Hallo, Situation: Es gibt ein eheliches und ein uneheliches kind etwa 60 Jahre, kein kontakt, es wurden Alimente bezahlt.
Die Eltern leben noch,das Testament ist auf Gegenseitigkeit geschrieben , danach soll nur das eheliche Kind erben. Hat das uneheliche Kind Anspruch?
Danke
Hi,
uneheliche Kinder erben natürlich auch.
Auch wenn das uneheliche Kind im Testament enterbt würde steht ihm ein Pflichtteil nach § 2303 BGB zu.
viele Grüße
Susanne