Und wieder eine Frage zur Kontopfändung

Hallo,

auch ich muss obwohl ich mich hier durch unzählige Artikel gelesen habe, nochmal eine Frage zur Kontopfändung stellen.

Folgende Situation:

Konto am 10.12.2008 gepfändet,das Konto wird ausschließlich mit Geldern der ARGE (HartzIV) gespeist. (Bedarfsgemeinschaft)
Zum Pfändungszeitpunkt war auf dem Konto ein Guthaben von 500€.
Unsere Miete wird am 15 des jeweiligen Monats fällig, Stadtwerke zum 22. des Monats. Das Guthaben sollte diese Zahlungen abdecken.
Auf nachfrage sagte mir meine Bank das alles Guthaben was nicht nach 7 Tagen vom Konto geholt wurde Pfändbar ist, auch wennes sich um eigentlich nicht Pfänbares Einkommen handelt.
Jetzt habe ich keine Ahnung wie ich bis zum Jahresende meinen Lebensunterhalt bestreiten soll. Zumal das Guthaben ja nicht mir allein gehört. Die Zahlungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes gehören ja auch meiner Ehefrau, die ja jetzt mit gepfändet wurden.
Außerdem habe ich bis jetzt keine benachrichtigung weder vom Gläubiger noch von einem Gericht zugestellt bekommen, nur die Aussage der Bank hat mich über die Pfändung in Kenntnis gesetzt.

Was kann, was soll ich tun ??? Bin für jeden Beitrag dankbar.

Gruß

Hallo,

das kommt mir ja sehr merkwürdig und dubios vor - die Bank pfändet dein Konto ohne mitzuteilen, wer derjenige ist, der pfänden will. Dazu muß doch ein Pfändungebschluß vom Gericht vorliegen!
Außerdem sind Hartz IV Gelder gar nicht pfändbar, weil sie weit unter der Pfändungsgrenze liegen.
Eine Regelung, wonach Gelder, die nach 7 Tagen nicht abgebucht wurden, pfändbar sind, ist mir nicht bekannt - sie ist auch nicht vorstellbar, weil ja die gesetzliche Pfändungsgrenze nicht ausgehebelt werden kann.
Eigentlich ein Beitrag für das Rechtsbrett.

Geh vielleicht schnell zum Anwalt, wenn möglich, oder zur Verbraucherberatung. Nicht lange warten, denn wenn die Miete nicht abgebucht werden kann, bist du im Verzug.

Gruß Heinz

Hallo,

das kommt mir ja sehr merkwürdig und dubios vor - die Bank
pfändet dein Konto ohne mitzuteilen, wer derjenige ist, der
pfänden will. Dazu muß doch ein Pfändungebschluß vom Gericht
vorliegen!

Die Bank darf zwar den Beschluss nicht rausgeben, kann aber sehr wohl den Betrag, den Gläubiger und den zuständigen Sachbearbeiter nennen. Einfach mal bei der Bank nachfragen, ich glaube der Ursprungsposter meinte nur, dass er keinen Pfändungsbeschluss erhalten hat.

Außerdem sind Hartz IV Gelder gar nicht pfändbar, weil sie
weit unter der Pfändungsgrenze liegen.
Eine Regelung, wonach Gelder, die nach 7 Tagen nicht abgebucht
wurden, pfändbar sind, ist mir nicht bekannt - sie ist auch
nicht vorstellbar, weil ja die gesetzliche Pfändungsgrenze
nicht ausgehebelt werden kann.

naja, da sind wohl einige Wissenslücken…

http://www.montagsdemo-dortmund.de/kontopfaendung.html
http://www.meine-schulden.de/schritte_der_glaeubiger…

Geh vielleicht schnell zum Anwalt, wenn möglich, oder zur
Verbraucherberatung. Nicht lange warten, denn wenn die Miete
nicht abgebucht werden kann, bist du im Verzug.

Gruß Heinz

toll, und die Steuerzahler dürfen den Anwalt bezahlen *lautgedacht*

was soll der Anwalt ausrichten? da hat jemand seine Rechnungen nicht gezahlt und eine Pfändung erhalten. Dann muss er schauen, dass die Rechnungen schnellstmöglichst beglichen werden (wie gesagt, die Bank gibt einem den Ansprechpartner) oder die Pfändung ausgesetzt wird (zum Beispiel bei Vereinbarung einer Ratenzahlung).

Grüße

Deli

1 „Gefällt mir“

Hallo Pleitehecht,

das könnte sehrsehr knapp werden, fürchte ich.

