Uneheliches kind

Man nehme an… Frau A reicht vor 3 wochen die scheidung ein, sagt es Herr B,
Herr B hatt eine Tochter(15) von Frau C, Herr B und Frau C waren nicht verheiratet…
Herr B lässt Tochter in das Haus von Frau A und Herr B… Frau A will das aber nicht.
Frau A und Herr B stehn beide im Grundbuch.
Was kann Frau A nun Machen, das Die Tochter von Herr B wieder Weg, geht.

Ps.:
neuer versuch… hoff habs jetzt richtig gemacht…
Sorry vielmals aber bin im Moment echt am ende…

Hallo,

B wird A u. U. in Bezug auf den (nun von ihm allein konsumierten) Wohnwert der gemeinsamen Immobilie entschädigen müssen, aber wen er dort wohnen lässt, hat A nicht zu interessieren.

LG
sine

Hi,…
Frau A, lebt ja auch noch im Haus von Frau A u. Herrn B…
Wenn sie da nicht mehr wohnen würde,wäre es Frau A auch egal… aber tut sie,…Frau A Lebt mit den Gemeinsamen Kindern(Au.B) noch im Haus.
Also kann Herr B, in das haus von A u. B einzichen lassen wenn er will?

Liebe Grüße

Hallo,

Frau A, lebt ja auch noch im Haus von Frau A u. Herrn B…
Wenn sie da nicht mehr wohnen würde,wäre es Frau A auch egal… aber tut sie,…Frau A Lebt mit den Gemeinsamen Kindern(Au.B) noch im Haus.
Also kann Herr B, in das haus von A u. B einzichen lassen wenn er will?

Ja, und insbesondere dann, wenn es seine Kinder sind, dürfte es ohne besondere Vorkommnisse auch sehr schwer werden, rechtlich dagegen vorzugehen. Es gibt meiner Meinung nach auch kein Gesetz, dass Kindern aus einer bestehenden Ehe einen höheren Status zugesteht als Kindern aus einer geschiedenen Ehe oder unehelichen Kindern. Bestenfalls im Erbrecht könnte es da noch in Abhängigkeit vom Alter der Kinder Unterschiede geben. Ich denke aber mal, dass wir hier nicht von Kindern in der Nähe zum Rentenalter sprechen.

Grüße

Bestenfalls im Erbrecht könnte

es da noch in Abhängigkeit vom Alter der Kinder Unterschiede
geben. Ich denke aber mal, dass wir hier nicht von Kindern in
der Nähe zum Rentenalter sprechen.

Hi,

hat sich da etwas geändert?

Normalerweise erhält jedes Kind den gleichen Erbteil, unabhängig von Alter und Status ehelich/unehelich.

Meintest Du Unterhalt?

Gruß
Tina

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Hallo… hmmm…

ja so wie ich das sehe, wierd frau hier auch ned schlauer :smile:
frau A war heute aufeem Amt,… da ist rausgekommen, das Herr B die Betreuer nicht informiert hatt das Frau A nicht damit einverstanden war das das uneheliches kind ins Haus kommt… mal schauen was jetzt raus kommt…

wobei Frau A noch klar stellen muss, es geht nicht um erbrecht, oder sowas.(kommz bestimmt auch noch in 30-50jahren)

Frau A gehts allein um die tatsache das Herr B sie und ihre gemeinsamen Kinder (9 u. 10) vor die tatsache gestellt hat, die uneheliche tochter is da und (.)
wobei heute Frau A auch gehört hatt das es über ein Jahr so sein soll, wobei Herr B, ihr und den Kindern(9,10) sagte es gehe nur um 7 Monate…

ok noch eine frage: was sind „besondere Vorkommnisse“ hatt wer ein beispiel?
Frau A hatt mal was von einer Räumungsklage gehört, wo kann die angewendet werden? Betrieft das nur Mietrecht, oder auch wie im oberern fall ein Uneheliches Kind?

