Und nochmal Vorfahrt

Was willst Du mir damit sagen?

Hallo,

Nur solche Kleinigkeiten wie, wer sich auf diesen Straßen bewegt hat Vorfahrt, auch wenn es um eine Kurve geht. Verlässt er die Vorfahrstraße, gilt die Regel der Linksabbieger muss warten, auch wenn das Linksabbiegen daraus besteht, einfach geradeaus zu fahren. Es wird die Fahrbahn links des Vorfahrtberechtigten gekreuzt. Rechts vor Links gibt es nicht wenn man sich auf der Vorfahrtstraße bewegt.

Das Recht der Fußgänger stand ja nie zur Disposition, die haben natürlich Vorrang, im Gegensatz zu den Radfahrern die sich auf den Sonderweg bewegen der zur Fahrbahn gehört. Und die Vorfahrtsregelung bezieht sich auf die ganze Fahrbahn.

Wie ich schon in einem anderen Beitrag geschrieben habe, sollen an solchen Stellen Abtrennungen durch Geländer sein. Damit die Fußgänger weiter entfernt von der Kreuzung die Straße überqueren müssen, idR. ein Zebrastreifen oder Ampel. Die Radfahrer nicht einfach geradeaus fahren können.

Gruß

hartmut

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Hi,

Zitat: „Ein Zusatzschild zum Zeichen 306 kann den Verlauf der
Vorfahrtstraße bekanntgeben. Wer ihm folgen will, muss dies
rechtzeitig und deutlich ankündigen; dabei sind die
Fahrtrichtungsanzeiger zu benutzen. Auf Fußgänger ist
besondere Rücksicht zu nehmen; wenn nötig, ist zu
warten.“

Nicht aber nach der im Ursprungspost verlinkten Skizze. Dort ist nirgends eine Fusganger/Radwegfurt eingezeichnet. Und ohne diese hat der Fussgänger/Radfahrer zu warten.
Sicher gibt es auch die Variante mit Fussgängerfurt. Hier hättest Du recht.

Damit ist das Thema doch wohl eindeutig geklärt, oder? Beim
Abbiegen (= Folgen der Vorfahrtsstraße) ist man wartepflichtig
gegenüber Fußgängern.

Eben nicht immer. Bei o.g. Skizze definitiv nicht. Und damit Fussgänger nicht auf die Dumme Idee kommen an so einer unübersichtlichen Stelle die Fahrbahn zu kreuzen sind in der Regel dort auch Absperrungen montiert.
Im übrigen ist das Folgen einer abknickenden Vorfahrt keinesfalls ein abbiegen. Das betätigen des Fahrtrichtungsanzeigers soll lediglich deutlich machen in welche Richtung der Fahrer will.

Gruss Jakob van Tast

Hallo Hartmut,

Wie ich schon in einem anderen Beitrag geschrieben habe,
sollen an solchen Stellen Abtrennungen durch Geländer sein.
Damit die Fußgänger weiter entfernt von der Kreuzung die
Straße überqueren müssen, idR. ein Zebrastreifen oder Ampel.
Die Radfahrer nicht einfach geradeaus fahren können.

100%ige Zustimmung und anders kenne ich das nur in Ausnahmefällen.
Und auch dort wird mit Fahrbahnmarkierungen (Furt) auf die Lage hingewiesen.

Gruss Jakob van Tast

Nur solche Kleinigkeiten wie, wer sich auf diesen Straßen
bewegt hat Vorfahrt, auch wenn es um eine Kurve geht.

Nicht zwingend.

auch wenn das Linksabbiegen daraus besteht, einfach
geradeaus zu fahren.

Wie logisch :smile:

Es wird die Fahrbahn links des
Vorfahrtberechtigten gekreuzt. Rechts vor Links gibt es nicht
wenn man sich auf der Vorfahrtstraße bewegt.

Doch, wenn man bei rechts abknickender Vorfahrt geradeaus fährt.
Okay, mag sein, dass jetzt der Unterschied zwischen „Vorfahrt“
und „Vorrang“ wichtig ist. Vorrang hat hier der von rechts
kommende.

Das Recht der Fußgänger stand ja nie zur Disposition, die
haben natürlich Vorrang, im Gegensatz zu den Radfahrern die
sich auf den Sonderweg bewegen der zur Fahrbahn gehört.

Dann hab ich was missverstanden. Ich ging von Fußgängern und Radfahrern
auf ihrem eigenen Weg aus. Andererseits bin ich mir nicht sicher, ob die
Radfahrer auf ihrem eigens markierten Radweg, der auf der Fahrbahn liegt,
nicht auch Vorrang vor dem abbiegenden Auto haben.