Also am 10. war deine Pfändung. Hoffentlich hast du da was schriftliches drüber vonner Bank. Damit sofort Montag früh zu deinem zuständigem Amtsgericht. Die solange bearbeiten, bis sie dir schriftlich nen Beschluß zur Freigabe des nicht pfändbaren Betrages geben.

Sag denen, wie sehr es eilt. Montag ist schon der 15. und du hättest noch gerade mal 2 Tage Zeit zum Geldabheben. Ehrlich gesagt, glaub ich nicht so recht, dass du das noch auf den letzten Drücker hingebogen kriegst.

Gemeinhin wird nicht ganz zu Unrecht damit argumentiert, dass man ja schon ein Weilchen vor der Pfändung ausstehender Rechnungen gewahr sein sollte…

Halt ne komplette Daumendrückerkolonne aktivieren.

Wenn wie zu erwarten die verbleibende Zeit nicht mehr reicht und die 500€ gepfändet sind, dann halt wohl oder übel mit dem Vermieter und den Energieversorgern irgendwas vereinbaren. Später oder in Raten zahlen, sowas in der Art.

Unter dem Stichwort Privatinsolvenz, Gläubigervergleich und Konsorten mal bei ner Schuldnerberatung vorbeischneien wär das nächstvordringlichste dann.

Gruß

Awful Annie

Ersteinmal vielen Dank für die bisherigen Antworten.

Gestern habe Post von der Bank bekommen,aus der hervorgeht der Glaübiger (eine Bausparkasse)einen Gerichtsbeschluss erwirkt hat.

Bisher dachte ich auch immer das Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes nicht Pfänbar sind.Die Aussage der Bank:"Acuh diese Leistungen sind Pfänbar wenn sie sich 7Tage nach Gutschrift noch auf dem Konto befinden ."Ist für mich nicht nachvollziehbar,dazu kam noch der Rat alle Gelder unmittelbar nach Kontoeingang komplett abzuheben.

Was aber wiederum weitern Ärger vorprogramiert, weil wenn ich eine Überweisung machen muss, das Geld ja in bar eingezahlt werden muss und ich irgendwann der ARGE erklären darf wo den das Geld der Bareinzahlungen herkommt.

Gruß und netten Sonntag

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo Deli,
da habe ich wieder was dazugelernt, obwohl das Ganze für mich nicht nachvollziehbar, völlig widersinnig und menschenverachtend ist!
Da habe wir eine Pfändungsfreigrenze für Löhne und hier kann von der geringen Sozialhilfe ein großer Teil oder alles weggenommen werden, wenn die Sozialleistung nicht 7 Tage nach Eingang verbraucht wurde. Das ist doch widersinnig.
Auch die weitergehenden Regelungen mit einer Forderung an einem beliebigen Tag nach Ablauf der 7-Tage Frist sind für mich völlig abstrus. Entweder ich gebe jedem Bürger eine Verfügungsgrenze, damit er leben kann, oder nicht!

http://www.montagsdemo-dortmund.de/kontopfaendung.html
http://www.meine-schulden.de/schritte_der_glaeubiger…

danke für die Verweise.

toll, und die Steuerzahler dürfen den Anwalt bezahlen
*lautgedacht*

Warum hier Sozialleistungen beansprucht werden, spielt ja keine Rolle. Wenn hier ein Anwalt eingeschaltet würde, der nicht bezahlbar ist und dessen Kosten vom Staat getragen werden müssten, ist darauf zu verweisen, daß der Staat selbst durch seine Gesetze den Grund für eine Klage geschaffen hat!

Etwas erleichternd ist da dann doch noch der letzte Absatz „was können Sie tun“ auf der Seite
http://www.montagsdemo-dortmund.de/kontopfaendung.html

Gruß Heinz

Hallo Deli,
da habe ich wieder was dazugelernt, obwohl das Ganze für mich
nicht nachvollziehbar, völlig widersinnig und
menschenverachtend ist!

Über die Gesetze in Deutschland müssen wir jetzt nicht diskutieren, jeder kann frei wählen, in welchem Land er lebt.

Da habe wir eine Pfändungsfreigrenze für Löhne und hier kann
von der geringen Sozialhilfe ein großer Teil oder alles
weggenommen werden, wenn die Sozialleistung nicht 7 Tage nach
Eingang verbraucht wurde. Das ist doch widersinnig.
Auch die weitergehenden Regelungen mit einer Forderung an
einem beliebigen Tag nach Ablauf der 7-Tage Frist sind für
mich völlig abstrus. Entweder ich gebe jedem Bürger eine
Verfügungsgrenze, damit er leben kann, oder nicht!

