Ich bin verheiratet und hat 11/2jjähriges Kind .ungewollt bin ich mal betrunken und hat mit ein mächend Sex die mich sehr mochte.sie ist jetzt 7monat schwanger und will nur das ich beim Jugendamt (nur)Vaterschaftsanerkennung für den klein mache.sie will außerdem kein Cent von mir haben sogar unterhalt für das Kind .sorgerecht will sie ganz allein haben .muss ich zahlen wenn ich der Vaterschaftsanerkennung mache weil ich verdiene nicht viel und noch ein kleines Kind .kann mir bitte jemand helfen .ich danke euch für gute Rat
Hallo,
erzählen kann die Mutter viel… aber sie wird niemals auf den Unterhalt für das Kind verzichten.
Schon mal an einen Vaterschaftstest gedacht?? Hat man erstmal unterschrieben kommt man da nur sehr sehr schwer wieder heraus.Erzählen kann sie ja viel wenn man wirklich betrunken war
Gruß Sunny
Hallo,
erzählen kann die Mutter viel… aber sie wird niemals auf den Unterhalt für das Kind verzichten.
Das kann sie nicht, weil nicht sie, sondern das Kind Anspruch auf den Unterhalt hat. Da darf sie nicht einfach drauf verzichten.
Schon mal an einen Vaterschaftstest gedacht?? Hat man erstmal unterschrieben kommt man da nur sehr sehr schwer wieder heraus.
Ja, wenn man es nicht beschwören kann, dass man der Vater ist (oder gerne der Vater sein will), dann sollte man den Test machen.
Viele Grüße
Hallo Tommy,
eine Vaterschaftsanerkennung würde ich nicht vor der Geburt unterschreiben. Warte, bis das Baby da ist und dann macht einen Vaterschaftstest. Wenn du der Vater bist, kannst du das Dokument immer noch unterschreiben.
Als Vater bist du allerdings unterhaltspflichtig. Da kann (wie schon geschrieben) die Mutter nicht einfach drauf verzichten. Anhand deines Einkommens wird errechnet, was deinem Kind zusteht.
lg, Dany
Hallo,
ganz schön schwierig zu verstehen, was Du da schreibst.
Ich bin verheiratet und hat 11/2jjähriges Kind .ungewollt bin
ich mal betrunken und hat mit ein mächend Sex die mich sehr
mochte.
Warst Du ungewollt betrunken oder hattest ungewollt Sex?
Wahrscheinlich meinst Du, dass Du betrunken warst, ein Mädchen hat Dich angemacht und Du hast plädierst daher auf Unzurechnungsfähigkeit.
sie ist jetzt 7monat schwanger und will nur das ich
beim Jugendamt (nur)Vaterschaftsanerkennung für den klein
mache.
„Nun“ oder „nur“? Wie dem auch sei - in beiden fällen ein recht nachvollziehbarer Wunsch.
sie will außerdem kein Cent von mir haben sogar
unterhalt für das Kind .
Das verstehe ich nun überhaupt nicht - will sie nun Unterhalt für das Kind oder nicht? Im Grunde genommen ist es egal, ob sie es will oder nicht, denn das Geld steht dem Kind zu. Es gibt allerdings auch werdende Mütter, die den Erzeuger so bescheuert finden, dass sie auf das Unterhalt verzichten - blöd für das Kind. Wenn sie aber die Vaterschaft für das Kind anerkannt haben will, gehe ich mal davon aus, dass sie auch möchte das Du dafür zahlst. Das ist nicht ihr Recht, sondern das Recht des Kindes.
sorgerecht will sie ganz allein haben
.muss ich zahlen wenn ich der Vaterschaftsanerkennung mache
weil ich verdiene nicht viel und noch ein kleines Kind .kann
mir bitte jemand helfen .ich danke euch für gute Rat
Was Du zu zahlen hast, richtet sich nach dem Einkommen.
Helfen kannst Du Dir nur selber in dem Du Verantwortung für Dich, Dein Handeln und Deine Kinder übernimmst.
Bei einem konsequenzlosen One-Night-Stand muss man nichts beichten - das ist aber nur meine persönliche Meinung. Mit konsequenzlos, meine ich sowohl die Abwesenheit tieferer Zuneigung (sprich Liebe) zu der Affäre als auch das Ergebnis durch ein Kind.
Da nun ein Kind unterwegs ist, kannst Du wenigstens jetzt zeigen, was Du in der Hose hast und es Deiner Gattin sagen. Wahrscheinlich wirst Du dann doppelt zahlen müssen ohne am Familienleben teilzunehmen. Viel Mitgefühl für Deine Situation darst Du wohl eher nicht erwarten - weder vom Familiengericht, den beiden Frauen und noch weniger von den Kindern.
Viele Grüße
Hallo,
[…]
Wahrscheinlich wirst Du dann doppelt zahlen müssen ohne am
Familienleben teilzunehmen.
Langsam kriege ich aber auch den Eindruck, dass manche Frauen das Recht des Kindes auf Unterhalt manchmal nachdrücklicher verfolgen, als das Recht des Kindes auf Umgang mit dem Vater?!
Grüße
T.
Hallo,
Langsam kriege ich aber auch den Eindruck, dass manche Frauen das Recht des Kindes auf Unterhalt manchmal nachdrücklicher verfolgen, als das Recht des Kindes auf Umgang mit dem Vater?!
Das könnte damit zusammenhängen, dass der Kindesunterhalt vom Gesetz her unverzichtbar ist. Selbst wenn sie wollte, könnte eine Mutter darauf nicht verzichten.
Schöne Grüße,
Jule
Hallo,
damit hast Du sicher recht. Aber für den Umgang mit den Kind muss erstmal überhaupt ein Interesse beim Vater vorhanden sein. Sein Interesse hat er hier nicht geäussert - er spricht nur von Sex im Vollrausch und was er alles zahlen muss.
Viele Grüße
Hallo
Das könnte damit zusammenhängen, dass der Kindesunterhalt vom Gesetz her unverzichtbar ist. Selbst wenn sie wollte, könnte eine Mutter darauf nicht verzichten.
Auf das Recht des Kindes auf Umgang mit seinem Vater kann und muss sie jedoch ohne weiteres verzichten, wenn der Vater den Umgang nur nicht will, aber nur dann. - Obwohl es (angeblich) ein Recht des Kindes und nicht des Vaters ist.
Nur nebenbei.
Viele Grüße