Und schon wieder ein Arbeitszeugnis

…das m.E. hart an der Grenze des erlauben liegt, aber diesmal wesentlich mehr Gericht vor bestand haben würde als die erste Fassung die ich hier mal gepostet hatte…

Bins gespannt auf eure Kommentare und immer noch froh dass ich nie in den ÖD gegangen bin:

_A R B E I T S Z E U G N I S

Herr Dipl.-Verwaltungswirt [Vorname][Nachname], geb. am [Geburtsdatum]in [Geburtsort], wohnhaft in [PLZ Wohnort], [Strasse Wohnort], war vom 22.05.2006 bis 21.05.2007 beim Landkreis [Irgendwo] als Sachbearbeiter in der Sozialverwaltung beschäftigt.

Herr [Name] oblag die abschließende Sachbearbeitung aller eingehenden Anträge auf Leistungen nach dem SGB XII für die Buchstabengruppe A -L sowie die abschließende Sachbearbeitung aller eingehenden Anträge auf Übernahme von Bestattungskosten (§ 74 SGB XII).

Zu seinen Aufgaben gehörten insbesondere folgende Tätigkeiten:

  • Erteilung allgemeiner Auskünfte
  • Beratungder Hilfesuchenden
  • Ausgabe und Entgegennahme von Anträgen
  • Überprüfung der eingereichten Unterlagen auf Vollständigkeit
  • Klärung evtl. noch zu ermittelnden Sachverhalte
  • Berechnung des Leistungsanspruches mittels ok.sozius
  • Bescheiderteilung und Zahlbarmachung
  • Überwachung der Zahlfälle und entsprechende Reaktion bei Veränderung der leistungsrelevanten Verhältnisse
  • Erstellung der auf den zugewiesen Arbeitsbereich entfallenden Statistik
  • Fertigung von Vorlageschreiben an die Widerspruchsbehörde
  • Abwicklung von Erstattungsansprüchen
  • Führung der anfallenden Akten

Herr [Name] setzte hierbei sein Fachwissen erfolgreich in die Praxis um und arbeitete sorgfältig. Neuen Aufgaben zeigte er sich anpassungsfähig. Er war fleißig, gewissenhaft und belastbar. Herr [Name] war aufgeschlossen und fügte sich gut in das Team ein.

Die ihm übertragenen Aufgaben hat Herr [Name] zu unserer Zufriedenheit erledigt.

Das Verhalten gegenüber Vorgesetzen [Vermerk: „Vorgesetzer“ statt Vorgesetzten]und Mitarbeitern sowie Bürgern war vorbildlich. Er war stets freundlich und hilfsbereit.

Das Arbeitsverhältnis von Herrn [Name] war von vornherein zeitlich befristet.

Wir danken Herrn [Name] für seine für den Landkreis [irgendwo]geleisteten Dienste und wünschen ihm für seine weitere persönliche und berufliche Zukunft alles Gute und viel Erfolg._

Also nehmts mal auseinander… Gruss Ivo

Hallo,

damals hatte ich den Standpunkt vertreten, dass das Zeugnis jemand geschrieben hatte, der nix davon versteht.

Diese Version dagegen klingt für mich professionell.
Es ist - abgesehen von der zu detaillierten Aufzählung der Tätigkeiteten (in Relation zu deren Inhalt)- ein Minimalzeugnis mit der Gesamtnote „Nicht ganz Befriedigend“.

Zumindest sehe ich keine krassen Stolperpassagen.

Gruss,
TR

Sooo mies isses nicht!
Hi Ivo!

Bis auf den einen wirklich böses Satz „die ihm übertragenen Aufgaben…“ ist es meiner Meinung nach irgendwo im 3er-Bereich.

OK, dieser Part lässt den rest etwas heuchlerisch erscheinen, aber richtig schlecht ist anders.

LG
Guido

Ich seh es nicht ganz so rosig.

Das geht schon dabei los, dass diesmal „Buchstabengruppe A-L“ was völlig irrelevant ist, überbetont wird.

Ebenso beginnt die Tätigkeitsbeschreibung mit einer Sache, die auf jeden Azubi zutrifft. (Und was dann beschrieben wird… na ja.)

Selbst die Erwähnung des Titels „Diplom-Verwaltungswirt“ könnte entsprechendend gedeutet werden… schliesslich ist dies Vorraussetzung für jede Stelle im gehobenen Verwaltungsdienst.

Nach wie vor glaube ich, dass der Hinweis zum Ende des Arbeitverhältnisses auf eine vorzeitiges Ende seitens des AG hindeutet.

Und dass der Restz zischen 3 und 4 liegt… da sind wir uns wohl einig.

Gruss Ivo

Falsch verstanden
Hi!

Ich seh es nicht ganz so rosig.

Ich auch nicht!
Aber es ist imo nicht schlecht genug, um den AG damit vor Gericht zu zerren!

Irgendwo zwischen 3 und 4 passt schon - da müsste aber der AN beweisen können, dass er besser war…

LG
Guido