vor einiger Zeit hatte ich hier über die Firma Shows & Artits GmbH berichtet, bei der meine Nichte nach langem Hin und Her und gegen unsere dringlichen Ratschläge einen Job angenommen hatte. Inzwischen ist sie aus Österreich zurück. Etwas klarere Auskünfte habe ich aber erst vor einer Woche bekommen über das, was da gelaufen ist.
Sie hat sich den Fuß verstaucht, war damit nicht mehr arbeitsfähig und ist sofort entlassen worden, musste die Kosten für die Hinfahrt (von der Freundin geborgt), die Rückfahrt, die Arztkosten und Krücken (zusammen ca. 500 €, von denen sie sich sicherlich einen Urlaub hätte leisten können) bezahlen. Ihr ganzes erspartes Geld ist dabei draufgegangen. Sie selber sagt heute, es war eine schlechte Erfahrung, aber es war auch eine heilsame.
Ich denke, dann war es das auch wert. Beide Mädchen haben noch versucht, von der Firma das Reisegeld zurückzubekommen, aber plötzlich existiert offensichtlich niemand mehr, der überhaupt zuständig ist.
Ihr habt uns damals alle so nett beigestanden, also solltet ihr auch erfahren, was aus der Sache geworden ist.
Hi Johanna
*** Wir habens ja gl… ***
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Nur ein Nachschlag
Auslandskrankenversicherung war offenbar nicht abgeschlossen… (Soooo viel kostet die doch wirklich nicht)
Sie sollte mal mit den ganzen Arztrechnungen zu ihrer Krankenkasse gehen, eventuell kriegt sie was raus. Zumindest die hiesigen Kassensätze sollte die Krankenkasse übernehmen.
(Damit das nicht total off-topic wird)
Und die Moral von der Geschicht:
glaube w-w-w auch mal was :-/…
Deine Nichte sollte hier mal Mitglied werden.
Also ich kann mich nur mehr sehr düster erinnern, was das war. Vielleicht solltest du das ganze nochmals kurz darstellen. Ich kann mich auch nicht mehr erinnern um welche Arbeit es sich genau gehandelt hat und welches Entgelt vereinbart war.
Sie hat sich den Fuß verstaucht, war damit nicht mehr
arbeitsfähig und ist sofort entlassen worden, musste die
Kosten für die Hinfahrt (von der Freundin geborgt), die
Rückfahrt, die Arztkosten und Krücken (zusammen ca. 500 €, von
denen sie sich sicherlich einen Urlaub hätte leisten können)
bezahlen.
Wobei hat sie sich den Fuß verstaucht? In der Freizeit oder bei der Arbeit oder auf dem Weg zur Arbeit?
Ich hoffe die ganzen Arztkosten sind durch Rechnungen dokumentiert. Sofern zum Zeitpunkt des Unfalles eine gesetzliche Krankenversicherung in Deutschland vorliegt (die obigen Fragen stelle ich deswegen, um festzustellen, ob nicht eine Österreichische Pflichtversicherung besteht), muss diese kraft Gemeinschaftsrecht die Kosten in Ö übernehmen (zum deutschen Tarif).
Ihr ganzes erspartes Geld ist dabei draufgegangen.
Sie selber sagt heute, es war eine schlechte Erfahrung, aber
es war auch eine heilsame.
Ich denke, dann war es das auch wert. Beide Mädchen haben noch
versucht, von der Firma das Reisegeld zurückzubekommen, aber
plötzlich existiert offensichtlich niemand mehr, der überhaupt
zuständig ist.
Das österreichische Firmenbuch ist unter dataweb.datakom.at zugänglich. Login gibt’s auch mit Kreditkarte und ist nicht besonders teuer. Im Firmenbuch könnte man versuchen, diese GmbH zu finden. Falls sie bereits aufgelöst wurde, steht sie unter den gelöschten Eintragungen.
Auslandskrankenversicherung war offenbar nicht
abgeschlossen… (Soooo viel kostet die doch wirklich nicht)
Braucht man nicht in Ö, wenn man in D versichert ist, denn erstens gibt’s ein Sozialversicherungsabkommen und zweitens hat man gemeinschaftsrechtlich freie Arztwahl in der EG.
Sie sollte mal mit den ganzen Arztrechnungen zu ihrer
Krankenkasse gehen, eventuell kriegt sie was raus. Zumindest
die hiesigen Kassensätze sollte die Krankenkasse übernehmen.
