Wer kennt sie nicht, die alten Rolladenkästen aus Holz, die über den Fenstern angebracht sind. Beim Einzug in die Wohnung, macht man sich über alles Gedanken aber über sowas doch nicht. Wenn jetzt dieser Kasten an allen Ecken und Kannten undicht wäre und kalte Luft ins Wohnzimmer Pfeifen würde, dann müsste doch der Vermieter dafür sorgen, das nicht „für draußen“ Geheizt wird ?!
Welche Fristen würde man bei so einem Fall setzen, es würde ja nie richtig warm in dem Raum.
Und das bei den nicht gerade Günstigen GAS-Preisen…
Gruß Thomas
wir haben die Abdeckung/Kasten mit Silicon gestopft…
Sandra
Moin,
Wer kennt sie nicht, die alten Rolladenkästen aus Holz, die
über den Fenstern angebracht sind. Beim Einzug in die Wohnung,
macht man sich über alles Gedanken aber über sowas doch nicht.
Wenn jetzt dieser Kasten an allen Ecken und Kannten undicht
wäre und kalte Luft ins Wohnzimmer Pfeifen würde, dann müsste
doch der Vermieter dafür sorgen, das nicht „für draußen“
Geheizt wird ?!
Warum? Hat sich am Zustand gegenüber dem Zustand bei Anmietung etwas geändert?
Welche Fristen würde man bei so einem Fall setzen, es würde ja
nie richtig warm in dem Raum.
Gar keine, denn es ist nicht Sache des Vermieters.
Und das bei den nicht gerade Günstigen GAS-Preisen…
Die natürlich der VM zu verantworten hat …
Gruß Thomas
auch Gruß
vnA