Huhu!
Muss uch als privat Versicherter eigentlich alles (bis auf die ganz großen Summen) vorstrecken, bekomme ich da unter Umständen auch so ein Versicherungskärtchen, oder schicke ich die Rechnungen einfach weiter, und lasse die das ganze begleichen?!?!?!
Gruß
Guido
hallo, Guido
nein Du mußt nicht vorstrecken.
- im abulantem Teil: Du bekommst eine Rechnung vom Arzt am Ende des Quartals. Die reichst Du der Versicherung ein (oder auch nicht: Stichwort Beitragsrückerstattung) und bekommst nach max. 3 Wochen das Geld, das Du versichert hast (Stichwort: Selbstbeteiligung) auf Dein Konto überwiesen. Bezahlen musst Du den Apotheker. Das ist ein laden, wie der Bäcker auch. mit dem Unterschied, dass der Verkäufer studieren musste. Sanitärgeschäft, Brille, Hörgeräte, usw. müsstest Du auch sofort nach Erhalt vorstrecken. Doch bei höheren Summen (Hörgerät kann locker 5.000,- DM kosten) wird der Laden Dir mit Sicherheit 3 Wochen Zeit geben. Keine Versichertenkarte: Du bist der Geschäftspartner des Arztes, nicht die Versicherung.
- Stationär: hier gibt es eine Versichertenkarte: das KH will direkt mit der Versicherung abrechnen. Verstandlich, es soll menschen geben, die, wenn Sie plötzlich 50.000,- DM au dem Konto habe, ert mal einen Ferari anzahlen.
- Zahnarzt: siehe ambulant.
Grüße
Raimund
Das beruhigt!
Hi!
Vielen Dank für die erschöpfenden Auskünfte! Jetzt muss ich nur noch fleißig suchen und vergleichen - aber ich kann ja eh erst zum 30.5. wechseln…
Gruß
Guido
genau das kannst Du wahrscheinlich nicht! Du wirst erst zum 1.1.2002 wechseln können. Du darst nicht davon ausgehen, dass Du wechseln kannst, weil Du ab Mai über 6.525,- DM verdienst. Der Gesetzestext besagt, Du musst im Jahr über 78.300,- DM verdienen. Und das kannst Du schließlich erst sagen, wenn Du den 31.12. hinter Dir hast.
grüße
Raimund
Ich kann zum 30.5. wechseln, da ich seit dem 29.5.2000 bei dieser Versicherung versichert bin! Freiwillig versichert bin ich seit dem 1.1.2001. 2 Monate Kündigungsfrist bei einem Jahr Minestmitgliedschaft (so war das doch, oder?).
Gruß
Guido
hallo, Guido,
richtig! in diesem Fall heißt es dann: Kündigungsmonat + 2 Karenzmonate. Wenn Du also im Februar kündigst, kannst Du frühestens zum 1.5. in die Private: wie Du schon sagtest.
Grüße
Raimund
Also ich glaube hier liegt dennoch ein Irrtum vor…
habe sicherheitshalber eben nochmal nachgelesen…
SGB V §6 (2)4.
Wird die Jahresarbeitsentgeltgrenze überschritten, endet die Versicherungspflicht mit Ablauf des Kalenderjahres, in dem sie überschritten wird. Dies gilt nicht, wenn das Entgelt die vom Beginn des nächsten Kalenderjahres an geltende Jahresarbeitsentgeltgrenze nicht übersteigt. Bei rückwirkender Erhöhung des Entgelts endet die Versicherungspflicht mit Ablauf des Kalenderjahres, in dem der Anspruch auf das erhöhte Entgelt
entstanden ist.
_________
Im Klartext: Überschreitest du die BBG zum 1.1.2001 … dann beginnt das nächste Kalenderjahr zum 1.1.2002 und dann bist du nur frei, wenn du auch in 2002 frei bist.
In diesem Sinne…
Marco
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hallo, Marco,
Wenn ich Guido richtig verstanden habe, dann hat er die BBG schon 2000 überschritten. Damit darf er 2001 aus der GKV raus.
Der Termin 5.2001 kommt daher, weil er sich erst jetzt dafür entschieden hat. In diesen Monat passt es nicht mehr, also muss er bis zum Mai warten.
Grüße
Raimund
Guido-- O-Text:
Ich kann zum 30.5. wechseln, da ich seit dem 29.5.2000 bei dieser Versicherung versichert bin! Freiwillig versichert bin ich seit dem 1.1.2001. 2 Monate Kündigungsfrist bei einem Jahr Minestmitgliedschaft (so war das doch, oder?).
Er sagte nur, dass er dort seit dem 30.5. ist… aber er sagte auch… seit dem 1.1. erst freiwillig…
Marco
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Aufklärung
huhu!
ALSO: Ich habe im letzten Jahr (30.5.) meinen Arbeitgeber gewechselt. Wenn ich den Verdienst meiner Steuerkartenaufkleber anschaue, steht da irgendwas weit über der BBG (war auch das SV-pflichtige Einkommen). Mein Verdienst bis zum 30.5. war eher mager, aber durch das Einkommen bei meinem neuen AG lag ich am Jahresende (mit Provision, etc. - Sachen, die im Juni niemand wußte) weit über der BBG.
Freiwillig versichert (auf meiner Abrechnung) bin ich seit dem 1.1.01.
Gruß
Guido
…und damit darfst Du wechseln!
Grüße
Raimund