Muss sie sogar (siehe oben), sofern eine Versicherung in D vorliegt, natürlich wie du sagt nach D Kassensätzen.
Vielen Dank für die Hilfe - jetzt erinnere ich mich wieder. Ist tatsächlich ein klassischer Fall einer halbseidenen Geschichte.
Also es ist doch eine deutsche Firma, was mir die Auskunft erschwert. Das ganze ergibt einen komplizierten juristischen Knoten aus Gemeinschaftsrecht und nationalem Recht und IPR, den ich rein aus dem Gedächtnis nicht lösen kann. Wahrscheinlich handelt es sich auch noch um ein atypisches Dienstverhältnis, was die Lage total verkompliziert. Ich versuche dennoch einmal meine Denkansätze darzustellen:
Ich habe so das Gefühl, dass hier möglicherweise trotzdem österreichisches Sozialversicherungsrecht anwendbar ist, da die Tätigkeit ausschließlich in Österreich stattfand und die Betroffene auch dort wohnte. Wenn die Verstauchung auf Grund eines Unfalles bei der Arbeit oder auf dem Weg zu und von der Arbeit passiert ist, dann muss die Unfallversicherung (AUVA) die Kosten übernehmen und zwar unabhängig davon, ob die Person richtigerweise angemeldet war oder gesetzwidrigerweise nicht angemeldet war (daran unterscheidet sich das System der Pflichtversicherung von der deutschen Versicherungspflicht). Die Krankenversicherung übernimmt die Kosten sonst, aber nur wenn die Geringfügigkeitsgrenze beim Verdienst überstiegen wurde, da sonst keine Pflichtversicherung vorliegt. Sozialversicherungsrechtlich wäre diese Art von Arbeit ziemlich sicher als unselbstständig zu behandeln.
Welchem Recht der Vertrag an sich bzw. das ganze Arbeitsrecht unterliegt, kann ich so jetzt nicht sagen, weil ich erstens die Vereinbarungen nicht kenne und zweitens die notwendigen gemeinschaftsrechtlichen und IPR-rechtlichen Bestimmungen nicht im Kopf habe. Es wäre jedenfalls zu klären, ob die Tätigkeit gemeinschaftsrechtlich als selbstständig oder unselbstständig gilt.
Also ich habe das Gefühl, dass hier Ansprüche bestehen, sowohl gegen eine Sozialversicherung wegen der Behandlungskosten, als auch gegen diese Firma. Ich würde mich von einem guten Rechtsanwalt beraten lassen und etwaige Ansprüche klären.
Man sollte auch bei der Kriminalpolizei Anzeige gegen diese Firma erstatten, indem man den ganzen Sachverhalt einmal schildert. Auch wenn mir jetzt prima facie noch nicht unbedingt strafbare Handlungen ins Auge fallen, so kommen diese evtl. dann doch zum Vorschein - also frei nach dem Motto: nützt’s nix, schadt’s nix.
*** Wir habens ja gl… ***
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Hallo Mike,
stimmt, ich aber auch.
Sie sollte mal mit den ganzen Arztrechnungen zu ihrer
Krankenkasse gehen, eventuell kriegt sie was raus. Zumindest
die hiesigen Kassensätze sollte die Krankenkasse übernehmen.
(Damit das nicht total off-topic wird)
Hat sie, d.h. die Mutter. Die Kasse wird wohl einen Teil übernehmen.
Und die Moral von der Geschicht:
glaube w-w-w auch mal was :-/…
w-w-w-w (wie wahr, wie wahr)!
Vielen Danke, auch an alle, für die nochmalige Hilfe
Also ich habe das Gefühl, dass hier Ansprüche bestehen, sowohl
gegen eine Sozialversicherung wegen der Behandlungskosten, als
auch gegen diese Firma. Ich würde mich von einem guten
Rechtsanwalt beraten lassen und etwaige Ansprüche klären.
Man sollte auch bei der Kriminalpolizei Anzeige gegen diese
Firma erstatten, indem man den ganzen Sachverhalt einmal
schildert. Auch wenn mir jetzt prima facie noch nicht
unbedingt strafbare Handlungen ins Auge fallen, so kommen
diese evtl. dann doch zum Vorschein - also frei nach dem
Motto: nützt’s nix, schadt’s nix.
Hallo Tom,
das fände ich auch gut, aber meine Schwester ist erst mal froh, dass es so glimpflich abgelaufen ist und hat vorerst, wie es scheint, nicht die Absicht, da noch weiteres zu unternehmen.