Uneheliche Väter & ihre Rechte

Hallo,

werde in geraumer Zeit Vater eines unehelichen Kindes und frage mich ob ich auch Rechte habe oder ob ich nur zum Zahlen verdammt bin.
Wer kann mir Infos geben der vielleicht schon Erfahrungen in diesem Bereich gesammelt hat, möchte nicht nur der zahlende Papi sein der 350 KM weit weg wohnt. Zur Info für Euch, die zukünftige Mutter ist zu keinem Gespräch bereit, also keine Möglichkeit für mich vor der Geburt des Kindes auf eine vernünftige Art und Weise mit Ihr zu reden.

Für jede Info im voraus recht herzlichen Dank !!!

Hallo,

werde in geraumer Zeit Vater eines unehelichen Kindes und
frage mich ob ich auch Rechte habe oder ob ich nur zum Zahlen
verdammt bin.

wie die genaue rechtslage aussieht, weiss ich nicht, aber ich gehe davon aus, dass du im alltag wenig chancen hast, wenn die mutter dir den umgang verwehren will.

was ich habe, sind einige links zu organisationen, die sich mit vater sein allgemeinund getrennter vater sein speziell auseinandersetzen.

voilá:
http://www.vaeternotruf.de/
infos und adressen fuer vaeter.

http://www.vaeterhilfe.de
ein portal fuer vaeter allgemein, aber auch mit speziellen inhalten fuer vaeter, die von ihren kindern getrennt wurden .

http://www.vaeterinitiative.de/
die seite fuer von ihren kindern getrennte vaeter! beheimatet in moenchengladbach. aber viele links und basisinformationen online.

http://www.papaliste.de/links.html
viele gute links zu foren, mailinglisten und co.

http://www.pappa.com/index.htm#NEUES
nicht nur - aber auch - getrennte vaeter

http://www.vaeterfuerkinder.de/
in muenchen beheimatet, aber bundesweit interessant

http://home.t-online.de/home/engelbert.kandlinger/
private seite einer interessengemeinschaft von getrennten vaetern

viel erfolg!

gernot

ps: da ja aktuell der kontakt zur mutter wohl nicht moeglich ist, wuerde ich mir ueberlegen, wie ich mittelfristig oder langfristig einen kontakt zur mutter aufbauen kann, der mir ermoeglicht, meine vaterrolle zu uebernehmen. was sind meine ziele - und was kann/muss ich dafuer tun.

Hallo Winko,

Ja nach dem neuen Kindschaftsrecht hast Du einige Rechte :smile: Auch zum Umgang mit dem Kind… ein Beispiel was in diesem Kindschaftsrecht vom 1.7.98 steht :

„§ 1684 Abs. 1 BGB n. F ,Das Kind hat das Recht auf Umgang mit jedem Elternteil; jeder Elternteil ist zum Umgang mit dem Kind verpflichtet und berechtigt.“

„Das Hauptproblem ist wohl aber immer noch die mangelnde Durchsetzung dieser Rechte. Eine oft sehr lange, zumindest dem kindlichen Zeitempfinden widersprechende Verfahrensdauer, trägt nicht selten zu einer weiteren Verschlechterung der Beziehung des Kindes zum Nichtwohnelternteil bei.“
(Quelle: http://www.pappa.com)

Soweit ich weiss hast Du 2 Mal im Monat ein Recht auf ein Treffen mit dem Kind(zumindest theoretisch,denn wenn die Mutter sich absolut dagegen stellt, ist es leider oft trotzdem noch ziemlich schwer durchzusetzen, s.o…)

Viel Glück für dich (und das Kind!! :smile: das ihr das ohne grosse Probleme hinbekommt…

Gruß
claudia

… da hast du dann schlechte karten, denn wenn die mutter nicht will kann auch das neue kindschaftsrecht nichts daran ändern das du nur zahlen musst aber wohl nichtmal ein besuchsrecht bekommen wirst.
zwar kann das gericht dir ein besuchsrecht geben (alle 14 tage) aber frauen haben da ja u.u ihre macht das zu verhindern wenn sie wollen.
und wenn sie schon vorher nicht reden/klären will sieht es böse aus.

schade eigentlich, denn es dürfte wohl an der zeit sein zu begreifen das kinder nicht eigentum von mutter oder vater sind sondern auch rechte haben…

sonja

Hallo Wniko,

vor allem hat auch das Kind ein Recht auf BEIDE Eltern. Dabei kann sogar ein Verfahrenspfleger (Rechtsanwalt) im Namen des Kindes auf Umgang klagen. Ich hoffe, dass ist nicht notwendig.

Alles Gute !
Michael

Hallo,
ich wäre froh - das nur vorneweg - wenn sich der Vater meines Kindes je gekümmert hätte…

Es gibt übrigens keine „unehelichen“ Kinder mehr. Das ist das A und O des neuen Gesetzes. Es bedeutet, dass Du gleichberechtigt zur Mutter bist im Verhältnis zum Kind. Theoretisch kannst Du sogar das Erziehungsrecht einklagen etc. Naja, wir alle wissen, wie schwierig sich das gestalten würde.

Ich rate Dir, schon jetzt zum zuständigen Jugendamt (das ist das am Wohnort des Kindes/der Mutter) zu gehen und das Problem darzulegen. Die Mutter wird sich früher oder später sowieso an dieses wenden, wenn sie Unterhalt sehen will. Denn in der Regel wird der durch das Jugendamt eingefordert. Du musst nach der Geburt sowieso die Vaterschaft anerkennen. Spätestens da werdet ihr euch gegenüber stehen.

Sei unbedingt penetrant. Gehe dem Jugendamt auf die Nerven. Beraume Termine zu Aussprachen zwischen diesem, Dir und der Mutter ein. Dann ist von Anfang immer ein Zeuge dabei. Sie kann sich dem nur sehr schlecht entziehen. Wenn die Mutter sich wehrt, Dir das Umgangsrecht (alle 14 Tage) zu gewähren, dann gibt es die Möglichkeit, dass Du das Kind über das Jugendamt zu sehen bekommst. Das wird der Dame schnell auf die Nerven gehen. Jedenfalls sehen Deine Chancen schlecht, wenn Du Dich lediglich auf Klagen vor Gericht beschränkst und Monate ins Land ziehen, ohne dass Du das Kind zu Gesicht bekommen hast. Dann wird man sagen, der Kontakt sei ja eh abgebrochen usw.

Übrigens mache nicht den Fehler, keinen Unterhalt zu zahlen. Das eine hat mit dem Anderen nichts zu tun. Andererseits darf die Mutter Dir den Umgang auch nicht verwehren, wenn Du einmal nicht in der Lage sein solltest, die Zahlung zu leisten.

Ich wünsche Dir viel Glück, lass Dich nicht unterkriegen. Ein Kind hat das Recht auf beide Eltern. Das sollte auch die junge Mutter akzeptieren. Kinder sind kein Eigentum in irgendeiner Weise.

Viele Grüße,
Jana