Unehelich

Hallo
ich werde im Januar Vater!! :smile:)
Wir sind nicht verheiratet und wollen es erst 2007 „nachholen“. Meine Freundin wird Elternzeit beantragen und 2 bzw. 3 Jahre in ihrem Beruf aussetzen.

Meine Fragen:

Wie heißt das Kind mit Nachnahme?
Wer ist Erziehungsberechtigt?
Verlieren wir steuerlich.
Gibt es vielleicht sonst noch Konsequenzen die bei einem unehelichem Kind zu bedenken sind?

Danke schon mal im Voraus

Tilo

Hallo,

ich werde im Januar Vater!! :smile:)

meinen Glückwunsch.

Wir sind nicht verheiratet und wollen es erst 2007
„nachholen“.

Warum?

Wie heißt das Kind mit Nachnahme?

Nachnahmegebühr wird nicht fällig. Denn das Kind trägt den Nachnamen der Mutter.

Wer ist Erziehungsberechtigt?

Die Mutter.

Verlieren wir steuerlich.

Verheiratete Paare zahlen in der Regel weniger Steuern, als wenn sie nicht verheiratet wären.

Gibt es vielleicht sonst noch Konsequenzen die bei einem
unehelichem Kind zu bedenken sind?

Der Vater hat nicht besonders viele einklagbare Rechte.

Grüße,

Oliver Walter

Hallo,

ich werde im Januar Vater!! :smile:)

meinen Glückwunsch.

Von mir auch Glückwunsch.

Wir sind nicht verheiratet und wollen es erst 2007
„nachholen“.

Warum?

Jeder wie er mag.

Wie heißt das Kind mit Nachnahme?

Nachnahmegebühr wird nicht fällig. Denn das Kind trägt den
Nachnamen der Mutter.

Falsch. Wenn er die Vaterschaft anerkennt und die Mutter dem
gemeinsamen Sorgerecht zustimmt, kann das Kind auch den Nachnamen des
Vaters bekommen.

Wer ist Erziehungsberechtigt?

Die Mutter.

Jain. s.o.

Verlieren wir steuerlich.

Verheiratete Paare zahlen in der Regel weniger Steuern, als
wenn sie nicht verheiratet wären.

Gibt es vielleicht sonst noch Konsequenzen die bei einem
unehelichem Kind zu bedenken sind?

Der Vater hat nicht besonders viele einklagbare Rechte.

Falsch. s.o.

Grüße,

Oliver Walter

Gruß Markus

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Warum?

Jeder wie er mag.

Darf ich den Poster fragen oder brauche ich dazu Deine Genehmigung?

Nachnahmegebühr wird nicht fällig. Denn das Kind trägt den
Nachnamen der Mutter.

Falsch. Wenn er die Vaterschaft anerkennt und die Mutter dem
gemeinsamen Sorgerecht zustimmt, kann das Kind auch den
Nachnamen des
Vaters bekommen.

Ja, wenn … Sonst ist es, wie ich schrieb.

Ein Benehmen haben die Leute.

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Hallo
ich werde im Januar Vater!! :smile:)

Glückwunsch!

Mal der Reihe nach.
Zunächst ist es wichtig, dass du die Vaterschaft für das Kind anerkennst. Dies kann bereits vor der Geburt geschehen. Ebenfalls schon vor der Geburt könnt ihr ein gemeinsames Sorgerecht beantragen (falls das so von euch gewünscht wird).

http://mein-recht.de/eltsorgeneu.html

Wie heißt das Kind mit Nachnahme?

Entweder wie der Vater oder wie die Mutter. Das könnt ihr gemeinsam festlegen (vielleicht solltet ihr euch in diesem Zusammenhang bereits Gedanken machen, wie die Namen nach der Eheschließung lauten sollen).
http://www.bonn.de/rat_verwaltung_buergerdienste/sta…

Wer ist Erziehungsberechtigt?

Entweder nur die Mutter oder beide, so wie ihr wollt.

Verlieren wir steuerlich.

Das lässt sich so pauschal kaum beantworten :smile:

Gibt es vielleicht sonst noch Konsequenzen die bei einem
unehelichem Kind zu bedenken sind?

Der wesentliche Unterschied in meinen Augen ist, dass bei Kindern, die innerhalb einer Ehe geboren werden, automatisch der Ehemann der Mutter als Vater gilt (egal ob er es tatsächlich ist oder nicht). Bei unehelichen Lebensgemeinschaft gibt es halt etwas mehr Behördenrennerei. Ich persönlich fände es vorteilhafter, das meiste schon vor der Geburt zu regeln. Danach habt ihr vermutlich eh alle Hände voll zutun :smile:

Ein Link mit den wichtigsten Informationen in Kürze wäre zum Beispiel der hier:

http://www.wolfsburg.de/verwaltung/buergerdienste/st…

Gruß
Marion

nichtehelich
…sagt man heutzutage.