Wie ich schon in einem anderen Beitrag geschrieben habe,
sollen an solchen Stellen Abtrennungen durch Geländer sein.

Stimmt, auch das steht in der Beschreibung des Verkehrszeichens.
Aber die sind nunmal nicht überall.

Gruß,
-Efchen

Wenn ich die Zeichnung richtig interpretiere, dann müüsen Radfahrer und Fußgänger warten, weil

  • an der Nebenstraße ist der Radweg gestrichelt über die Straße gezeichnet, heisst, dass hier der Radweg Vorfahrt hat.
  • da dies an der Vorfahrtstraße nicht der Fall ist endet der Radweg am Bordstein und fängt auf der anderen Straßenseite wieder an, bzw. biegt ebenfalls nach rechts ab !
    Der Radweg führt also nicht über die abbiegende Straße.

Ein Beispiel zur Erklärung:
Eine (Vorfahrt)straße, von der im 90-Grad-Winkel Nebenstraße abzweigen. Der Radweg (rot gepflastert) verläuft parallel zur Vorfahrtstraße.

  • An einigen Nebenstraßen ist ist der Radweg auch über diese Straßen hin rot - das heisst, dass hier der Radweg gegenüber der Nebenstraße (und damit auch gegenüber dem Abbiegenden) Vorfahrt hat.
  • An einigen anderen endet das Rot am Bordstein und auf der Nebenstraße wird weiß-gestrichelt der weitere Verlauf angezeigt - das heisst, dass hier die Nebenstraße (und damit auch die Abbieger der Hauptstraße) Vorfahrt gegenüber den Radfahrern haben.

Ich hoffe, dass ich mich halbwegs verständlich ausgedrückt habe.

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hi,

Ich hoffe, dass ich mich halbwegs verständlich ausgedrückt
habe.

Durchaus, durchaus. Hartmut und ich sehen das genauso.
Nun überzeug bitte noch Efchen, dann sind wir alle einer Ansicht.

Gruss Jakob van Tast

Wenn ich die Zeichnung richtig interpretiere, dann müüsen
Radfahrer und Fußgänger warten, weil

  • an der Nebenstraße ist der Radweg gestrichelt über die
    Straße gezeichnet, heisst, dass hier der Radweg Vorfahrt hat.
  • da dies an der Vorfahrtstraße nicht der Fall ist endet der
    Radweg am Bordstein und fängt auf der anderen Straßenseite
    wieder an, bzw. biegt ebenfalls nach rechts ab !
    Der Radweg führt also nicht über die abbiegende Straße.

würde der Radweg gestrichelt über die Straße führen, müssten die Autofahrer, die von rechts kommen, auch halten. aber nur, weil etwas nicht auf die Straße gepinselt ist, heisst es noch lange nicht, dass der Radfahrer, der geradeaus will, nicht beachtet werden muss.
außerdem wurde mir in der Fahrschule beigebracht, dass Autos, die rechts abbiegen, auf Fußgänger rücksicht nehmen müssten. und ich meine auch verstanden zu haben, dass dies unabhängig von vorfahrtsregelungen gilt.

Ein Beispiel zur Erklärung:
Eine (Vorfahrt)straße, von der im 90-Grad-Winkel Nebenstraße
abzweigen. Der Radweg (rot gepflastert) verläuft parallel zur
Vorfahrtstraße.

  • An einigen Nebenstraßen ist ist der Radweg auch über diese
    Straßen hin rot - das heisst, dass hier der Radweg gegenüber
    der Nebenstraße (und damit auch gegenüber dem Abbiegenden)
    Vorfahrt hat.
  • An einigen anderen endet das Rot am Bordstein und auf der
    Nebenstraße wird weiß-gestrichelt der weitere Verlauf
    angezeigt - das heisst, dass hier die Nebenstraße (und damit
    auch die Abbieger der Hauptstraße) Vorfahrt gegenüber den
    Radfahrern haben.

Das ist falsch. grundsätzlich falsch. falscher gehts garnicht mehr. (entschuldige bitte :wink:)
das rot auf der Fahrbahn ist nicht vorfahrtiger als ein nicht-rot auf der Fahrbahn. Die Radwege werden dort rot eingezeichnet, wo das gefährdungspotenzial der Radler erhöht zu sein scheint. damit der autofahrer eben deutlich sieht: „hoppala, Radweg“
ein radweg, der eine (Neben)Straße kreuzt ist solange vorfahrtberechtigt, wie eine Ampel mit haltestrich dies nicht anders regelt. punkt.

ich hatte schon etliche … ääääh… nennen wir es „vorfälle“, bei denen durchaus auch die netten Jungs in Blau zugegen waren und jedesmal der Autofahrer schuld bekam.

