Ich bewohne eine teilmöblierte Wohnung. (Einbauküche und Badmöbel) Nun ist die Spülbeckenamatur undicht und beim Ausbau stellte ich fest dass auch das umliegende Holz der Arbeitsplatte auch schon gequollen ist.
Wer muss jetzt für die Reparatur und Ersatz aufkommen? Ich, als Mieter oder der Vermieter?
Wer kann mir helfen?
Hallo Nofretete,
was steht im Mietvertrag zu Reparaturen? Meistens ist der Mieter für Reparaturen bis zu einer bestimmten Höhe zuständig, für darüber hinausgehende Beträge dann der Vermieter. Mal genau nachlesen!
Viel Glück wünscht Ihnen Heihei
Ist im Mietvertrag vermerkt, dass die Küche zur Mietsache gehört oder haben Sie diese Küche übernommen, also käuflich erworben?
Wenn die Wohnung teilmöbliert vermietet wurde und die Küche im Vertrag genannt ist, so ist es in der Regel Sache des Vermieters.
Achten Sie aber darauf, was in Ihrem Mietvertrag zu Kleinreparaturen steht. Normalerweise sind 2 - 3 Kleinreparaturen bis zu 77 Euro jeweils vom Mieter zu tragen, wenn es sich um Geräte handelt, die dem ständigen Zugriff des Mieters unterliegen. Eine undichte Armatur ist in der Regel vom Mieter zu reparieren, da die Kosten auch unter dieser Grenze liegen würden.
Liegen die Kosten höher, so ist es Sache des Vermieters, wenn die Küche zur Mietsache gehört.
MfG
Ulla
eigentlich gilt in Deutschland das Verursacherprinzip oder was wurde für so einen Fall im Mietvertrag vereinbart?
in teilmöblierte Wohnung (Einbauküche und Badmöbel) ist Spülbeckenamatur undicht und beim Ausbau stellte ich fest dass auch das umliegende Holz der Arbeitsplatte auch schon gequollen ist. Wer muss jetzt für die Reparatur und Ersatz aufkommen?
Liebe Nofretete,
die Spüle ist Eigentum des Vermieters. Deshalb muss er die Reparatur bezahlen.
Bitte prüfe aber Mietvertrag, ob darin
- ein monatlicher Abnutzungsbetrag für die leihweise überlassenen Einrichtungsgegenstände von dir gezahlt wird und
- ob im Mietvertrag geregelt wird, dass Kleinreparaturen bis zu einem Betrag von 50-75 Euro vom Mieter getragen werden müssen (einmal pro Jahr).
Hast du den Vermieter von dem Schaden bereits schriftlich in Kenntnis gesetzt? Wenn dies noch nicht geschehen ist, sofort nachholen mit Fristsetzung 1 Woche. Falls der Vermieter die Übernahme der Reparatur ablehnt, hole dir Rechtsberatung beim Anwalt, wenn Rechtsschutzversicherung besteht, sonst zum Mieterverein. Dann bist du auch zu einer Mietkürzung berechtigt.
Falls du weitere Fragen hast, so melde dich bitte erneut.
Viel Erfolg wünscht
Zwillingsjungfrau
Moin, für alles was der Vermieter eingebaut hat muß er aufkommen, diese beinhaltet komplett alles. Sollte er die Mängel nicht beheben wollen so hast Du zwei Möglichkeiten, 1. die Miete kürzen, in diesem kleinen Fall 5%, wenn aber Gefahr im Verzug ist d.h. Du hast Leckagen in Schränken oder auf dem Boden, so darfst Du auch einen Handwerker holen und die Kosten von der Miete einbehalten. Vorher aber immer den Vermieter auffordern den Mangel zu beheben. Vor einer Mietkürzung sogar 2 x im Abstand von 4 Wochen. Alles bitte schriftlich per Einschreiben, so wird es beweisbar.
Noch einen Tip, als Mieter sollte man Mitglied in einem Mieterverein mit Rechtsschutz sein, kostet 60€ im Jahr.
