Und wieder - Renovierung bei Auszug ?

Hallo Zusammen,

folgender - natürlich theoretischer - Fall:

Nach einigen Jahren in einer Mietwohnung hat der Mieter gekündigt. Folgende Formulierung findet sich im Mietvertrag:
alle Tapeten sind zu entfernen, ohne Rücksicht auf den Abnutzungsgrad, und die Wandflächen tapezierfähig vorzubereiten

Der Mieter ist nun sicher, dass die Formulierung „ohne Rücksicht auf den Abnutzungsgrad“ den Passus ungültig macht.

Der Mieter befürchtet, dass die Wohnungsübergabe problematisch werden könnte,… er hat vor, die Wände von der Tapete zu befreien, bei der Decke, an der die Tapete noch in Ordnung ist, sieht er das jedoch nicht ein.
Auserdem befürchtet er, dass der Vermieter generell mit den durchgeführten Arbeiten nicht zufrieden ist (Erfahrungswerte, da Vermieter nicht einfach).

Was gilt, wenn der Mieter - wegen ungültigem Passus - die Tapete hätte gar nicht entfernen müssen,…
und der Vermieter Beanstandungen wegen evtl. unsachgemäßer Entfernung der Tapete hat ? Nachbesserung fordert, oder ähnliches ?

Wie könnte der Mieter dann vorgehen ? (Rechtschutz einschalten ?)
Soll der Mieter erst wenn es akut wird auf den ungültigen Passus hinweisen,

oder schon im Vorraus, mit dem Hinweis, dass er die Arbeiten (bis auf Decke) dennoch durchführen wird ?

Wer hat Tipps für den Mieter ?

Danke,

Xantia

Hallo!

folgender - natürlich theoretischer - Fall:

Nach einigen Jahren in einer Mietwohnung hat der Mieter
gekündigt. Folgende Formulierung findet sich im Mietvertrag:
alle Tapeten sind zu entfernen, ohne Rücksicht auf den
Abnutzungsgrad, und die Wandflächen tapezierfähig
vorzubereiten

Der Mieter ist nun sicher, dass die Formulierung „ohne
Rücksicht auf den Abnutzungsgrad“ den Passus ungültig macht.

Warum sollte der Passus ungültig sein?

Der Mieter befürchtet, dass die Wohnungsübergabe problematisch
werden könnte,… er hat vor, die Wände von der Tapete zu
befreien, bei der Decke, an der die Tapete noch in Ordnung
ist, sieht er das jedoch nicht ein.

Es geht hier nicht darum, was der M einsieht oder nicht, sondern um die Erfüllung des Vertrages. Wir haben hier in D eigentlich eine Vertragsfreiheit. Die Meinung, das einige Vertragspunkte ungültig seien, trifft meistens nur bei Standartklauseln zu. Wurde ein individueller MV geschlossen, oder eine Zusatzvereinbarung unterschrieben, dann gilt diese auch.
Sollte es sich in diesem Fall um einen Standartmietvertrag handeln, sollte man ihn rechtlich prüfen lassen. Wenn es allerdings extra so vereinbart wurde, kann man nur mit dem VM reden, oder die Tapeten entfernen.
LG
Andreas

wieso ungültig !
Hallo,

und danke schonmal für die Antwort.
Wieso ich den Passus für ungültig halte ? Nun, unabhängig von der Dauer des Mietverhältnisses und dem Zustand der Tapeten müssen die Tapeten runter. Also z.B. auch, wenn der Mieter erst 4 Monate in der Wohnung gewohnt hat,… Und diese allgemeine Formulierung ist meines Wissens nach ungültig, da sie eine Renovierung fordert, die evtl. gar nicht nötig ist.

Oder habe ich da was falsch verstanden ?

Mit freundlichen Grüßen,
Xantia

Hallo,

und danke schonmal für die Antwort.
Wieso ich den Passus für ungültig halte ? Nun, unabhängig von
der Dauer des Mietverhältnisses und dem Zustand der Tapeten
müssen die Tapeten runter. Also z.B. auch, wenn der Mieter
erst 4 Monate in der Wohnung gewohnt hat,… Und diese
allgemeine Formulierung ist meines Wissens nach ungültig, da
sie eine Renovierung fordert, die evtl. gar nicht nötig ist.

Wenn dieser Passus wirklich allgemeingehalten ist (vorgedruckter allgemeiner Mietvertrag!) könnte er schon ungültig sein. Wenn aber der M und der VM einen Mietvertrag verfassen, in dem eben extra ein solcher Passus vereinbart wird, dann ist er absolut gültig. Ebenso eine extra verfasste und von beiden Parteien unterschriebene Zusatzvereinbarung hat absolute Gültigkeit. Und wenn darin keine Zeitangabe oder Angaben zur Abnutzung gemacht werden, ist das ebeb völlig unwichtig wie lange der M dort gewohnt hat oder wie gut die Tapeten erhalten sind.

Oder habe ich da was falsch verstanden ?

Eigentlich nicht. Nur muss man unterscheiden zwischen Standart-Formularverträgen und Individuellen Verträgen.
Mit freundlichen Grüßen,
Andreas

Der Mieter ist nun sicher, dass die Formulierung „ohne
Rücksicht auf den Abnutzungsgrad“ den Passus ungültig macht.

Du spielst hier auf ein BGH Urteil an (VIII ZR 361/03). Hier nachzulesen : http://www.rws-verlag.de/bgh-free/volltext6/vo103397…
Wichtig ist hier der Unterschied, ob es ein individueller Vertrag ist oder ein Formularmietvertrag. Letzterer fällt unter die Bestimmungen über Allgemeine Geschäftsbedingungen. Dann wären starre Renovierungsfristen wohl nicht haltbar.

Ein individuell formulierter Vetrag ist dagegen so wie unterzeichnet zu erfüllen (natürlich gibt es auch da Ausnahmen, nicht alles muss/darf erfüllt werden, Stichwort z.B. Sittenwidrigkeit).

Problem geklärt
Hallo

und nochmal danke für die Antworten. Mir war nicht klar, dass bei den Mietverträgen nach Vordruck und individuellem Vertrag unterschieden wird.

Damit hat sich die Frage erledigt - da der Passus im individuellen Vertrag somit Gültigkeit besitzt. Dann hoffen wir mal, dass der Vermieter nicht - wie befürchtet - Probleme macht.

(Rein theoretisch natürlich).

Mit freundlichen Grüßen,
Xantia

Hallo

Dann hoffen
wir mal, dass der Vermieter nicht - wie befürchtet - Probleme
macht.

Warum reißt der Mieter denn nicht - wie vertraglich zugestimmt - die Tapeten rechtzeitig runter? So schlimm ist das doch nun auch nicht? Und man könnte den Vermieter natürlich auch rechtzeitig ansprechen, um entweder eine Erlaubnis für das Dranlassen zu bekommen oder eben ggf. noch jemand anders zu beauftragen.
Den Vermieter bei der Abnahme vor vollendete Tatsachen zu stellen ist imho die schlechtest Möglichkeit.
Gruß
loderunner

Hallo,

so sicher wäre ich mir da nicht so wohne weiteres.

Die Rechtsprechung zur Wirksamkeit bzw. Unwirksamkeit von Schönheitsreparaturklauseln wird zum Teil über § 242 BGB auf Individualvereinbarungen übertragen.

Ich würde ein paar Euro investieren und das Ganze von einem Mietrechtler anschauen lassen.

Chrissie

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]