zum konkreten Fall hier sei gesagt:
ich vermute (wie ganz zu anfang schon von jemandem geschrieben): hier fehlen Fahrbahnmarkierungen.
entweder der Radweg biegt nur ab und wird weiter hinten über die vorfahrtsstraße geführt … oder hm. tja. eine markierung, die den radler zum absteigen zwingt :smile:

das rot auf der Fahrbahn ist nicht vorfahrtiger als ein
nicht-rot auf der Fahrbahn.

richtig

Die Radwege werden dort rot
eingezeichnet, wo das gefährdungspotenzial der Radler erhöht
zu sein scheint. damit der autofahrer eben deutlich sieht:
„hoppala, Radweg“

weiss ich nicht, kann aber sein

ein radweg, der eine (Neben)Straße kreuzt ist solange
vorfahrtberechtigt, wie eine Ampel mit haltestrich dies nicht
anders regelt. punkt.

bei uns gibts keine Radfahrerampeln *gg*
nochmal zum Verständnis:

  • Nebenstraßen kreuzt der Radweg auf „seinem“ roten Weg - er hat Vorfahrt
  • an einer Nebenstraße ist das Rot jeweils am Bordstein beendet, heisst, dass kein rot über die Nebenstraße führt. Dafür aber eine gestrichelte Linie, um dem Radfahrer zu zeigen, dass der Radweg auf der anderen Straßenseite weitergeführt wird.
    Anfänglich hat dies kaum ein Radfahrer verstanden, so dass nach einigen Wochen (und dem ersten schweren Unfall) extra Schilder am Radweg aufgestellt wurden, auf dem der Radfahrer ein „Beachten Vorfahrt“ (Zeichen 205) zu sehen bekommt.
    Das Auto auf der parallelen Straße hat nach wie vor Vorfahrt vor der Nebenstraße, der Radfahrer muss aber warten. Aber nicht wegen des Schildes, sondern wegen der baulichen Begebenheit. Das Schild ist nur ein Zusatz-Hinweis für den Radfahrer.

nochmal zum Verständnis:

  • Nebenstraßen kreuzt der Radweg auf „seinem“ roten Weg - er
    hat Vorfahrt
  • an einer Nebenstraße ist das Rot jeweils am Bordstein
    beendet, heisst, dass kein rot über die Nebenstraße führt.
    Dafür aber eine gestrichelte Linie, um dem Radfahrer zu
    zeigen, dass der Radweg auf der anderen Straßenseite
    weitergeführt wird.
    Anfänglich hat dies kaum ein Radfahrer verstanden, so dass
    nach einigen Wochen (und dem ersten schweren Unfall) extra
    Schilder am Radweg aufgestellt wurden, auf dem der Radfahrer
    ein „Beachten Vorfahrt“ (Zeichen 205) zu sehen bekommt.
    Das Auto auf der parallelen Straße hat nach wie vor Vorfahrt
    vor der Nebenstraße, der Radfahrer muss aber warten. Aber
    nicht wegen des Schildes, sondern wegen der baulichen
    Begebenheit. Das Schild ist nur ein Zusatz-Hinweis für den
    Radfahrer.

nein. das glaube ich einfach nicht. oder ihr habt bei euch da unten eine anders lautende Verkehrsordnung…
egal, ob ein über eine Straße führender Radweg mit unterbrochenen weißen Markierungen :::::::
oder durchgehend rot geplastert/geteert/gemalt ist und von unterbrochener weißer Markierung flankiert wird:
ist dieser Radweg Vorfahrtstraßenbegleitend, so müssen Autofahrer, die von der Vorfahrtstraße in die Nebenstraße abbiegen, den die Nebenstraße kreuzenden Radweg beachten und ggfs halten.

und auch Pkw, die auf der Nebenstraße fahren und auf die Vorfahrtstraße einbiegen wollen (oder sie kreuzen), haben neben den anderen Pkw auf der Vorfahrtstraße auch die Radfahrer zu beachten, die auf dem die nebenstraße kreuzenden und somit die vorfahrtstraße flankierenden Radweg benutzen.

wie gesagt - die „zwischenfälle“, die ich als Radler aufgrund rechts- und linksabbiegender Autos hatte, und die von der Pozilei aufgenommen wurden, haben mir alle samt recht gegeben. abbiegender Pkw muss parallel verlaufenden radweg beachten.
und das unabhängig von roter farbahnmarkierung oder eben nicht roter fahrbahnmarkierung. :smile:

also - sollte dem nicht so sein, werde ich definitiv NUR noch mit dem Fahrrad auf der Straße fahren!

