Wir haben im Haus Fusiotherm Kunsstoffrohre. Eins davon war jetzt in der Wand undicht - ein Warmwasserrohr.
Jetzt sagen sie,dass der Schaden nicht getragen wird, weil die Nahtstelle unter der Schelle undicht ist. Dies sei in der Gebäudeversicherung nicht mitversichert, dort sei Rohrbruch versichert.
Wer kann mir da weiterhelfen?
Gruss
Hallo,
das kommt auf verschiedene Faktoren an, die Du klären solltest:
- (und ich befürchte das trifft zu) Ist das ein schleichender (d.h. ist durch dauerhafte Einwirkung langsam der Schaden eingetreten statt wie beim Rohrbruch einfach geplatzt?) Schaden gewesen? Wenn ja, sorry aber vergiss es.
- Was ist bei Deiner Versicherung überhaupt gedeckt? Du solltest mal in Deine Police schauen. Achte mal auf das Wort „Rohrpaket“. Dort sollte alles weitere zum Thema Rohre stehen.
- Ist das ein Ab- oder Zulaufrohr? Beim Ablaufrohr wirds schon schwer.
Weiter müsste ich theoretische Deine genauen Versicherungsbedingungen einsehen und Fotos sehen können. Ganz ehrlich: Wenns ne Direktversicherung ist würde ich mir den Einspruch sparen.
Ich wünsche Dir alles Gute!
Undichtes Wasserrohr versichert
Hallo,
das kommt auf verschiedene Faktoren an, die Du klären
solltest:
- (und ich befürchte das trifft zu) Ist das ein schleichender
(d.h. ist durch dauerhafte Einwirkung langsam der Schaden
eingetreten statt wie beim Rohrbruch einfach geplatzt?)
Schaden gewesen? Wenn ja, sorry aber vergiss es.
Wenn das Rohr gerissen ist, wie will man feststellen, ob schleichend oder nicht? Ist Rohrbruch nicht Rohrbruch? Das Rohrstück liegt hier bei uns.
- Was ist bei Deiner Versicherung überhaupt gedeckt? Du
solltest mal in Deine Police schauen. Achte mal auf das Wort
„Rohrpaket“. Dort sollte alles weitere zum Thema Rohre stehen.
Der Versicherer leistet Entschädigung für innerhalb von
Gebäuden eintretende
a) frostbedingte und sonstige Bruchschäden an Rohren
aa) der Wasserversorgung (Zu- oder Ableitungen) oder
den damit verbundenen Schläuchen,
bb) der Warmwasser- oder Dampfheizung sowie Klima-,
Wärmepumpen- oder Solarheizungsanlagen,
cc) von Wasserlösch- oder Berieselungsanlagen,
sofern diese Rohre nicht Bestandteil von Heizkesseln,
Boilern
oder vergleichbaren Anlagen sind.
b) frostbedingte Bruchschäden an nachfolgend genannten
Installationen:
aa) Badeeinrichtungen, Waschbecken, Spülklosetts, Armaturen
(z. B. Wasser- und Absperrhähne, Ventile, Geruchsverschlüsse,
Wassermesser) sowie deren Anschlussschläuche,
bb) Heizkörper, Heizkessel, Boiler oder vergleichbare Teile
von Warmwasserheizungs-, Dampfheizungs-, Klima-,
Wärmepumpen- oder Solarheizungsanlagen.
Als innerhalb des Gebäudes gilt der gesamte Baukörper,
einschließlich der Bodenplatte.
- Ist das ein Ab- oder Zulaufrohr? Beim Ablaufrohr wirds schon schwer.
Es handelt sich um eine Warmwasserzuleitung.
Weiter müsste ich theoretische Deine genauen
Versicherungsbedingungen einsehen und Fotos sehen können. Ganz
ehrlich: Wenns ne Direktversicherung ist würde ich mir den Einspruch sparen.
Es handelt sich um die Grundeigentümerversicherung und zwar das Paket 60 - also keine Direktversicherung und auch kein Basispaket - es gelten zu den Grundlegenden Bedingungen noch einige zusätzliche Dinge.
Ich wünsche Dir alles Gute!
Danke
Moin auch,
ein Versicherungsfall ist dies sicherlich nicht. Bei unsachgemäßem Einbau wäre der Verursacher haftbar zu machen. Bei fehlerhaftem Material der Hersteller.
Bei „Altersschwäche“ wird der Schaden wohl auf dem Eigentümer hängen bleiben, es sei denn, er habe eine entsprechende Hausratversicherung.
Gruß
Hallo Jani,
das macht die Versicherung gern ,aber alles was mit dem Gebäude verbunden ist so also auch die Wasserleitung muss die Gebäudehaftpflicht bezahlen wenn ein Schaden auftritt.Aber den Schaden bezahlt nicht die Hausratversicherung .Lass Dich nicht abwimmeln ,bestehe darauf das ein Gutachter kommr falls die Versicherung nicht zahlt.Mit frdl Grüssen Tine
Hallo,
als erstes stellt sich mir die Frage wer sind „ Sie“. Die sagen das sei nicht versichert.
Versichert ist der entstandene Schaden. Nicht gezahlt wird die Reparatur des Rohrs.
Also Trocknung der Wand. Anstemmen usw. wird gezahlt
Michael
sorry - ist nicht mein Rechtsgebiet.
Hallo, generell ist die Aussage richtig, wenn der Gutachter dies festgestellt hat.
Nächster Schritt: Wer hat das Rohr verbaut, wie lange ist es her? Gegebenfalls Regress beim Einbauer nehmem, der hat auch eine Haftpflichtversicherung…
Jetzt hat der Regulierer von der Versicherung noch keinen abschliessenden Bericht geschrieben und Gutachten sind noch nicht erstellt.
Hallo JaniLoren,
Wie du schon sagst:
Wir haben im Haus Fusiotherm Kunsstoffrohre.
…und dein Gebäudeversicherung sagt:
dort sei Rohrbruch versichert.
Es steht in keinen mir bekannten Versicherungsbedingungen das explizit zwischen alt hergebrachten Kupferrohren, die auch Nahtstellen haben (müssen) und Kunststoffrohren unterschieden wird und entsprechend ausgeschlossen sind. Wenn dann müßte das gesondert aufgeführt sein. Ist es aber in deinem Fall nicht(?)
Soweit mir bekannt ist, sind dies spezielle Rohre, die über eine sehr hohe Qualität und Lebenserwartung erfüllen. Weshalb diese von ALLLEN Versichereren als mind. gleichwertiger Ersatz zu den Kuperrohren anerkannt wurden.
Ich würde dir auf alle empfehlen mal einen Fachanwalt für Versicherungsrecht einzuschalten und die Gesellschaft evt. verklagen. Denke das du gute Chancen hast.
- Um Kosten zu sparen schaust du am besten vorher mal in deine Versicherungsbedingungen, da findest du genaueres. Vor allem in den ‚Klauseln‘. Da sind i.d.R immer noch ein Paar besondere Bonbons (Verbesserungen!) für den Kunden untergebracht.
Vielleicht stellst du deine Frage auch mal bei
www.juraforum.de
Denn ich bin schon etwas länger aus der Materie 'raus, und nicht mehr auf dem aktuellsten neuesten Stand. Auch wenn ich jede Veränderung mit verfolge.
Gruß
Andi
hat das eine Firma oder du gemacht ich meine das verlegen?
hat das eine Firma oder du gemacht ich meine das verlegen?
Die Rohre sind alle vor fast 10 Jahren von einer Firma verlegt worden.