Versetz dich mal in die Lage eines Gläubigers… vielleicht verstehst du dann die Regelungen… ich für meinen Teil finde es in Ordnung, dass Schuldner, die ihren Verpflichtungen nicht nachkommen, in ihrer Verfügungsfreiheit begrenzt werden… wo liegt sonst der Anreiz, die Pfändung zu erledigen, wenn es keine Unannehmlichkeiten gibt? ich habe einige Hartz IV-Kunden, die das Spiel seit Jahren treiben, heben ihr Geld nach Eingang ab, und eine Pfändung folgt der nächsten.

Im übrigen sagen ca. 90% aller Schuldner, nichts von der Pfändung zu wissen…

http://www.montagsdemo-dortmund.de/kontopfaendung.html
http://www.meine-schulden.de/schritte_der_glaeubiger…

danke für die Verweise.

gern geschehen…

toll, und die Steuerzahler dürfen den Anwalt bezahlen
*lautgedacht*

Warum hier Sozialleistungen beansprucht werden, spielt ja
keine Rolle. Wenn hier ein Anwalt eingeschaltet würde, der
nicht bezahlbar ist und dessen Kosten vom Staat getragen
werden müssten, ist darauf zu verweisen, daß der Staat selbst
durch seine Gesetze den Grund für eine Klage geschaffen hat!

Sehe ich absolut anders, aber das war nicht die Frage…

Etwas erleichternd ist da dann doch noch der letzte Absatz
„was können Sie tun“ auf der Seite
http://www.montagsdemo-dortmund.de/kontopfaendung.html

Gruß Heinz

Hallo Deli,

Über die Gesetze in Deutschland müssen wir jetzt nicht
diskutieren, jeder kann frei wählen, in welchem Land er lebt.

Natürlich kann hier jeder (gottlob) frei wählen, wo er leben will; deshalb muß er aber nicht alle Gesetze als gut und richtig hinnehmen. Und nicht alle Gesetze halten einer Überprüfung stand - wie nun gerade die Regelung des Kilometergeldes ergeben hat.

Versetz dich mal in die Lage eines Gläubigers… vielleicht
verstehst du dann die Regelungen

Kann ich sehr gut nachvollziehen - aber Fakt ist, daß der Gesetzgeber dem Bürger eine gewisse Summe zugesteht, von der er minimal leben kann. Diese Summe ist nicht pfändbar - oder das Sozialamt (der Steuerzahler) kommt für diese Summe auf. Mit der Verfahrensweise bei Pfändungen wird diese Regelung unterlaufen.

Im übrigen sagen ca. 90% aller Schuldner, nichts von der
Pfändung zu wissen…

Glaube ich - ich weiß selbst, daß es viele Leute gibt, die nicht arbeiten, obwohl sie es könnten und speziell die Schwäche des Systems ausnutzen, um sozial abgesichert zu leben - Gelder, die von den Steuerzahlern aufgebracht werden müssen und die nicht etwa dankbar angenommen werden, sondern auf die man einen (streitbaren) Anspruch hat.
Aber das ist ein anderes Thema.
Gruß Heinz

Hallo Heinz u.Deli

Bitte keinen Streit:wink:

natürlich hat Deli mit seinen lauten denken recht.
Auch wen vieleicht ungewöhnlich habe ich volles verständnis für die Gläubiger denn durch Schuldner habe ich meine Existens verloren.Nur leider haben die Überlassungen meiner Forderungen, nicht ausgereicht um alle Gläubiger zu befriedigen. Aber das ist ein anderes Thema.

Für alle die es Interessiert: Ich habe heute beim Amtsgericht meine Kontoauszüge, HartzIV bescheid und eine Eingabe meiner Ehefau abgegeben, da die Pfändung ja auch ihren Anteil aus der Bedarfsgemeinschaft betreffen.
Ergebnis: Die Pfändung wurde innerhalb von 15min aufgrund Sozialer Härte aufgehoben.Außerdem habe ich einen Antrag auf Pfändungsschutz gestellt der aber noch bearbeitet wird.
Allerdings ist dies keine muss Regelung und ich denke ich hatte Glück weil wir uns in der Weihnachtszeit beinden.

