Hallo
ich habe ein Problem
die Fassade wurde gedämmt und armiert mit Gewebe. Leider ist auf einer Seite des Hauses der ganze Putz sehr uneben. Die Firma hat mir zugesagt hier im kommenden Jahr Abhilfe zu schaffen. Nun frage ich mich, wie (nach 3 Jahren ) vorgegangen werden muß. Schmutz abstrahlen? Spachteln? Neues Armierungsgewebe aufspachteln? Dann neu verputzen? Dann neu streichen?
Vielen Dank
Gruß Wolfgang
Guten Tag.
Wie die Arbeit ausgeführt werden muß ist Sache der Firma und du solltest dir darüber keinen Kopf machen. Denn, wenn die Arbeit wieder nicht einwandfrei ausgeführt wurde, geht die Firma halt ein drittes mal an die Arbeit.
Mfg Wolfgang
Nun frage ich mich, wie (nach 3 Jahren ) vorgegangen werden muß.
Hallo.
Mit Ansprüchen wirst du bestimmt Probleme bekommen (es sind noch 40 Tage bis zur Verjährungsfrist), wenn die Mängel bis 2008 aufgetreten sind. Denn nach neuem Recht verjähren Ansprüche aus normalen Baumängeln bereits nach drei Jahren. Wenn vorher mit Fristsetzung eine Behebung der Mängel gefordert wurde, hemmt das die Verjährung.
Deinen Anspruch solltest du zur Vermeidung der Verjährung noch in diesem Jahr bei der Firma anmelden, möglichst mit Zeugennachweis und einer Urkunde, dass dein Schreiben bei der Firma einging. Seriöse Firmen bestätigen den Eingang des Schreibens, sodas man zuerst auf einen Einschreibebrief verzichten kann.
Kommt dann trotzdem noch keine Antwort bis Mitte Dezember, ist ein Einschreibebrief mit Zustelllungsurkunde unerlässlich.
Siehe hierzu auch hier:
http://www.baumarkt.de/nxs/898///baumarkt/alt/Verjae…
Schönen Gruß
guter Link
für den Link gibts ein *
für den Text naja eher nicht. Es fehlt der Hinweis, dass die Unebenheit kein zwangsläufiger Mangel ist. WEnn sich der Fragesteller in ein Streitverfahren stürzt und verliert, wird das ziemlich teuer für ihn
Gruss
hi
Die Unebenheit ist nicht zwangsläufig ein Mangel, auf dessen Behebung ein ges. Anrecht besteht.
Es gibt irgendwo Grenzen für den Grad der Unebenheit. Eine Art maximale Abweichung davon. Find das erstmal raus, ob es dann noch ein Mangel im Sinne der Baunormen ist
am Rande gefragt: Hast du vielleicht an der Fassade irgendwelche Beleuchtungen angebracht? Die heben die Unebenheiten natürlich brutalst hervor. Das würde ich aber der Baufirma nicht gnadenlos anlasten, wenn sie vorher nicht eingeweiht waren
Gruss