Gruß connection
Danke, für Deine schnelle Antwort.
Vielen Dank für Deine schnelle Antwort. Damit deckt sich meine Info, bezügl. Mietvertrag.
Danke für Deine schnelle Antwort. Im Mietvertrag steht nur, dass in der Wohnung eine Einbauküche usw. ist. Nichts von Abnutzungsgebühr, aber eine Reparaturklausel für Verschleißteile, wie z.B.Wasserhähne. Also werde ich die Rechnung wohl selber bezahlen müssen.
Danke für Deine schnelle Antwort.
Aber was ist mit der Klausel: …für Verschleißteile, wie Wasserhähne etc. haftet der Mieter mit …€? Fällt das nicht darunter und dann muss ich für die Kosten selber aufkommen?
Hallo.
Das kommt auf den Inhalt des Mietvertrages an. In vielen Mietverträgen findet sich eine sog. Kleinreparaturklausel, wonach der Mieter bis zu einem bestimmten Betrag kleinere Reparaturen selbst bezahlen muss. Findet sich keine derartige Klausel in dem Mietvertrag, muss der Vermieter die Reparatur bezahlen, es sei denn der Mieter hätte die Armatur beschädigt.
Hinsichtlich des bereits aufgequollenen Holzes stellt sich die Frage, ob der Schaden auch dann aufgetreten wäre, wenn der Mieter den Schaden an der Armatur rechtzeitig angezeigt hätte. Kam der Schaden an dem Holz nur deshalb zustande, weil der Mieter seine Aufsichts- und Mitteilungspflicht verletzt hat, haftet der Mieter für diesen Schaden.
Liebe NOFRETE
so selbstverständlich ist das nicht. Die laufende Instandhaltung der Wohnung obliegt nach dem Mietgesetz grundsätzlich dem Vermieter. Oft ist eine Instandhaltungspflicht teilweise durch Mietvertrag dem Mieter auferlegt. Sehr viele solcher Klauseln sind unwirksam. Sie entfallen ersatzlos, wenn sie dich unangemessen benachteiligen. Du schreibst die Arbeitsplatte sei aufgequollen. Es reicht also nicht aus, den Hahn auszuwechseln, die Fehlerquelle sollte ein Installateur suchen. Eine Handwerkerstunde kostet 50 Euro ohne MwSt + Material + u.U. neue Arbeitsplatte, das kostet schnell ein paar Hunderter.
Für die Kostenabwälzung kleiner Instandhaltungen hat der Bundesgerichtshof(WuM 91, 381; 89, 324) folgende
Zumutbarkeitsgrenzen festgelegt, die gesamte Reparatur darf nicht mehr als 75 Euro kosten. Im Mietvertrag muss diese Höchstgrenze, einmal pro Jahr !!! vereinbart sein, alles andere ist unangemessen. Hast du dem Vermieter den Schaden inzwischen schriftlich mitgeteilt? Bitte nicht per Mail oder Telefon Dein Verhalten muss korrekt und beweisbar sein.
Falls der Vermieter sich sträubt, gehe bitte zum Mieterverein. Der Jahresbeitrag liegt bei etwa 80 Euro, Rechtsschutz ist mit eingeschlossen.
Wenn du weitere Fragen hast, melde Dich gerne wieder
Ich drück dir die Daumen
LG
Ingrid = Zwillingsjungfrau
Hallo nofretete,
prinzipiell ist es Vermietersache - Du bezahlst ja schließlich Miete dafür.
Als Problem könnte höchstens entstehen, dass Du die Armatur selbst ausgebaut hast - ohne vorher den Vermieter zu informieren? Wenn dem so ist, schleunigst nachholen und Abhilfe auf seine Kosten verlangen.
Viele Grüße,
FvS
Hallo,
der Vermieter muss dafür aufkommen, es sei denn es wurde im Mietvertrag etwas anderes festgelegt. Informiere den Vermieter, biete ihm evtl. Deine Hilfe bei der Handwerkersuche an und alles wird gut.
Viele Grüsse
murmeltier