eine Frage noch, und zwar ist es möglich, dass eine Person, deren Insolvenzverfahren nun berits eröffnet wurde, noch irgendwie das Ganze stoppen kann, davon zurücktreten kann oder geht das jetzt nicht mehr, und falls doch, wie müsste die Person das anstellen, an wen müsste sie sich wenden? Treuhänder oder direkt an das Gericht?
nach § 13 InsO kann weder der Antrag auf Eröffnung des Verfahrens noch der auf Restschuldbefreiuung zurückgenommen werden, wenn das Verfahren eröffnet ist.