Hallo,

hat sich da etwas geändert?

Ja, mehrmals sogar.

Normalerweise erhält jedes Kind den gleichen Erbteil, unabhängig von Alter und Status ehelich/unehelich.

Ja, deswegen mein Hinweis zur eventuellen Nähe zum Rentenalter der Kinder. Wenn ich es jetzt richtig zusammenbekomme, dann gilt diese Gleichstellung für alle nach dem 30.06.1949 geborenen Kinder. Der unterschiedliche Status der vor dem 01.07.49 Geborenen besteht naturgemäß nur gegenüber dem Vater. Gegenüber der Mutter war es in der Tat schon immer gleich.

Meintest Du Unterhalt?

Nö. Da hat sich allerdings auch was geändert.

Grüße

Hallo… hmmm…

ja so wie ich das sehe, wierd frau hier auch ned schlauer :smile:
frau A war heute aufeem Amt,… da ist rausgekommen, das Herr
B die Betreuer nicht informiert hatt das Frau A nicht damit
einverstanden war das das uneheliches kind ins Haus kommt…
mal schauen was jetzt raus kommt…

Was denn für ein Amt? Und wieso hat das Kind Betreuer oder wer wird hier betreut?

Frau A gehts allein um die tatsache das Herr B sie und ihre gemeinsamen Kinder (9 u. 10) vor die tatsache gestellt hat, die uneheliche tochter is da und (.)

Das Kind von B ist doch auch eine Tatsache und es hat gegenüber B den gleichen Status wie die anderen Kinder.

wobei heute Frau A auch gehört hatt das es über ein Jahr so sein soll, wobei Herr B, ihr und den Kindern(9,10) sagte es gehe nur um 7 Monate…

Naja,

ok noch eine frage: was sind „besondere Vorkommnisse“ hatt wer ein beispiel?

Tätliche Angriffe, die natürlich auch bewiesen werden müssen.

Frau A hatt mal was von einer Räumungsklage gehört, wo kann die angewendet werden?

Sicher nicht gegenüber ein eventuell Minderjähriges Kind ein rechtmäßigen Eigentümers einer Wohnung

Betrieft das nur Mietrecht, oder auch wie im oberern fall ein Uneheliches Kind?

Also das betrifft in der Tat erstmal nur das Mietrecht, wobei der A ja nicht mal Mieter von Frau B ist?
Und nochmal, es spielt überhaupt keine Rolle für A, ob seine Kinder ehelich oder unehelich entstanden sind oder aus einer vorangegengenen Ehe stammen.
Wenn da keine ganz besonderen Vorkommnisse vorkommen, wird B das Kind nur mit A los.

Grüße

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Hallo…

Ja Frau A is nun um einiges schlauer…

Nach einem langen Gepräch mit Einem Herrn Von der Jugendwohlfahrt…
Der zuständing ist für die Tochter von Herrn B u. Frau C
(Frau C hat, nach dem sie keine lust mehr hatte die Tochter zu betreuen, das Sorgerecht an Herrn B abgegeben)

Frau A, hatt keinerlei möglichkeit, das zu unterbinden…
Die Tochter von Herrn B, bleibt wo sie ist, im Haus von Frau A u. Herrn B.

ganz klar hatt die tochter den gleichen Status wie die anderen Kinder, aber nicht bei Frau B
Frau B hatt nach Jahrelangem Terorr, keinen bezug mehr zu Tochter von Herrn B…

Scheit so als ob die ganze geschichte ein böses ende nehmen wird,
für die Kinder von A u. B

Frau A findet das alles sehr, komisch… da gibts keine rechtliche möglichekeit, dies zu unterbinden, das Herr A einfach so, Fr. Abend um 8 sagt so sie is da und bleibt da, obwohl ja Frau A auch noch im Haus wohnt,…

Vielen Dank, ElBuffo… sehr gut geschreiben :wink:

