Unbrauchbarkeit einer Wohnung?

also es geht darum, dass mei mieter mich nicht in die wohnung lassen will um renovierungsarbeiten durchzuführen und er eben die wohnung als unbrauchbar darstellt, weswegen er die miete nicht mehr zahlen will.
Ich will ja die Renovierungsarbeiten durchführen aber mir wird kein Zugang gewährt, hat er Recht wenn er meint, er muss keine Miete zahlen?

danke im voraus, vielleicht habt ihr auch ein paar beispiele vom ogh oder so, würde mir sehr weiterhelfen

Hallo, dazu kann ich leider keine Aussage treffen.
Eklis64

Nein, Ihr Mieter ist im Unrecht. Ein Mieter muß den Vermieter mindestens zweimal pro Jahr in die Wohnung lassen (nach Terminabsprache), um dem Vm die Gelegenheit einer Inaugenscheinnahme seines Eigentums zu geben. Eben gerade wegen eventueller Bau- oder Renovierungsmaßnahmen ist dies gesetzl. geregelt.-
Der Mieter muß in jedem Fall die Miete zahlen. Wenn die Wohnung einen Mangel aufweist, kann er den Mietpreis kürzen, aber erst, nachdem er dem Vm Gelegenheit zur Mängelbeseitigung gegeben hat, was hier nicht der Fall ist. Fazit: der Mieter muß bis dato zahlen und muß Sie in die Wohnung lassen bzw. muß auch evtl. Renovierungsarbeiten dulden.- Gruß, Achim