Und nochmal Vorfahrt

Hallo,

daß man gegenüber anderen Verkehrsteilnehmern rücksichtsvoll sein soll weiß ich und mach es auch. Daß man auch mal sein Recht auf Vorfahrt nicht unbedingt wahrnimmt weiß ich auch, aber interessant ist ja meistens wenn etwas passiert: Wer hätte den Vorfahrt gehabt?

Folgende Situation:
http://img267.imageshack.us/my.php?image=knciktf6.jpg

Eine Einmündung in T-Form mit einer abknickenden Vorfahrt mit ® Radweg und (F) Fußweg.

Wenn ein Auto von unten kommt und der abknickenden Vorfahrt nach rechts folgt, muß das Auto auf Radfahrer und Fußgänger achten, die geradeaus weiter fahren/gehen und nicht der Vorfahrsstrasse folgen?

Gerhard

Hallo Gerhard,

mein Führerschein ist ja schon lange her, aber ich würde sagen:
-Die Fußgänger müssen abwarten, da sie die Straße überqueren bzw. dürfen die Straße dort nicht überqueren, da kein Fußgängerübergang vorhanden ist.
-Radfahrer müssen abwarten, da sie beim Geradeausfahren die Vorfahrtstraße verlassen.

So, und jetzt: Steinigt mich!

Ralph

Hallo
Aus meinem laienhaften Rechtsverständnis raus würde ich die Lage so beurteilen: Jeder, der die Vorfahrtsstrasse verlassen möchte, biegt sozusagen ab und muss dem, der die Vorfahrtsstrasse weiterhin befahren möchte, Vorfahrt gewähren. Ein Knick ist nicht unbedingt immer ein Abbiegen. Wenn man sich vorstellt, dass die Hauptstrasse in einer Kurve verläuft und dort zufällig eine Strasse einmündet, wird die Sachlage vielleicht deutlicher.
Aber ich bin nur Autofahrer und entscheide auch gerne aus dem Bauch raus.

Viel Spass

Christian

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo,

würde mal sagen, da fehlen die baulichen Maßnahme an der Ecke. Zumindest eine Abschrankung müsste an der Ecke sein, damit die Radfahrer gezwungen sind, wenigstens einige Meter der Vorfahrtstraße zu folgen, genauso die Fußgänger. Damit wäre es ein überqueren der Straße.

Wäre die Abschrankung nicht vorhanden gibt es Konflikte wenn die Fußgänger die Straße überqueren wollen, denn die hätten Vorrang vor dem Verkehr der der Straße folgt. Die Radfahrer nicht, denn für sie gilt auch die Vorfahrtsregelung wie bei den Autos. Es ist aber imho eine sehr schwammige Rechtslage, des halb muss die Abschrankung vorhanden sein.

Also nach der Abschrankung müssen der Radfahrer und der Fußgänger warten.

Gruß

hartmut

Hallo,

entgegen den bisherigen Antwortgebenden bin ich der Meinung, dass der Autofahrer, der der Vorfahrtstrasse folgen will halten muss wenn ein Fussgänger die Vorfahrtstrasse an dieser Stelle überqueren will.

Siehe StVO §42 Satz 2, Zeichen 306
„Ein Zusatzschild („abknickende Vorfahrt“) zum Zeichen 306 kann den Verlauf der Vorfahrtstraße bekanntgeben. Wer ihm folgen will, muß dies rechtzeitig und deutlich ankündigen; dabei sind die Fahrtrichtungsanzeiger zu benutzen. Auf Fußgänger ist besondere Rücksicht zu nehmen; wenn nötig, ist zu warten.“

Grüße von
Tinchen

Wenn ein Auto von unten kommt und der abknickenden Vorfahrt
nach rechts folgt, muß das Auto auf Radfahrer und Fußgänger
achten, die geradeaus weiter fahren/gehen und nicht der
Vorfahrsstrasse folgen?

Wann immer Du abbiegst, musst Du geradeaus fahrende Radfahrer und Fußgänger vorbei lassen. Dass hier eine abknickende Vorfahrtstraße ist, ändert nichts an der Tatsache, dass Du abbiegst. Das ist auch nichts anderes, wie dass Du beim Folgen der Vorfahrtsstrasse hier blinken musst.

Gruß,
-Efchen

Moin,

Ein Knick ist nicht unbedingt immer ein Abbiegen.

das ist eine antiquierte Denkweise, die schon abgeschafft wurde, bevor ich vor fast 20 Jahren meinen Führerschein gemacht habe.
Ein Knick ist seitdem IMMER ein Abbiegen. Du musst ja auch in diesem Fall beim Abbiegen auf der Vorfahrtstraße blinken, nicht so wie früher, wo man, wenn man dem Verlauf der Vorfahrtstraße folgt, nicht blinken durfte, sondern geblinkt hat, wenn man geradeaus fahren will.

Also ganz klar, beim Abbiegen nach rechts: Blinken und Fußgänger wie Radfahrer vorbeilassen.

