Liebe/-r Experte/-in,
Guten Tag,
Ich bin deutsch mit vietnamesischer Abstammung. Seit 5 Jahren kenne ich eine Frau in Vietnam und erwarte im Dezember 2011 ein uneheliches Kind mit ihr. Nach meiner Anfrage beim Deutschen Konsulat in Saigon wurde mir mitgeteilt, dass ich erst einen Antrag auf Vaterschaftsanerkennung stellen muss. Danach wird mein Kind auch deutsche Staatsangehörigkeit haben.
Es bedeutet, dass das Kind als deutsch kein Visa brauchen würde um nach Deutschland einzureisen.
Meine Fragen:
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was ich oben geschildet habe, ist alles korrekt oder was ich aufpassen sollte ?
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was ist es mit der Frau des Kindes, wenn sie mit dem Kind als Begleiterin nach Deutschland einreisen möchte ?
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muss die Frau deutsche Sprache Vorkenntnisse für das Einreisvisum vorweisen ?
Ich wäre Ihnen sehr dankbar für Ihre Antworte besonders für die Empfehlungen, auf die ich aufpassen sollte, um mein Kind und meine nichtverheiratete Frau (ich bin schon verheiratet und lebe zur Zeit getrannt) nachholen zu können.
MfG
Xiu Mai