Hallo zusammen,
Person A hat im Oktober 07 die Betriebskostenabrechnung für Januar bis März 2006 (Auszug 31.3.06) bekommen.
In dieser Abrechnung wird für Zimmer 1 ein Verbrauchswert von 982 Einheiten angegeben (für 3 Monate). Im Gesamtabrechnungszeitraum des Vorjahres (12 Monate) sind gerade einmal 278 Einheiten in Zimmer 1 angefallen.
Zu Ihrem Heizverhalten sagt Person A aus, dass die Heizung in Zimmer 1 nicht in Betrieb war.
Bei der Wohnungsübergabe am 4.4.06 wurde durch den Vermieter ein Wohnungsübergabeprotokoll angefertigt, das von Person B (Mutter von A, mit der Wohnungsübergabe beauftragt) unterschrieben wurde. Es wurde aber keine Kopie des Protokolls ausgehändigt.
Person A hat nun eine Kopie des Protokolls angefordert, und siehe da, auf diesem Protokoll stehen sogar 992 Einheiten. Den Unterschied von 10 Einheiten erklärt der Vermieter damit, dass von der Funkablesung bis zur Wohnungsübergabe 4 Tage verstrichen sind.
Wie können diese Einheiten entstehen, wenn keine Heizung in Betrieb ist? (in Zimmer 2 wurden z.B. korrekt 0 Einheiten abgerechnet)
Person B ist sich aber auch sicher, das Protokoll nicht mit einem Wert von 992 unterschrieben zu haben (zumal B am Vortag auf einem Notizzettel alle Ablesewerte notiert hat: Zimmer 1=0 Einheiten, Zimmer 2=0 Einheiten, Zimmer 3=28 Einheiten).
Gibt es für A, trotz Unterschrift von B auf dem Protokoll, eine Möglichkeit, auch ohne gleich dem Mieterbund (muss man nicht auch schon beim Eintreten des Ereignisses Mitglied sein?) beizutreten, diese Abrechnung erfolgreich anzufechten?
Wie kann Person A weiter vorgehen?
Vielen Dank für Ihre/Eure Antworten!
LG Cordula