Gruß und Dank

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Auch ich habe mit einer Kontopfändung zu schaffen, die allerdings auch nicht wirklich berechtigt ist. Diese ist durch eine Situation entstanden, die schon mal vorkam, da allerdings wurde ich über den Missstand informiert und konnte eben auch etwas tun. Mein Problem ist allerdings das, obwohl Weihnachten ist, mein Dispo sofort auf Null gesetzt wurde, ich dadurch in ein Hohes Minus kam weil ich den Dispo wegen Umzug nutzen mußte, meine Miete und Nebenkosten, sowie Krankenkasse usw nicht bezahlt wurden. Ebenso habe ich seit dem 2.12.08 keinen Cent mehr für Lebensmittel und Hygieneartikel zur Verfügung. Fakt ist, ich habe mit dem zuständigen Sachbearbeiter bei dem ausführenden AG gesprochen. Er hat mir zugesagt sich darum zu kümmern, das ich mein Konto wieder erreichen kann, leider hat sich bisher nichts getan. Ich denke mal es ist unberechtigt, das gesamte Konto zu sperren, sodass man überhaupt nicht mehr an Geld kommt.Es gibt nicht umsonst eine Pfändungsgrenze. Ich muss nun für die anfallenden horrenden Zinsen aufkommen, muss hoffen das ich nicht aus meiner Wohnung fliege und darf nicht krank werden, weil ich meine Krankenkassenbeiträge auch nicht zahlen kann. Da ich hier in meiner Gegend niemanden kenne, bin ich also wirklich auf mich allein gestellt. Mitleid mit den Gläubigern habe ich in meinem Fall gar nicht, weil das ganze nicht meine Schuld ist sondern die der Postbank. Was kann ich nun tun? Meine Vorräte gehen allmählich zur Neige und der Monat ist noch lang…frohe Weihnachten :o(

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Auch ich habe mit einer Kontopfändung zu schaffen, die
allerdings auch nicht wirklich berechtigt ist.

Was heißt nicht wirklich berechtigt? Wenn sie nicht berechtigt ist, dann ab wie nix zum Gläubiger, klären und dann wird die Pfändung aufgehoben bzw ausgesetzt bis zur weiteren Klärung.

Diese ist durch eine Situation entstanden, die schon mal vorkam, da allerdings wurde ich über den Missstand informiert und konnte eben auch etwas tun.

Nenn das Kind doch mal beim Namen. Was wurde warum gepfändet? Wenn die Situation schon mal war, dann ist es doch kein Problem, das Missverständnis (was es deiner Meinung nach ist) aufzuklären.

Mein Problem ist allerdings das, obwohl Weihnachten
ist, mein Dispo sofort auf Null gesetzt wurde, ich dadurch in
ein Hohes Minus kam weil ich den Dispo wegen Umzug nutzen
mußte, meine Miete und Nebenkosten, sowie Krankenkasse usw
nicht bezahlt wurden.

Also, dass Weihnachten ist, interessiert die Gläubiger reichlich wenig. Die können genauso sagen, warum zahlt der nicht, das Jahr ist doch bald zu Ende!
Du wärst doch auch hoch im Minus wenn der Dispo noch bestünde… nur mit etwas günstigeren Zinsen… Einen Umzug mit Geld, das man nicht hat zu finanzieren… naja, nicht so schlau, wenn man weiß dass man dann die Rechnungen nicht zahlen kann… schon mal über ein Darlehen (zinsgünstig mit festen Raten) gedacht?

Ebenso habe ich seit dem 2.12.08 keinen Cent mehr für Lebensmittel und Hygieneartikel zur Verfügung.

Naja, die Bank ist erstens kein Sozialamt, auch nicht an Weihnachten. Und zweitens muss die Bank das Konto sperren, weil sie sich sonst haftbar macht. Hilfe von der Bank kann man nicht erwarten, man muss sich um die Ursache kümmern und nicht wegen den Auswirkungen beschweren!

Fakt ist, ich habe mit dem zuständigen Sachbearbeiter bei dem
ausführenden AG gesprochen.

Das klingt schon mal gut, das ist der richtige Weg!

Er hat mir zugesagt sich darum zu kümmern, das ich mein Konto wieder erreichen kann, leider hat sich bisher nichts getan.

Amtswege können manchmal länger gehen, das hat aber auch nichts mit der „bösen“ Bank zu tun.

Ich denke mal es ist unberechtigt, das gesamte Konto zu sperren, :sodass man überhaupt nicht mehr an Geld kommt.Es gibt nicht umsonst :eine Pfändungsgrenze.

Die Pfändungsfreigrenze betrifft das Einkommen, ein Anrecht auf ein Darlehen (in diesem Fall den Dispo) hast du nicht. Gibst du jemandem Geld, wenn du befürchten musst, dass er wg Zahlungsunfähigkeit keinen Cent zurückzahlen kann? Liegt dein Einkommen unterhalb der Grenze, guckt die Bank ansonsten in die Röhre…

Ich muss nun für die anfallenden horrenden Zinsen aufkommen, muss
hoffen das ich nicht aus meiner Wohnung fliege und darf nicht
krank werden, weil ich meine Krankenkassenbeiträge auch nicht
zahlen kann.