Immer lächeln!
-Efchen

die geradeaus weiter fahren/gehen und nicht der
Vorfahrsstrasse folgen?

Hallo,

und wie gehst Du in dem Fall mit der Regelung um, dass vorfahrtregelnde Zeichen auch für Sonderwege sprich Radwege gelten.

Gruß

hartmut

die geradeaus weiter fahren/gehen und nicht der
Vorfahrsstrasse folgen?

und wie gehst Du in dem Fall mit der Regelung um, dass
vorfahrtregelnde Zeichen auch für Sonderwege sprich Radwege
gelten.

Wie soll ich damit umgehen? Wenn Verkehrszeichen das anders regeln, haben die natürlich Vorrang.

Gruß,
-Efchen

das gibt ein tolles Chaos…
… wenn die Vorfahrtstrasse abknickt, und ich dann voll in die Bremsen steige, wenn ein Fussgänger die Strasse kreuzen will!

Also ganz klar, beim Abbiegen nach rechts: Blinken und
Fußgänger wie Radfahrer vorbeilassen.

Wer eine Vorfahrtstrasse überqueren will, der hat den fliessenden Verkehr zu beachten. Wäre ja eine tolle Sache, wenn ein Radfahrer in der Innenstadt über die Vorfahrtstrasse schiesst und auf seine Vorfahrt pocht!
Wo ist da der Unterschied, nur, weil die Vorfahrtstrasse in einer Kurve verläuft?

verwunderte Grüsse
Ulli

Wie soll ich damit umgehen? Wenn Verkehrszeichen das anders
regeln, haben die natürlich Vorrang.

Hallo,

und dann müssen die Radfahrer warten wenn sie geradeaus wollen, nicht der Autofahrer der Vorfahrtsstraße folg.

Gruß

hartmut

ganz so ists nicht
Hallo,

und dann müssen die Radfahrer warten wenn sie geradeaus
wollen, nicht der Autofahrer der Vorfahrtsstraße folg.

Das ist eine unzulässige Schlußfolgerung.
In der ganzen StVO gibt es keinen Hinweis darauf, das es wichtig ist, welcher Straße man folgt. Du hast bei abbiegender Hauptstraße Vorfahrt, wenn Du rechts von Dir (wegen rechts vor links) nicht eine gleichrangige Straße hast. Das ist die Regel. Dies trifft immer zu, wenn Du der Hauptstraße folgst - deshalb kann man es sich so besser merken.
Der Radfahrer/Fußgänger hat aber dennoch Vorrang, wenn er geradeaus fährt/läuft und Du abbiegst.

Gruß,
Micha

… wenn die Vorfahrtstrasse abknickt, und ich dann voll in
die Bremsen steige, wenn ein Fussgänger die Strasse kreuzen
will!

Wenn Du voll in die Eisen steigst, bist Du jedenfalls der Unfallverursacher.

Ich erkundige mich.

Also ganz klar, beim Abbiegen nach rechts: Blinken und
Fußgänger wie Radfahrer vorbeilassen.

Wer eine Vorfahrtstrasse überqueren will, der hat den
fliessenden Verkehr zu beachten. Wäre ja eine tolle Sache,
wenn ein Radfahrer in der Innenstadt über die Vorfahrtstrasse
schiesst und auf seine Vorfahrt pocht!
Wo ist da der Unterschied, nur, weil die Vorfahrtstrasse in
einer Kurve verläuft?

StVO §9 (3) Wer abbiegen will, muss entgegenkommende Fahrzeuge durchfahren lassen, Schienenfahrzeuge, Fahrräder mit Hilfsmotor und Radfahrer auch dann, wenn sie auf oder neben der Fahrbahn in der gleichen Richtung fahren. Dies gilt auch gegenüber Linienomnibussen und sonstigen Fahrzeugen, die gekennzeichnete Sonderfahrstreifen benutzen. Auf Fußgänger muss er besondere Rücksicht nehmen; wenn nötig, muss er warten.

Und nachdem ein Folgen einer abknickenden Vorfahrtsstraße ein „Abbiegen“ ist, ist das wohl geklärt: Anhalten! Aber natürlich nicht „in die Eisen steigen“!!

Gruß,
-Efchen

1 Like

abknicken ist nicht abbiegen!

StVO §9 (3) Wer abbiegen will, muss entgegenkommende Fahrzeuge
durchfahren lassen

Hi Efchen!
das stimmt, aber wer einer Vorfahrtstrasse folgt, muss zwar blinken, biegt aber nicht ab!
Im Gegenteil, derjenige, der eine abknickende Vorfahrtstrasse „nach geradeaus“ verlässt, der biegt ab, auch wenn er geradeaus fährt.
So kommt es, dass Du als „Geradeausfahrer“ bei einer rechts abknickenden (NICHT ABBIEGENDEN!!) Vorfahrtstrasse den Gegenverkehr auf der Vorfahrtstrasse passieren lassen musst! Du bist „Linksabbieger im Gegenverkehr“!

