Meine Tochter (fast 8) ist angefahren worden. Laut Augenzeuge konnte die Fahrerin „nichts“ dafür, da die Kleine ins Auto „rein“ gelaufen ist. Die Konsequenzen sind
ein schwerer Beinbruch
ein langer Krankenhausaufenthalt (voraussichtlich 3 Wochen)
Angst um Spätfolgen
lange Physiotherapie
die Angst um den Verlust meines Jobs (alleinerziehend + lange ungewisse Abwesenheit)
finanzielle Ängste
und einiges noch!
Wer kann mir Rat, Tipps geben? Wer hat das Ähnliche erlebt und wie ist es verlaufen? Wer kann mir was berichten/erzählen???
Natürlich (!!) habe ich keine Haftpflichtversicherung und bin fast vor einem Zusammenbruch …
Vielleicht meldet sich Jemand?
Danke für jede Antwort!
Hi Clarisse,
ohne die näheren Umstände zu kennen, kann man dazu nicht viel sagen.
Aber seit der neuen Gefährdungshaftung hat sich einiges geändert. Ich nehme daher nicht an, das Du eine Versicherung in Anspruch nehmen müsstest (aber um eine Versicherung solltest Du Dich unbedingt bemühen). Eher ist in diesem Fall die Haftpflichtversicherung des Autofahrers am Zug tätig zu werden. Hast Du Verwandschaft, die Dir bei der Betreuung Diner kleinen zur Seite stehen kann? Wenn nicht, gibt es auch dazu Hilfen. Frag mal bei Deiner Krankenkasse nach. Die gibt die Auskünfte gratis. Aber auch hier sehe ich eher die Versicherung des Autofahrers, die zahlen muss. Wozu brauchst Du in diesem Fall eine Haftpflichtversicherung? Ist denn am Auto ein Schaden entstanden? Ich denke eher nicht, oder? Google mal ein bischen nach „Gefährdungshaftung“, da solltest Du einiges finden.
Dir und Deiner kleinen alles Gute.
Gruss Sebastian
ich habe gehört, dass wenn meine Tochter schuld ist, dass MEINE Haftpflichtversicherung herangezogen wird, da Kinder ab 7 beschränkt geschäftsfähig sind und schuldig zugesprochen werden. Da ich jedoch keine Versicherung habe, die herangezogen werden könnte, müsste ich als Erziehungsberechtigte einen Titel (Verjährungsfrist 30 Jahre) unterschreiben. Der Schaden am Auto (normaler PKW) soll nach polizeilicher Auskunft nicht groß gewesen sein. Aber wie ist es mit den Behandlungskosten? Tritt meine Krankenversicherung dafür ein? oder hat die KV nichts mit dem Unfall bzw. Konsequenzen zu tun??
ich habe gehört, dass wenn meine Tochter schuld ist, dass
MEINE Haftpflichtversicherung herangezogen wird, da Kinder ab
7 beschränkt geschäftsfähig sind und schuldig zugesprochen
werden.
Das ist falsch. Das Haftungsalter für Kinder im Strassenverkehrb beträgt 10 Jahre. Ob eine Verletzung der Aufsichtspflicht in Frage käme, hängt u.a. davon ab, wo sich der Unfall zugetragen hat. Ist Deine Tochter allein in der Großstadt unterwegs gewesen oder trug sich der Unfall in einem Wohngebiet zu?
Lies Dir mal http://www.fahrtipps.de/verkehrsregeln/schadensersat…
durch. Da nimmt es Dir dann wohl ein wenig den Schrecken. Selbst wenn Deine Tochter eine Mitschuld tragen sollte (was ich aber so mal nicht vermute), zahlt die Krankenversicherung die Behandlungskosten Deiner Tochter und den Schaden am PKW trägst Du im Extremfall ja auch nur zum Teil. wer als Autofahrer ein Kind anfährt (schwächerer Verkehrsteilnehmer) sieht nach dem neuen Gefährdungshaftungsrecht ab August 2002 recht alt aus.
Gruss Sebastian
Meine Tochter (fast 8) ist angefahren worden. Laut Augenzeuge
konnte die Fahrerin „nichts“ dafür, da die Kleine ins Auto
„rein“ gelaufen ist. Die Konsequenzen sind
ein schwerer Beinbruch
ein langer Krankenhausaufenthalt (voraussichtlich 3 Wochen)
Angst um Spätfolgen
Bein-, Armbrüche und sonstige Stauchungen und Brüche gehören bei Kindern zur Tagesordnung und verheilen meist schnell problemlos und ohne Spätfolgen.
lange Physiotherapie
Wie kommste denn darauf? Machst du dir da mehr Angst als nötig?
die Angst um den Verlust meines Jobs (alleinerziehend +
lange ungewisse Abwesenheit)
dein Kind liegt im Krankenhaus gut aufgehoben. Wenn du in deiner freien Zeit bei deinem Kind sitzt, (evtl. kannst du ja auch ein Besitellbett bekommen) reicht das. Du kannst dann weiter arbeiten gehen.
finanzielle Ängste
Wieso?
und einiges noch!
