Und wieder das PassivraucherSchG vs. Rauchererein

Moin,
ich hatte da neulich eine Idee: Was wäre, wenn jemand einen „Verein zur Erhaltung der Kneipenkultur“ gründen würde?
Der Verein würde nun an eins, zwei Tagen jede Woche, bspw. Freitag und Samstag mehrere Kneipen anmieten (nicht immer nur eine und nicht immer die gleiche). Das Kneipenleben wird nun durch die Vereins-Mitglieder gewährleistet und das schließt auch den Tresendienst!!! mit ein. Mit dem Betreiber der Kneipe wird lediglich eine „Miete“ vereinbart, die sich an der Menge konsumierter Getränke orientiert. Die Vereinsmitglieder bringen das Geld auf, praktischerweise einen Bruchteil bei jedem konsumierten Getränk per Sofortzahlung. Das ganze als geschlossene Veranstaltung. Und gebarzt wird natürlich, was das Zeug hält.

Soweit ich das überblicke, werden hier doch keine Gesetze verletzt, oder? Es gibt immerhin keine Angestellten, die passivrauchen. Allerdings steht im Vereinsrecht etwas davon, daß sich selbige nicht über den „Verkauf von Getränken“ finanzieren dürfen. Auch nicht an ihre Mitglieder?
Würde es etwas ändern, den Verein durch Abgabe vereinsintern gültiger „Wertmarken“ zu finanzieren? Die Wertmarken würden dann gegen Getränke getauscht werden.

Kann einem Gastronom untersagt werden, seinen Laden jeden Abend an Vereine zu mieten?

Was meint ihr?

Stephan

wurde dieser Versuch nicht schon unternommen und von Gerichten zu Recht untersagt?!

PS: das Bundesland ist wichtig, da es unterschiedliche Gesetze gibt.

Zur Erhaltung der Kneipenkultur müsste:

  1. das Rauchen wieder freigegeben werden

  2. die Möglichkeiten, Bundesliga live zu sehen, günstiger zu haben sein

  3. die Getränke- und andere Steuern gemindert werden!

So sind zur Zeit Gastwirte gezwungen, ihren Gästen in rauchfreien Räumen überteuerte Getränke zu berechen, was durch die Gäste durch Fernbleiben quittiert wird.

Man trifft sich in Garagen, Kellerbars und Gartenhütten, wo der Hausherr - natürlich privat im Besitz eines „himmlischen Programmanbieters“ - die Getränke mit einem moderaten Aufschlag gegenüber Großmarktpreis anbietet, damit er „nicht nur den Dreck und des Radau für lau hat“.

(Dies erzählen mir die frustrierten Kneipenbesitzer, wenn ich mit dem Taxi da bin und sie auf die leeren Räume anspreche, die vor nicht all zu langer Zeit immer proppevoll waren!)

Hallo,

Zur Erhaltung der Kneipenkultur müsste:

  1. das Rauchen wieder freigegeben werden

interessant, dass die Raucher die Deutungshoheit für den Begriff Kneipenkultur beanspruchen und diesen mit durch Nikotinrauch hochgradig kontaminierten Räumen assoziieren.

Gruß

S.J.

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Ironie oder Satire prallen bei manchen Menschen wohl glatt ab, oder?

Hier habe ich ironisch überspitzt eine traurige Wahrheit vermitteln wollen, den Niedergang einer „Kneipenkultur“ durch einesteils immer höhere Anforderungen und die Unterlaufung dieser Regulierung durch private „Anbieter“!

Immer wieder zu hören, an Feiertagen, wenn alle ausgehen wollen:

„Das ist ja unmöglich, an solchen Tagen einen Tisch zu bekommen wenn man nicht schon Wochen vorher bestellt hat!“

Logisch, wenn man nur zu Feiertagen ausgeht, davon können Gaststätten nicht existieren, immer mehr machen zu - und fehlen dann, wenn alle ausgehen möchten!

Geiz ist geil, aber auch volkswirtschaftlich schädlich!

Übrigens, ich bin seit 24 Jahren Nichtraucher und genieße Restaurants, die rauchfrei sind! Aber ich hätte nichts dagegen, wenn sich Raucher in extra dafür ausgewiesenen Kneipen aufhalten dürften. Ich muss ja nicht dort hineingehen - als Taxifahrer lasse ich mir solche Kunden dann vor die Tür schicken!

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nochmal Klartext
Also, ich sehe hier folgendes:

  • Das NichtraucherSchG ist hier überhaupt nicht betroffen, da es keine Angestellten gibt.

Der Unterschied zu anderen Vereinslösungen ist, daß nicht der Kneipier einen Verein gründet, sondern seine Kneipe komplett vermietet.

Seht ihr das anders?