StVO §9 (3) Wer abbiegen will, muss entgegenkommende Fahrzeuge
durchfahren lassen
Hi Efchen!
das stimmt, aber wer einer Vorfahrtstrasse folgt, muss zwar
blinken, biegt aber nicht ab!
Ach, woher hast Du das denn? Das ist seit 20 Jahren überholt.
Das war früher mal so, richtig. Aber wie ich schon sagte, bereits
als ich meinen Führerschein vor fast 20 Jahren gemacht habe, war
das nicht mehr gültig.
Im Gegenteil, derjenige, der eine abknickende Vorfahrtstrasse
„nach geradeaus“ verlässt, der biegt ab, auch wenn er
geradeaus fährt.
Nein. Der fährt geradeaus.
So kommt es, dass Du als „Geradeausfahrer“ bei einer rechts
abknickenden (NICHT ABBIEGENDEN!!) Vorfahrtstrasse
Was soll denn eine „rechts abbiegende Vorfahrt“ sein? 
den
Gegenverkehr auf der Vorfahrtstrasse passieren lassen musst!
Du bist „Linksabbieger im Gegenverkehr“!
Entschuldige, aber das ist Unfug. Du musst von rechts kommende Fahrzeuge
vorbei lassen, weil die von rechts kommende Straße gleichberechtigt
ist mit Deiner und deswegen die Regel „rechts vor links“ gilt.
sorry… aber das stimmt nicht!
Wenn ich einer Vorfahrtstrasse, die „abknickt“ folge, biege
ich eben nicht ab!
Doch.
Leg Beweise auf den Tisch 
Mein Bruder ist z.Zt. leider im Urlaub, der ist Fahrlehrer, aber ich werde
das in Erfahrung bringen, das interessiert mich jetzt auch 
Ich habe aber auch schon beim Suchen in irgendeinen Foum eine Antwort von
einem anderen Fahrlehrer gelesen, der genau das sagt, was ich auch sage.
Man liest sich 
-Efchen