Hast du irgendwelche Schreckenshorrorromane gelesen? Ich habe Verständnis dafür daß Eltern sich sorgen machen wenn ihr Kind verunfallt und verletzt ist. Aber deine Panik (ohne jetzt die Schwere des Bruches genauer zu kennen) die bis zur Existenzangst geht, scheint mir übertrieben.
Wer kann mir Rat, Tipps geben? Wer hat das Ähnliche erlebt und
wie ist es verlaufen? Wer kann mir was berichten/erzählen???
Ich hab als Kind mit einem Fugelenkstrümmerbruch 6 wochen im Krankenahsu gelegen. meine Eltern haben beide gearbeitet und mit jeden Abend für 1 Stunde besuchen dürfen. Damals war noch Besuchszeit wie im Knast. Ich habs überlebt, meine eltern habens überlebt und pleite ist auch keiner gegangen.
Natürlich (!!) habe ich keine Haftpflichtversicherung und bin
fast vor einem Zusammenbruch …
deine Haftpflicht muss für nichts eintreten. Zumal sowas gibt es für knapp 0 Euro. Lass dich beraten. eine Haftpflicht ist wirklich die einzige Versicherung die man braucht.
Also Clarisse, Kopf hoch und mit klarem Verstand die Sache bearbeiten. Gehe zur Polizei, lass dich dort beraten, die kennen sich auch aus. Gehe zur Rechtsberatungsstelle deiner Gemeinde, wenn dir die Polizei nicht weiterhelfen kann. Frage hier im Brett den Brendel nach einer günstigen Haftpflichtversicherung. Frage deinen Arbeitgeber nach Sonderurlaub wegen Krankheit deines Kindes. Frage im Kranken haus nach einem besitellbett. usw. usw.
Hi!
Auch ich möchte einen kleinen Beitrag dazu leisten, dich ein wenig zu beruhigen.
§ 828 II BGB besagt: Wer das siebente, aber nicht das zehnte Lebensjahr vollendet hat, ist für den Schaden, den er bei einem Unfall mit einem Kraftfahrzeug (…) einem anderen zufügt, nicht verantwortlich. Da ich nicht davon ausgehe, dass deine Tochter vorsätzlich handelte, kann das dir wohl ein wenig helfen!
Gruß Marc
zunächst einmal alles Gute für die kleine Maus, ich verstehe absolut, dass es nichts fürchterlicheres gibt, als das eigene Kind verletzt zu sehen.
Auf der anderen Seite ist es jedoch ein gebrochenes Bein und nicht ein Beckentrümmerbruch oder eine Querschnittslähmung. Wie bereits gesagt worden ist, passiert das bei Kindern (wenn auch mit anderen ursachen) häufig.
Du kannst natürlich weiter arbeiten und in Deiner Freizeit bei der Kleinen sein, das genannte Beistellbett ist bei einer 8-jährigen überhaupt kein Problem.
Du hilfst Deiner Tochter viel mehr durch kürzere Besuche und den Erhalt Deines Arbeitsplatzes, glaube mir…
Zum Thema Versicherung: die Autofahrerin ist da auf dem Holzweg, nach der Gesetzesänderung bzgl. der Haftung von Kindern im Straßenverkehr haften Kinder unter 10 Jahren m.W. für derartiges nicht!
Die Autofahrerin sieht großem Ärger entgegen, sie wäre besser beraten, etwas Schuldbewusstsein zu zeigen. Jeder Depp weiss, dass Kinder Geschwindigkeiten noch nicht richtig einschätzen können und zu spontanen Reaktionen (und damit blöderweise auch Richtungswechseln) neigen.
Du solltest Dich nun mit der Versicherung der Fahrerin unterhalten. Blocken die Leute ab, musst Du Dir einen Rechtsbeistand suchen, die sehr hohen Krankenhauskosten wollen ja bezahlt werden.
Mache Dir keine Sorgen und lasse Dich nicht einschüchtern, in diesem Land kann man nicht einfach Kinder über den Haufen fahren und anderen dafür die Schuld geben.
Viele Grüße und gute Besserung für Deine Tochter!