Hallo,

Nach einem langen Gepräch mit Einem Herrn Von der Jugendwohlfahrt… Der zuständing ist für die Tochter von Herrn B u. Frau C (Frau C hat, nach dem sie keine lust mehr hatte die Tochter zu betreuen, das Sorgerecht an Herrn B abgegeben)

O.K. Das wird hier erstmal niemand ohne konkrete Kenntnisse vollständig nachvollziehen können. Denn eigentlich würde ich meinen, dass immer beide Eltern das Sorgerecht haben, was naturgemäß nicht nur ein Recht sondern auch eine Pflicht ist, womit man das im Grunde auch nicht einfach so abgeben kann. Minderjährige Kinder wird man immer „am Hals“ haben.

Frau A, hatt keinerlei möglichkeit, das zu unterbinden…

Man stelle sich mal kurz vor eine dritte Person würde es unterbinden wollen, dass die eigenen Kinder bei einem lebten.

Die Tochter von Herrn B, bleibt wo sie ist, im Haus von Frau A u. Herrn B.

Würde ich glatt vermuten, da ja B eine Unterhalts- und Fürsorgepflicht für alle seine Kinder haben dürfte. Und pffenkundig will er dieser auch nachkommen.

ganz klar hatt die tochter den gleichen Status wie die anderen Kinder, aber nicht bei Frau B

Also der Frau C? Das kann Frau A egal sein.
Solange A und B gemeinsam das Haus gehört, kann A da einfach nichts machen.

Frau B hatt nach Jahrelangem Terorr, keinen bezug mehr zu Tochter von Herrn B…

Reden wir jetzt von Frau A, der aktuellen Ehefrau von Herrn B oder von Frau C der geschiedenen Frau von Herrn B? Dürfte aber auch egal sein, was die rechtliche und tatsächliche Beziehung von Herrn B zu seinen Kindern angeht.

Scheit so als ob die ganze geschichte ein böses ende nehmen wird, für die Kinder von A u. B

Na das können wir hier weder nachvollziehen, warum das so sein sollte, noch ob es so werden würde.

Frau A findet das alles sehr, komisch… da gibts keine rechtliche möglichekeit, dies zu unterbinden, das Herr A einfach so, Fr. Abend um 8 sagt so sie is da und bleibt da, obwohl ja Frau A auch noch im Haus wohnt,…

Also ich weiß nicht, wie ich es formulieren soll, ohne dass es gleich in den falschen Hals gerät, aber es geht hier aus Sicht des Gesetzgebers nicht primär um die Interessen der Frau A. Der Gesetzgeber siedelt hier ganz klar die Interessen eines minderjährigen Kindes höher an. Das ist auch mit der letzten Reform des Unterhaltsrechts noch einmal deutlich geworden.
Vielleicht versucht man mal kurz die eigene Perpektive zu verlassen und sich in die Rolle des Gesetzgebers zu versetzen, der angehalten ist die Interssen von Kindern besonders zu schützen. Was wäre das für ein Staat, wenn eine dritte Person darüber entscheiden dürfte, ob ich als Kind bei meinen Eltern oder einem Elternteil leben dürfte oder nicht, nur weil es dieser dritten Person nun paßt oder nicht. Das geht einfach nicht.
Wenn man schon so schwarz sieht, dann ist eine räumliche Trennung vielleicht das Beste. Eine rechtliche einwandfreie Gestaltung der eigenen Interessen ist jedenfalls in dieser Konstellation nicht möglich und schon gar nicht auf die Schnelle.

Grüße

HuHu…

hmmm so… also zuerst mal ich lese die geschichte hier,…
was Frau A fragt, will,…blabla…

echt schlimm,…
ein uneheliches kind nicht haben wollen,
das die leibliche mutter auch nicht will,
auch keine behörde(Jugendamt)
Herr B aber läst das Kind nicht im stich, und nimmt es auf…
sehr lobenswert…

O.K. Das wird hier erstmal niemand ohne konkrete Kenntnisse
vollständig nachvollziehen können. Denn eigentlich würde ich
meinen, dass immer beide Eltern das Sorgerecht haben, was
naturgemäß nicht nur ein Recht sondern auch eine Pflicht ist,
womit man das im Grunde auch nicht einfach so abgeben kann.
Minderjährige Kinder wird man immer „am Hals“ haben.

