hallo!
ich wohne in einem größeren mietshaus das ca in den 50ern erbaut wurde.
mein problem ist dass das wohnzimmer auf der seite zu einer viel befahrenen straße ist. dort sind auch zwei balkontüren. diese sind schon älter und nicht besonders dicht was heißt dass es durchzieht (was im winter zu erhöhten heizkosten führt)und dass es auch sehr laut ist.
ich wollte nun wissen ob der vermieter dazu verpflichtet ist die türen auszuwechseln und ob ich zu einem antrag auf mietminderung berechtigt bin?
hinzu kommt dass manche wohnungen in diesem haus neue türen haben u manche (so wie meine) nicht…
wäre vielleicht auch eine unterschriftensammlung von allen wohnungen mit alten türen sinnvoll? kann ich mich evtl auf die neue energieeinsparverordnung beziehen?
was sollte ich ihrer meinung nach tun?
würde mich über antworten sehr freuen!
bedanke mich schon mal,
stefano