Und nachdem ein Folgen einer abknickenden Vorfahrtsstraße ein
„Abbiegen“ ist, ist das wohl geklärt

sorry… aber das stimmt nicht!
Wenn ich einer Vorfahrtstrasse, die „abknickt“ folge, biege ich eben nicht ab!

Ulli

StVO §9 (3) Wer abbiegen will, muss entgegenkommende Fahrzeuge
durchfahren lassen

Hi Efchen!
das stimmt, aber wer einer Vorfahrtstrasse folgt, muss zwar
blinken, biegt aber nicht ab!

Ach, woher hast Du das denn? Das ist seit 20 Jahren überholt.
Das war früher mal so, richtig. Aber wie ich schon sagte, bereits
als ich meinen Führerschein vor fast 20 Jahren gemacht habe, war
das nicht mehr gültig.

Im Gegenteil, derjenige, der eine abknickende Vorfahrtstrasse
„nach geradeaus“ verlässt, der biegt ab, auch wenn er
geradeaus fährt.

Nein. Der fährt geradeaus.

So kommt es, dass Du als „Geradeausfahrer“ bei einer rechts
abknickenden (NICHT ABBIEGENDEN!!) Vorfahrtstrasse

Was soll denn eine „rechts abbiegende Vorfahrt“ sein? :smile:

den
Gegenverkehr auf der Vorfahrtstrasse passieren lassen musst!
Du bist „Linksabbieger im Gegenverkehr“!

Entschuldige, aber das ist Unfug. Du musst von rechts kommende Fahrzeuge
vorbei lassen, weil die von rechts kommende Straße gleichberechtigt
ist mit Deiner und deswegen die Regel „rechts vor links“ gilt.

sorry… aber das stimmt nicht!
Wenn ich einer Vorfahrtstrasse, die „abknickt“ folge, biege
ich eben nicht ab!

Doch.
Leg Beweise auf den Tisch :smile:

Mein Bruder ist z.Zt. leider im Urlaub, der ist Fahrlehrer, aber ich werde
das in Erfahrung bringen, das interessiert mich jetzt auch :smile:
Ich habe aber auch schon beim Suchen in irgendeinen Foum eine Antwort von
einem anderen Fahrlehrer gelesen, der genau das sagt, was ich auch sage.

Man liest sich :wink:
-Efchen

Wer eine Vorfahrtstrasse überqueren will, der hat den
fliessenden Verkehr zu beachten.

Und wer das nicht tut, kann einfach gehen?
D.h. wenn Du an einer abknickenden Vorfahrtsstraße geradeaus weiter
fährst, musst Du Personen, die da Deine Fahrbahn kreuzen, vorbei
lassen? Wohl kaum!

Wie das irgendwo beschrieben stand, geht es nicht um Vorfahrt oder nicht,
sondern darum, dass Personen, die Deine Fahrbahn kreuzen, Dir gegenüber
wartepflichtig sind, Personen, die parallel zu Dir fahren (bevor Du Deine
Richtung änderst) den Vorrang haben.

Entschuldige, aber das ist Unfug. Du musst von rechts kommende
Fahrzeuge
vorbei lassen, weil die von rechts kommende Straße
gleichberechtigt
ist mit Deiner und deswegen die Regel „rechts vor links“ gilt.

Hallo,

ist Dir schon mal aufgefallen, dass wir hier von Straßen sprechen die mit diesem Zeichen 306
http://www.sicherestrassen.de/VKZKatalog/Frameaufbau…

vesehen sind.

Gruß

hartmut

ist Dir schon mal aufgefallen, dass wir hier von Straßen
sprechen die mit diesem Zeichen 306
http://www.sicherestrassen.de/VKZKatalog/Frameaufbau…
vesehen sind.

Naja, das Zeichen steht nunmal an einer Vorfahrtsstraße.

Was willst Du mir damit sagen?

Immer lächeln!
-Efchen

ist Dir schon mal aufgefallen, dass wir hier von Straßen
sprechen die mit diesem Zeichen 306
http://www.sicherestrassen.de/VKZKatalog/Frameaufbau…
vesehen sind.

Aber danke eigentlich für den Link, denn er klärt das Problem nämlich!

Zitat: „Ein Zusatzschild zum Zeichen 306 kann den Verlauf der Vorfahrtstraße bekanntgeben. Wer ihm folgen will, muss dies rechtzeitig und deutlich ankündigen; dabei sind die Fahrtrichtungsanzeiger zu benutzen. Auf Fußgänger ist besondere Rücksicht zu nehmen; wenn nötig, ist zu warten.“

Damit ist das Thema doch wohl eindeutig geklärt, oder? Beim Abbiegen (= Folgen der Vorfahrtsstraße) ist man wartepflichtig gegenüber Fußgängern.

Schönen Abend,
-Efchen