Mal angenommen jemand sucht einen Job in der Gastronomie, und hat nur ausreichende Deutschkenntnisse.
Der jenige würde nun von einem Arbeitgeber zum Probearbeiten, ohne Bezahlung, bestellt.
Angenommen es wäre ein Vorgespräche auf Deutsch geführt und anschließend mehrere Stunden von ca. 16 Uhr bis 3 Uhr früh also grob 11-12 Stunden am Stück zum Beispiel im Ausschank, Gläser einsammeln und waschen, hart gearbeitet worden.
Nach dem Probearbeiten würde dann gesagt, leider reichen die Deutschkenntnisse nicht aus. (2 Jahre Gastroerfahrung lägen vor)(Man könnte wegen des Lärms sowieso nur die Namen der Getränke schreien, mehr Kommunikation wäre nicht möglich)
Dem Arbeitssuchenden erschien das ganze im Nachhinein eher als Beschaffung einer kostenlosen Aushilfe und nicht als seriöses Stellenangebot.
Könnte man anschließend nach diesem Probearbeiten eine Rechnung stellen?
Ist ein solches Probearbeiten überhaupt zulässig?