Hi,

ist dieser Radweg Vorfahrtstraßenbegleitend, so müssen
Autofahrer, die von der Vorfahrtstraße in die Nebenstraße
abbiegen, den die Nebenstraße kreuzenden Radweg beachten und
ggfs halten.

und auch Pkw, die auf der Nebenstraße fahren und auf die
Vorfahrtstraße einbiegen wollen (oder sie kreuzen), haben
neben den anderen Pkw auf der Vorfahrtstraße auch die
Radfahrer zu beachten, die auf dem die nebenstraße kreuzenden
und somit die vorfahrtstraße flankierenden Radweg benutzen.

Beide von Dir geschilderten Fälle betreffen aber nicht die Frage.
In der Frage folgt der Autofahrer der (abknickenden) Vorfahrtstrasse.
Und der Radweg knickt ebenfalls ab, parallel zur Vorfahrtstrasse.
Warum sollte nun ein Radfahrer, der diesen Radweg verlassen möchte um die Vorfahrtstrasse zu überqueren Vorrang haben?

Gruss Jakob van Tast

ich hab doch nie behauptet, dass dies die frage tangiert.
es wurde die behauptung aufgestellt, das ein eine nebenstraße kreuzender Radweg mal beachtet (rote markierung auf straße) und mal nicht beachtet (unterbrochene weiße markierung) werden müsste. ich habe ledigliche festgestellt, dass dies so nicht stimmen kann…

manmanman

ich sagte auch, dass, wenn ich der radfahrer auf der vorfahrtsstraße wäre und geradeaus in die nebenstraße wollte, ich wohl auf die straße führe, um mich dort einzuordnen, da der radweg so nicht über die straße geführt wird (fehlende markierung)…

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hi,

ich hab doch nie behauptet, dass dies die frage tangiert.
es wurde die behauptung aufgestellt, das ein eine nebenstraße
kreuzender Radweg mal beachtet (rote markierung auf straße)
und mal nicht beachtet (unterbrochene weiße markierung) werden
müsste. ich habe ledigliche festgestellt, dass dies so nicht
stimmen kann…

manmanman

Warum in Gottes Namen wird hier immer auf Fragen geantwortet die nie gestellt wurden?
Die Zeichnung und die Frage im Ursprungspost waren eindeutig.
Also hält man sich bei der Beantwortung in der Regel an die Fakten und konstruiert nicht irgendetwas zusammen was mit der Frage nichts zu tun hat.
Aber hauptsache ich sag mal was, oder wie?
Und dann kommen wieder Deine persönlichen Erfahrungen die erstens wohl kaum allgemein Gültigkeit haben dürften und zweitens noch voll am eigentlichen Thema vorbeigehen.

Gruss Jakob van Tast

kannst du mal aufhören, hier rumzublöken?

wenn jemand in einem antwortbeitrag schreibt:

Ein Beispiel zur Erklärung:
Eine (Vorfahrt)straße, von der im 90-Grad-Winkel Nebenstraße abzweigen. Der
Radweg (rot gepflastert) verläuft parallel zur Vorfahrtstraße.

  • An einigen Nebenstraßen ist ist der Radweg auch über diese Straßen hin rot -
    das heisst, dass hier der Radweg gegenüber der Nebenstraße (und damit auch
    gegenüber dem Abbiegenden) Vorfahrt hat.
  • An einigen anderen endet das Rot am Bordstein und auf der Nebenstraße wird
    weiß-gestrichelt der weitere Verlauf angezeigt - das heisst, dass hier die
    Nebenstraße (und damit auch die Abbieger der Hauptstraße) Vorfahrt gegenüber
    den Radfahrern haben.

dann sollte man so etwas richtigstellen. sonst fangen nachher noch leute an, an radwegen, die vorfahrtberechtigt vor abbiegendem verkehr sind, anzuhalten. so weit kommts noch!

aber klar - bestimmte gruppen verstehen sowas nicht. so verkappte möchtegern-mods z.b.
wenn überflüssig und falsch ist --> löschen. hat keiner ein Problem mit. aber hauptsache, erstmal rumnörgeln und quengeln. überlies es doch einfach, anstatt deinen Senf dazuzugeben.

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

kannst du mal aufhören, hier rumzublöken?

aber klar - bestimmte gruppen verstehen sowas nicht. so
verkappte möchtegern-mods z.b.
wenn überflüssig und falsch ist --> löschen. hat keiner ein
Problem mit. aber hauptsache, erstmal rumnörgeln und quengeln.
überlies es doch einfach, anstatt deinen Senf dazuzugeben.

Junge, werd erwachsen.