Und wenn ich aber neu geheiratet habe? Wer dann?

Ich habe das alleinige Sorgerecht und werde bald heiraten. Kann dann meine Tochter bei meinem Mann bleiben oder muss sie zu ihrem leiblichen Vater, wenn mir was passiert?
Die Jugendämter erzählen alle etwas anderes.

Hallo Dali,

in der Regel, ist es immer besser,wenn die Kinder, dann zu dem leiblichen Elternteil gehen, der übrig bleibt,wenn nichts gravierentes dagegen spricht. Außer dein neuer Partner, adoptiert deine deine Tochter, muss aber der leibliche Vater damit einverstanden sein.
Oder, ihr macht was schriftliches, vor dem VOrmundschaftsgericht,über den verbleibt deiner Tochter, oder was noch viel besser ist, lass einfach deine Tochter, selbst entscheiden,wo sie um Fall, des Falles, leben will!?

Joel

Hallo,

das hängt ganz davon ab, wie eng die Bindung zu deinem neuen Partner geworden ist. Nicht unbedingt ist es richtig dass Kind rauszunehmen aus seiner gewohnten Umgebung und einem Menschen der ihm vertraut geworden ist, nur weil es eben nicht der leibliche Vater ist.

Wenn man dann auch was beim Notar hinterlegt, den eigenen Willen und den Willen der Tochter dokumentiert, dann stehen die Chancen ganz gut. Es ändert sich ja nichts am Umgangs- und Besuchsrecht des Vaters. Also warum sollte man dann das Kind rausreissen nur weil die Mutter plötzlich tot ist? Also ich bin relativ sicher dass in den meisten Fällen so entschieden wird.

Wenn mir jetzt etwas passieren würde, wäre mein Kind wahrscheinlich auch erstmal bei meinen Eltern da es zu ihnen einen engeren Bezug hat als zum Vater und weil auch die Umstände und Zustände besser geeignet sind. Aber für ihn ändert sich ja nichts.

LG Blumenkind

3 Antworten…
… benötigt man zur Beantwortung bzw. Einschätzung deiner Frage:

Wie alt ist deine Tochter?
Wie lange lebt ihr schon mit „dem Neuen“?
Will dein neuer Mann das denn??

Das sind meiner Meinung nach wichtige Faktoren, die man in die Überlegungen einfließen lassen sollte…

Gruß
finnie

noch eine…

… benötigt man zur Beantwortung bzw. Einschätzung deiner
Frage:

Wie alt ist deine Tochter?
Wie lange lebt ihr schon mit „dem Neuen“?
Will dein neuer Mann das denn??

Was sagt denn der leibliche Vater dazu?

Gruß
Elke

Familiengericht, nicht…
… Vormundschaftsgericht, das gibt es nicht mehr!
Gruß
Renate

Hallo

ich denke mir mal, das der Kontakt nicht ganz so gut ist mit dem leibl.Vater, weil du das alleinig. Sorgerecht hast.

An deiner Stelle würde ich eine Art Testament machen, in dem steht, wo dein Kind hin soll,wenn dir etwas passieren sollte.
So wurde mir das vor Jahren vom JA gesagt.

LG