Gruß
Nelly

(die auch einen nichtehelichen Sohn hat)

Verlieren wir steuerlich.

Das lässt sich so pauschal kaum beantworten :smile:

Doch es lässt sich sogar sehr genau beantworten: Jetzt hast du Steuerklasse 1, nach der Heirat hast du Kl. 3 mit Kinderfreibetrag, das kann je nach Verdienst leicht einige Hundert (!) Euro ausmachen. Geh mal ins Personalbüro deiner Firma, die können das genau ausrechnen.

Gruß

Katl

Moin,

Doch es lässt sich sogar sehr genau beantworten: Jetzt hast du
Steuerklasse 1, nach der Heirat hast du Kl. 3 mit
Kinderfreibetrag, das kann je nach Verdienst leicht einige
Hundert (!) Euro ausmachen.

Und was haben beide , wenn sie ihre Steuerklassen beibehalten, jeweils den halben Kinderfreibetrag nutzen und er die Unterhaltspauschale in seiner Steuererklärung geltend macht ?

Mehr oder weniger ?
Eben.

Geh mal ins Personalbüro deiner
Firma, die können das genau ausrechnen.

Einen Teufel werden die tun. Wenn er wirklich wissen will, mit welcher Version beide besser gestellt sind und wie groß der Unterschied überhaupt ist, geht er zum Steuerberater.

Gruß
Marion

Kind ohne Heirat - alles, was Du wissen solltest:
Hiho,

ich werde im Januar Vater!! :smile:)

Glückwunsch!

Wir sind nicht verheiratet und wollen es erst 2007
„nachholen“. Meine Freundin wird Elternzeit beantragen und 2
bzw. 3 Jahre in ihrem Beruf aussetzen.

War bei uns auch so. Mein Sohn hat auf unserer Hochzeit im Sommer Blumen gestreut. :smile:

Meine Fragen:

Wie heißt das Kind mit Nachnahme?

Automatisch wie Deine Freundin. Das ist dann doof, wenn sie jetzt schon weiß, daß sie 2007 Deinen Namen annehmen will. Dann macht Ihr’s wie wir: Beim Standesamt nach der Geburt den Namen des Vaters eintragen lassen.

Wer ist Erziehungsberechtigt?

Automatisch alleine die Mutter. Auch doof, also solltet Ihr solltet vor der Geburt beim Jugendamt klären, daß ihr gemeinsames Sorgerecht haben wollt. Da müßt Ihr beide gemeinsam hin.

Verlieren wir steuerlich.
Gibt es vielleicht sonst noch Konsequenzen die bei einem
unehelichem Kind zu bedenken sind?

Auf finanzieller Ebene kannst Du mit Folgendem rechnen bzw. mußt Folgendes beantragen:

Mutterschaftsgeld:
kriegt jede Frau, die entweder fest angestellt ist oder eine demensprechende Zusatzversicherung hat.
Ansprechpartner: Krankenkasse.
http://www.rund-ums-baby.de/familienvorsorge/mutters…

Kindergeld:
Kriegt man für jedes Kind, unabhängig vom Gehalt. Für das erste bis dritte Kind sind das 154,- Euro. Monatlich und bis zum vollendeten 17. Lebensjahr, erst mal.
Ansprechpartner: Arbeitsamt.
Infolink: http://www.rund-ums-baby.de/familienvorsorge/kinderg…

Erziehungsgeld:
Jetzt wirds kompliziert. Das bekommt der Elternteil, der zu Hause bleibt und in Elternzeit geht (also Deine Freunin) Elternzeit heißt das, was früher Erziehungsurlaub war. Ob und wieviel Du und Deine Freundin bekommen, hängt vom Einkommen der Familie ab (und das ist auch in Ordnung so!). Dabei wird Dein Einkommen und das Deiner Partnerin (egal ob verheiratet oder nicht) zusammen gerechnet und bestimmte Lebensunterhaltungskosten wieder abgezogen, und anhand der Höchstgrenzen wird dann halbjährlich berechnet. Die Einkommensgrenze geht mit jedem halben Jahr höher. Bestenfalls gibt es zwei Jahre lang Geld.
Da das alles aber sehr kompliziert ist, mußt Du Dich da selbst weiter informieren.
Ansprechpartner: Versorgungsamt
http://www.rund-ums-baby.de/familienvorsorge/erziehu…
Eine unersetzliche Infobroschüre zum Thema Erziehungsgeld kannst Du kostenlos beim Ministerium bestellen:
http://www.bmfsfj.de/

Generell empfehle ich wärmstens den Link
http://www.rund-ums-baby.de/familienvorsorge/

Da steht nicht nur zu obigen Fragen, sondern auch zu Versichern, Steuern, Renten und all den anderen Wirrnissen für junge Eltern viel Wissenswertes.Steuern und Freibeträge nicht vergessen:
http://www.rund-ums-baby.de/familienvorsorge/steuern…

Ansonsten an Behördengängen zu erledigen: Das Einwohnermeldeamt, aber erst nach der Geburt. Und nach dem Standesamt, des Namens wegen.

