Uneheliches kind im ausland

Liebe/-r Experte/-in,

Guten Tag,

Ich bin deutsch mit vietnamesischer Abstammung. Seit 5 Jahren kenne ich eine Frau in Vietnam und erwarte im Dezember 2011 ein uneheliches Kind mit ihr. Nach meiner Anfrage beim Deutschen Konsulat in Saigon wurde mir mitgeteilt, dass ich erst einen Antrag auf Vaterschaftsanerkennung stellen muss. Danach wird mein Kind auch deutsche Staatsangehörigkeit haben.

Es bedeutet, dass das Kind als deutsch kein Visa brauchen würde um nach Deutschland einzureisen.

Meine Fragen:

  1. was ich oben geschildet habe, ist alles korrekt oder was ich aufpassen sollte ?

  2. was ist es mit der Frau des Kindes, wenn sie mit dem Kind als Begleiterin nach Deutschland einreisen möchte ?

  3. muss die Frau deutsche Sprache Vorkenntnisse für das Einreisvisum vorweisen ?

Ich wäre Ihnen sehr dankbar für Ihre Antworte besonders für die Empfehlungen, auf die ich aufpassen sollte, um mein Kind und meine nichtverheiratete Frau (ich bin schon verheiratet und lebe zur Zeit getrannt) nachholen zu können.

MfG

Xiu Mai

Guten Tag.Es ist richtig, nachdem Sie als Deutscher das Kind anerkannt haben - in Deutschland beim Jugendamt - bekommt das Kind die Deutsche Staatsbürgerschaft. Damit kann das Kind jederzeit ( nachdem es einen Kinderreisepass/Reisepass hat nach Deutschland einreisen. Die Mutter muss einen Visumantrag auf Familienzusammenführung zum Kind beantragen ( Personensorge ) Dieses wird Ihr erteilt. Sie reist dann zusammen mit dem Kind ein. Die Kindesmutter muss nicht die A1 Prüfung bestehen, also keine Deutschkenntnisse nachweisen, was siue allerdings nicht von der Teilnahme am Integrationskursus in Deutschland befreien wird.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen etwas helfen. Viele Grüsse M.P.
P.S. es ist auch möglich das Kind bereits vor der Geburt anzuerkennen.

Hi

du hast ja schon bei info4alien.de nachgefragt, dort wird dir sicher geholfen.

gruß fons

vielen Dank !
Xiu Mai

Hallo,
Du musst zunächst die Vaterschaft für das Kind anerkennen und das gemeinsame Sorgerecht vereinbaren. Dies sollte schon vor der Geburt geschehen.
Das Kind wird dann als deutscher Staatsangehöriger geboren und kann, sofern es im Besitz eines deutschen Reisepasses ist, natürlich ohne Visum in die Bundesrepublik einreisen.
Die Mutter muss dann ein Visum zur Familienzusammenführung zum deutschen Kind beantragen. Deutschkenntnisse sind hierfür nicht erforderlich.

Gruß Maike

Hallo Xiu Mai,

zu 1.:
die Angaben sind korrekt. Trotzdem ist es natürlich ratsam, das zuständige Ausländeramt zu befragen und einzubeziehen, zumal dort Anträge gestellt werden müssen.

zu 2.:
Wahrscheinlich werden Sie einen Antrag auf Touristenvisum, also Ihre Partnerin, stellen müssen, eine Einladung von Ihnen sollte dazu vorliegen.

zu 3.:
Sollte versucht werden, dass diese Frau (was wahrscheinlich ist) einen Daueraufenthalt anstrebt, sollte kein Touristenaufenthalt vorgeschaltet werden, da das nicht zu einem Daueraufenthalt führten kann. Es ist ein Aufenthalt zwecks Familienzusammenführung (nach Trennung von der Noch-Ehefrau) gestellt werden, bei dem verschiedene Bendigungen erfüllt sein müssen, wie z. B. ausreichender Wohnraum, ausreichendes Einkommen. Bitte das zuständige Ausländeramt fragen. Eine Heiratsabsicht ist vorteilhaft, nach Trennung von der Noch-Ehefrau.

Mit freundlichen Grüßen

Hans W. Nilles

  1. Vorsitzender
    pro integration Ausländerhilfe e. V. Duisburg

Vielen Dank !

Xiu Mai

Antworten sind eingefügt.

alwosa

Liebe/-r Experte/-in,

Guten Tag,

Ich bin deutsch mit vietnamesischer Abstammung. Seit 5 Jahren
kenne ich eine Frau in Vietnam und erwarte im Dezember 2011
ein uneheliches Kind mit ihr. Nach meiner Anfrage beim
Deutschen Konsulat in Saigon wurde mir mitgeteilt, dass ich
erst einen Antrag auf Vaterschaftsanerkennung stellen muss.
Danach wird mein Kind auch deutsche Staatsangehörigkeit haben.

Es bedeutet, dass das Kind als deutsch kein Visa brauchen
würde um nach Deutschland einzureisen.

Meine Fragen:

  1. was ich oben geschildet habe, ist alles korrekt oder was
    ich aufpassen sollte ? JA

  2. was ist es mit der Frau des Kindes, wenn sie mit dem Kind
    als Begleiterin nach Deutschland einreisen möchte ?: SIE BRAUCHT ZUR EINREISE EIN VISUM

  1. muss die Frau deutsche Sprache Vorkenntnisse für das
    Einreisvisum vorweisen ? NEIN

Ich wäre Ihnen sehr dankbar für Ihre Antworte besonders für
die Empfehlungen, auf die ich aufpassen sollte, um mein Kind
und meine nichtverheiratete Frau (ich bin schon verheiratet
und lebe zur Zeit getrannt) nachholen zu können.

MfG

Xiu Mai

herzlichen Dank für Ihre Fragen zum Staatsbürgerschaftsrecht und zum Familiennachzug.

Die Fülle der Fragen sprengt den Rahmen dieses Forums.

Gerne bin ich bereit Ihre Fragen zu beantworten, allerdings gegen Honorar.

Mit freundlichen Grüßen

Wolfgang Buerstedde

Rechtsanwalt
Dr. Wolfgang Buerstedde
Rathausstr. 16
53332 Bornheim

Tel. 02222-931180
Fax. 02222-931182
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