Mathias
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Meine Tochter (fast 8) ist angefahren worden. Laut Augenzeuge konnte die Fahrerin „nichts“ dafür, da die Kleine ins Auto „rein“ gelaufen ist. Die Konsequenzen sind
ein schwerer Beinbruch
ein langer Krankenhausaufenthalt (voraussichtlich 3 Wochen)
Angst um Spätfolgen
lange Physiotherapie
die Angst um den Verlust meines Jobs (alleinerziehend + lange ungewisse Abwesenheit)
finanzielle Ängste
ich habe gehört, dass wenn meine Tochter schuld ist, dass MEINE Haftpflichtversicherung herangezogen wird, da Kinder ab 7 beschränkt geschäftsfähig sind und schuldig zugesprochen werden
Die Sache steht WESENTLICH günstiger, als es auf den ersten Blick aussieht. Das Recht des Schadenersatzes bei Verkehrsunfällen ist zum 1.8.2002 sehr weitgehend geändert worden:
Der neue § 828 Abs. 2 BGB setzt die Deliktsfähigkeit von Kindern bei „vom Kind verschuldeten“ Unfällen auf zehn Jahre herauf. Ausnahme ist nur vorsätzliches Handeln (Neunjährige bewerfen von einer Brücke herunter die Autos mit Steinen), aber das haben wir hier nicht. Die Tochter muß dem Autofahrer KEINEN PFENNIG (und auch keinen Cent) Schadenersatz leisten (und die Mutter auch nicht )
Wenn die Pkw-Fahrerin an dem Unfall nicht „schuld“ war, weil das Kind ihr ins Auto gelaufen ist, dann entgeht sie dadurch NUR der Bestrafung wegen fahrlässiger Körperverletzung. Die Haftung für die Schäden, die das Kind erleidet, ist verschuldensunabhängig, § 7 Abs. 1 Straßenverkehrsgesetz (StVG). Die bisherige Standardausrede, daß nämlich der Unfall für den Pkw-Fahrer ein „unabwendbares Ereignis“ war (§ 7 Abs. 2 StVG) gilt seit dem 1.8.2002 nur noch in Fällen höherer Gewalt bzw. dann, wenn auf beiden Seiten Autos beteiligt sind. Der Halter des Pkw (das muß nicht unbedingt die Fahrerin gewesen sein), der Halter jedenfalls wird wg. § 7 StVG den gesamten Schaden bezahlen müssen, den das Kind erlitten hat.
Während das Schmerzensgeld (bis 31.7.2002 § 847 BGB) bis zu der Änderung Verschulden voraussetzte, ist es nach der neuen Fassung des § 253 Abs. 2 BGB nunmehr auch bei Gefährungshaftungen wie § 7 StVG möglich; zumindest klingt die Neufassung des § 253 II BGB so. Ohne mich hier festlegen zu wollen, halte ich ein Schmerzensgeld für möglich.
Am besten ist, sich an einen Rechtsanwalt in der Nähe zu wenden. Er soll Prozeßkostenhilfe für die Kleine beantragen, so daß die Staatskasse Anwalts- und Gerichtskosten trägt.
Wenn Django Recht haben sollte - was für mich allerdings unrecht wäre, denn dein Kind hat ja den Schaden verursacht - könntest du dann vermutlich auch im Falle des Jobverlustes deinen Verdienstausfall geltend machen!
Hallo Clarisse,
was Django und einige andere hier geschrieben haben, ist richtig. Ich habe dazu einen Zeitungsartikel, den kannst du dir hier anschauen: http://domfree.de/wunderland/unfall.html
Wenn Django Recht haben sollte - was für mich allerdings unrecht wäre, denn dein Kind hat ja den Schaden verursacht - …
In den 1860er Jahren verhandelte das Kölner Oberappellationsgericht den Schadenersatzprozeß eines Fabrikarbeiters, dem durch den Transmissionsriemen einer Dampfmaschine ein Arm herausgerissen worden war. Ein Verschulden war nirgends nachzuweisen. Unter Bezug auf Regelungen im Sachsenspiegel von 1230 (Landrecht Teil II, Artikel 62 § 1) befand das Gericht: Wer eine so gefährliche Anlage hat, daß man sich einen Arm damit abreißen kann, und er setzt diese Anlage in Gang, der haftet für diesen Schaden auch ohne Verschulden. Die eigentliche Schadensursache ist nicht das Fehlverhalten des Geschädigten, sondern die Inbetriebnahme einer gefahrdrohenden Anlage durch deren Besitzer.
Dieser Gedankengang liegt dem modernen § 7 StVG zugrunde. Mit einem Auto kann man Menschen „besser“ töten oder verletzen als mit einer Axt. Bereits das Fahren mit dem Auto reicht aus, um die Schadenersatzpflicht zu begründen; man hat eine gefahrdrohende Anlage in Betrieb genommen.
Möchte an allen, die Verständnis gezeigt haben, und mir mit ihrem Rat etwas geholfen haben herzlich bedanken.
Meine Süße liegt zwar noch zwei Wochen in Krankenhaus, aber ich habe wieder Hoffnung, dass alles gut gehen wird. Auch wenn es „nur“ ein Beinbruch ist (mit drei stündigen OP), hätte schlimmer sein können. Vielleicht hat ihr Schutzengel etwas spät reagiert … aber er war da!