So, das war erst mal alles. :smile:

Alles Gute fürs Baby!
Nike

Moin,

Doch es lässt sich sogar sehr genau beantworten: Jetzt hast du
Steuerklasse 1, nach der Heirat hast du Kl. 3 mit
Kinderfreibetrag, das kann je nach Verdienst leicht einige
Hundert (!) Euro ausmachen.

Und was haben beide , wenn sie ihre Steuerklassen
beibehalten, jeweils den halben Kinderfreibetrag nutzen und er
die Unterhaltspauschale in seiner Steuererklärung geltend
macht ?

Mehr oder weniger ?
Eben.

Mehr, da die Frau in den nächsten 1 bis 3 Jahren nicht arbeitet.

Geh mal ins Personalbüro deiner
Firma, die können das genau ausrechnen.

Einen Teufel werden die tun. Wenn er wirklich wissen will, mit
welcher Version beide besser gestellt sind und wie groß
der Unterschied überhaupt ist, geht er zum Steuerberater.

Hmm, in meiner Firma war des kein Thema, die haben die Variationen durchgerechnet. kostenlos im Gegensatz zum Steuerberater

Gruß
Marion

Gruß

Katl

Mehr oder weniger ?
Eben.

Mehr, da die Frau in den nächsten 1 bis 3 Jahren nicht
arbeitet.

wer sagt das? gibt es dafür gesetze?

grüßlis,

barbara

Mehr oder weniger ?
Eben.

Mehr, da die Frau in den nächsten 1 bis 3 Jahren nicht
arbeitet.

wer sagt das? gibt es dafür gesetze?

nö, des steht in der Fragestellung, vielleicht mal alles lesen, bevor man postet

grüßlis,

barbara

Gruß

Katl

Hallo Nike,

super Zusammenfassung, nur hier habe ich gestutzt:

Kindergeld:
Kriegt man für jedes Kind, unabhängig vom Gehalt. Für
das erste bis dritte Kind sind das 154,- Euro. Monatlich und
bis zum vollendeten 17. Lebensjahr, erst mal.

Ich habe „ungefragt“ bis zum vollendeten 18. Lebensjahr für meine Tochter Kkindergeld gekriegt. Wurde das jetzt geändert? Das mit „erstmal“ heißt ja wohl, dass Du die Berufsausbildung und sonstige Kindergeld verlängernde Gründe hier außen vor lassen wolltest.

Ansprechpartner: Arbeitsamt.
Infolink:
http://www.rund-ums-baby.de/familienvorsorge/kinderg…

Gruß, Karin

die immer wieder bewundernd davor sitzt, wenn hier jemand so toll Informationen zusammenträgt.

Hiho,

super Zusammenfassung,

dankeschön :smile:

nur hier habe ich gestutzt:

Kindergeld:
Kriegt man für jedes Kind, unabhängig vom Gehalt. Für
das erste bis dritte Kind sind das 154,- Euro. Monatlich und
bis zum vollendeten 17. Lebensjahr, erst mal.

Ich habe „ungefragt“ bis zum vollendeten 18. Lebensjahr für
meine Tochter Kkindergeld gekriegt. Wurde das jetzt geändert?

Äh, nee, natürlich nicht. Ein Vertippsler. :smile:

Das mit „erstmal“ heißt ja wohl, dass Du die Berufsausbildung
und sonstige Kindergeld verlängernde Gründe hier außen vor
lassen wolltest.

Haargenau. Ich dachte, das geht jetzt zu weit und interessiert unseren werdenden Vater auch noch nicht so recht - wo das Baby ja erst kommen soll. :wink: Wenn’s dann an Ausbildung und/oder Studium geht, wirds eh kompliziert. *seufz*

Liebe Grüße,
Nike

Hallo Nike,

Haargenau. Ich dachte, das geht jetzt zu weit und interessiert
unseren werdenden Vater auch noch nicht so recht - wo das Baby
ja erst kommen soll. :wink:

ja, zu der Zeit scheint der 18. Geburtstag ewig weit weg. Wenn sie dann in die Schule kommen (vielleicht schon ein bisschen beim Kindergarten, aber der ist ja noch nicht „Ernst des Lebens“), denkt man zum ersten mal „Hoppla, wie die Zeit vergeht.“

Und dann haben sie Abi, ziehen aus, stehen sie vor dem Staatsexamen (der gegenwärtige Zustand beim mir) und manchmal grübelst Du, wo die Zeit geblieben sein könnte.

Gruß, Karin