Hallo,
ich wäre froh - das nur vorneweg - wenn sich der Vater meines Kindes je gekümmert hätte…
Es gibt übrigens keine „unehelichen“ Kinder mehr. Das ist das A und O des neuen Gesetzes. Es bedeutet, dass Du gleichberechtigt zur Mutter bist im Verhältnis zum Kind. Theoretisch kannst Du sogar das Erziehungsrecht einklagen etc. Naja, wir alle wissen, wie schwierig sich das gestalten würde.
Ich rate Dir, schon jetzt zum zuständigen Jugendamt (das ist das am Wohnort des Kindes/der Mutter) zu gehen und das Problem darzulegen. Die Mutter wird sich früher oder später sowieso an dieses wenden, wenn sie Unterhalt sehen will. Denn in der Regel wird der durch das Jugendamt eingefordert. Du musst nach der Geburt sowieso die Vaterschaft anerkennen. Spätestens da werdet ihr euch gegenüber stehen.
Sei unbedingt penetrant. Gehe dem Jugendamt auf die Nerven. Beraume Termine zu Aussprachen zwischen diesem, Dir und der Mutter ein. Dann ist von Anfang immer ein Zeuge dabei. Sie kann sich dem nur sehr schlecht entziehen. Wenn die Mutter sich wehrt, Dir das Umgangsrecht (alle 14 Tage) zu gewähren, dann gibt es die Möglichkeit, dass Du das Kind über das Jugendamt zu sehen bekommst. Das wird der Dame schnell auf die Nerven gehen. Jedenfalls sehen Deine Chancen schlecht, wenn Du Dich lediglich auf Klagen vor Gericht beschränkst und Monate ins Land ziehen, ohne dass Du das Kind zu Gesicht bekommen hast. Dann wird man sagen, der Kontakt sei ja eh abgebrochen usw.
Übrigens mache nicht den Fehler, keinen Unterhalt zu zahlen. Das eine hat mit dem Anderen nichts zu tun. Andererseits darf die Mutter Dir den Umgang auch nicht verwehren, wenn Du einmal nicht in der Lage sein solltest, die Zahlung zu leisten.
Ich wünsche Dir viel Glück, lass Dich nicht unterkriegen. Ein Kind hat das Recht auf beide Eltern. Das sollte auch die junge Mutter akzeptieren. Kinder sind kein Eigentum in irgendeiner Weise.
Viele Grüße,
Jana