Die Dispozinsen hättest du auch zahlen müssen… du hast Geld ausgegeben, dass du nicht hattest, und jetzt ists zur Pfändung gekommen… das musste so kommen, wenn nicht jetzt, dann später… schon mal den Weg zur Schuldenberatung gegangen?

Da ich hier in meiner Gegend niemanden kenne, bin
ich also wirklich auf mich allein gestellt.
Mitleid mit den Gläubigern habe ich in meinem Fall gar nicht, weil :das ganze nicht meine Schuld ist sondern die der Postbank.

Mitleid mit dir hab ich auch nicht, weil so unverschuldet in die Schulden zu kommen, das glaub ich dir einfach nicht. Was genau hat denn die „böse“ Postbank getan? hat sie dein Geld ausgegeben?

Was kann ich
nun tun? Meine Vorräte gehen allmählich zur Neige und der
Monat ist noch lang…frohe Weihnachten :o(

evtl. noch mal den Mitarbeiter des AG fragen, wies mit dem Antrag aussieht. Falls es wirklich knapp wird mit essen, es gibt in vielen großen Städten die „Tafel“, da bekommen Bedürftige Nahrungsmittel (das ist wirklich ein ernstgemeinter Tipp). Wird dann zwar nicht die Weihnachtsgans, aber für den Hunger reichts.

Grüße
Deli

Hallo Deli, vielleicht habe ich mich ja wirklich etwas unglücklich ausgedrückt. Ich bin NICHT bedürftig, zumindest normaler Weise nicht. Ich bin Beamtin im Vorruhestand aufgrund eines Unfalles, habe also somit ein festes und geregeltes Einkommen. Den Dispo habe ich bisher monatlich mit 100,-€ abgezahlt, was auch super geklappt hat.
Die Pfändung kam durch T.Mobile. Ich habe dort monatlich 60 ,-€ bezahlt die ich durch einen Dauerauftrag veranlasst habe. Nun war das Problem, das durch meinen Umzug und die damit verbundene Adressänderung meine Daueraufträge schon zum wiederholten Mal weg waren. Beim ersten Mal wurde ich aber angerufen und konnte dies dann regeln, denn Daueraufträge hat man ja damit man nicht ständig gucken muss, darum ist mir selber das nicht aufgefallen. Das gleiche ist anscheinend nun wieder passiert, die Postbank gibt aber mir die Schuld obwohl ich NUR meine Adresse geändert habe… somit wurden 2 Monatsbeiträge nicht gezahlt. Die Tafel ist mir ein Begriff, denn ich habe dort auch schon ehrenamtlich geholfen. Ich habe gestern mit den Sachbearbeitern der Gläubiger gesprochen, mir wurde nur gesagt dass das Konto erst wieder freigeschaltet wird, wenn die 60,-€ eingegangen sind. Wo ich die nun hernehmen soll konnten sie mir aber auch nicht sagen.Ich hätte das alles einfacher und besser haben können wenn ich gleich auf eine Pfändung gewartet hätte, denn der pfändbare Teil meines Ruhegehaltes ist um einiges kleiner als ich selber nach Absprache mit den Leuten gezahlt habe. Das erwähne ich jetzt nur, weil ich es nicht mag, wenn ich mich als Schmarotzer fühlen muss. Das du mich hier darstellst als würde ich mit Freuden Geld anderer Leute ausgeben finde ich etwas unfair, denn ich bin neu hier und war mir eben noch nicht sicher wie ich mich hier ausdrücken soll. Durch deine Antwort hier erscheint es mir aber irgendwie klar, das man immer erstmal den Menschen, die hier eigentlich Hilfe suchen , ein schlechtes Gewissen macht, getreu nach dem Motto * bist doch selber Schuld also jammer nicht*
Das sich in meinem Fall niemand an die 7 Tage Frist gehalten hat ist Fakt, das in meinem Fall nicht mal der NICHTpfändbare Teil über geblieben ist, ist auch Fakt. Das ich keine unüberlegten Schulden mache ist auch Fakt. Ich kann nur hoffen, das du mit deiner Einstellung nicht auch mal in die Lage kommst Hilfe suchen zu müssen und dann so vor den Kopf gestoßen wirst.

Übrigens… die Bemerkung mit Weihnachten war eher komisch gemeint, weil das schon in einem Artikel erwähnt wurde das es dort wohl an Weihnachten liegt…aber so etwas versteht auch nicht jeder ;o)

Shalimar

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]