Fakt is aber wie du schon schreibst, keiner kann es nachvollziehen,…
was in Frau A vor sich geht,…

Man stelle sich mal kurz vor eine dritte Person würde es
unterbinden wollen, dass die eigenen Kinder bei einem lebten.

genau dieser satz, bringt einen echt zum nachdenken, und wenn nicht alles so wäre wie es ist, würde mann fast meinen können Frau A ist eine Herzlose Frau…

Die Tochter von Herrn B, bleibt wo sie ist, im Haus von Frau A u. Herrn B.

Würde ich glatt vermuten, da ja B eine Unterhalts- und
Fürsorgepflicht für alle seine Kinder haben dürfte. Und
pffenkundig will er dieser auch nachkommen.

dazu kann Frau A im moment nur das wiedergeben, was die Betreuer/Ämter die für die Tochter zuständig sind sagten,…
sie bleibt wo sie is… :wink:
eben wegen: Unterhalts- und Fürsorgepflicht

Status der Kinder gegenüber Herrn B

Also der Frau C? Das kann Frau A egal sein.

sollte Frau A da stehn, aber egal… du hast es auf den punkt gebracht :wink:

Frau A findet das alles sehr, komisch… da gibts keine rechtliche möglichekeit, dies zu unterbinden, das Herr A einfach so, Fr. Abend um 8 sagt so sie is da und bleibt da, obwohl ja Frau A auch noch im Haus wohnt,…

Also ich weiß nicht, wie ich es formulieren soll, ohne dass es
gleich in den falschen Hals gerät, aber es geht hier aus Sicht
des Gesetzgebers nicht primär um die Interessen der Frau A.
Der Gesetzgeber siedelt hier ganz klar die Interessen eines
minderjährigen Kindes höher an. Das ist auch mit der letzten
Reform des Unterhaltsrechts noch einmal deutlich geworden.
Vielleicht versucht man mal kurz die eigene Perpektive zu
verlassen und sich in die Rolle des Gesetzgebers zu versetzen,
der angehalten ist die Interssen von Kindern besonders zu
schützen. Was wäre das für ein Staat, wenn eine dritte Person
darüber entscheiden dürfte, ob ich als Kind bei meinen Eltern
oder einem Elternteil leben dürfte oder nicht, nur weil es
dieser dritten Person nun paßt oder nicht. Das geht einfach
nicht.
Wenn man schon so schwarz sieht, dann ist eine räumliche
Trennung vielleicht das Beste. Eine rechtliche einwandfreie
Gestaltung der eigenen Interessen ist jedenfalls in dieser
Konstellation nicht möglich und schon gar nicht auf die
Schnelle.

Grüße

also is echt super geschrieben,… wie ich schon oben geschreiben habe… die schlimme Frau A… ironisch gemeint…

ne also du hast vollkommen recht,… es wäre echt schlimm wenn der Gesetzgeber da nicht das Kind in vordergrund stellt…
und wäre die ganze geschichte anders rum würde Frau A wohl auch lauthals nach dem gesetz rufen…

Danke für dein schreiben, …
Lieben Gruß

Him

hat sich da etwas geändert?

Ja, mehrmals sogar.

Und was im Bezug auf das UP und Deine Aussage? Bekommen Kinder altersabhängig unterschiedliche Erbteile?

Ja, deswegen mein Hinweis zur eventuellen Nähe zum Rentenalter
der Kinder.

Von Rentenalter stand da nichts und das was die UP schrieb, ließ auf ein minderjähriges Kind schließen.

Gruß
Tina