Fall:
Ein uneheliches Kind ist unterwegs. Beide verstehen sich gut, jedoch ist eine Ehe nicht gewünscht (falls sich der folgende Text zu klinisch / sachlich anhört)
Er ist privat Krankenversichert und verdient über der Beitragsbemessungsgrenze
Sie ist als Angestellte bei der KV pflichtversichert
Krankenversicherung:
Ist das Kind im Erziehungsjahr (Elterngeld) bei der Mutter kostenfrei in der GKV versichert?
Ab wann muss das Kind freiwillig in der GKV bzw. in der PKV versichert werden.
Beide planen zusammen zu ziehen. Damit bilden Sie eine eheähnliche Lebensgemeinschaft.
Hat dies Auswirkung auf die Krankenversicherung?
In der FAQ habe ich folgendes gefunden:
http://www.wer-weiss-was.de/cgi-bin/faqs/faqindex.fp…
3)Eltern 1) AN, GE 4000 € PKV
2) AN, GE 1500 € GKV-pflichtig
Kind eigene freiwillige
GKV oder PKV
Demnach wäre das Kind (sofort?) freiwillig GKV bzw. PKV zu versichern.
In einem anderen Forum wird von mehreren darauf verwiesen, dass ein uneheliches Kind bei der Mutter kostenfrei familienversichert sei.
Welches Amt / Institution kann hier verbindliche Auskunft geben?
Ich bitte um sachliche und kurze Beiträge, damit diese Zusammenfassung auch für weitere Leser interessant ist.
Besten Dank!
Hallo,
das Kind ist kostenlos bei der Mutter mitversichert und bleibt es auch solange keine Ehe zustande kommt - daran ändert auch ein gemeinsamer haushalt nichts.
Gruss
Czauderna
Hallo !
Nach § 10 Abs. 3 SGB V sind Kinder dann nicht versichert, wenn der mit den Kindern verwandte Ehegatte oder Lebenspartner des Mitglieds nicht Mitglied einer Krankenkasse (z.B. PKV vers.) ist und sein Gesamteinkommen regelmäßig im Monat ein Zwölftel der Jahresarbeitsentgeltgrenze (2006 = 3.562,50 €) übersteigt und regelmäßig höher als das Gesamteinkommen des Mitglieds ist. Das Neugeborene müsste dann in der PKV oder freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert werden.
Gruß
Stephanie
Welches Amt / Institution kann hier verbindliche Auskunft
geben?
ja die fragen werden sehr kontrovers diskutiert.
ruft beim ministerium für gesundheit an - die erörtern euch die frage
www.bmgs.bund.de und dann unter kontakt.
grüße
andreas sokol
ruft beim ministerium für gesundheit an - die erörtern euch
die frage
Die eigene Krankenkasse gibt erschöpfend Auskunft oder, wie immer, uns Günter (siehe weiter unten).
Hallo Stephanie,
sorry, leider falsch - mit Lebenspartner ist in diesem Text der
Lebenspartner oder die Lebenspartnerin nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz gemeint, also Schwule und Lesben.
Es ist schon so wie ich es geschrieben habe.
Gruss
Günter Czauderna
Fall:
Ab wann muss das Kind freiwillig in der GKV bzw. in der PKV
versichert werden.
Die Frage ist bereits erschöpfend und wie immer richtig durch Günter Czauderma beantwortet worden. Bitte keine weiteren Mutmaßungen.
Frank
ruft beim ministerium für gesundheit an - die erörtern euch
die frage
Die eigene Krankenkasse gibt erschöpfend Auskunft oder, wie
immer, uns Günter (siehe weiter unten).
hallo nordlicht,
ja auch ein weg der allerdings nicht immer zum ziel führt - ich hatte ein fast dem fall ähnliches prob ( verh. kind aus erster ehe, mann pkv , frau gkv ) und die aussage der krv ja müsste könnte etc. verbindliche auskunft erst vom ministerium.
viele grüße
andreas
Welches Amt / Institution kann hier verbindliche Auskunft
geben?
www.bmgs.bund.de und dann unter kontakt.
Vielen Dank für die Informationen, besonders auch Herrn Czauderna.
Beim Ministerium werde ich zur Sicherheit auch noch nachfragen, denn wenn dem so wäre würde dies eine finanzielle Besserstellung der „wilden Ehe“ vor der „Ehe“ bedeuten. Und das kann ich mir nicht so recht vorstellen, da die Ehe z.B. unter besonderem Schutz des Grundgesetzes steht. wenn mir das Ministerium Antwortet werde ich dies hier veröffentlichen.
@Herrn Czauderna: Können Sie mir eine Quelle für Ihre Angaben nennen?
Mir ist eben wichtig hier sicher zu gehen. Denn folgendes es wäre ja denkbar: Ich gehen davon aus dass das Kind kostenfrei bei der Mutter familienversichter ist. Nach der Geburt stellt sich beim Arztbesuch des Kindes heraus, dass doch eine freiwillige GKV / PKV notwendig wäre.
Wenn dann der ungünstigste Fall eintritt und das Kind z.B. behindert ist wird es keine Krankenversicherung aufnehmen. Und dann kann sich die junge Familie nen Strick nehmen 
Ich bin kein Schwarzseher nur die Möglichkeit besteht, drum brauche ich sichere Angaben.
Hallo,
die gesetzliche Vorschrift ergibt sich aus dem SGB V - dort der § 10.
Um sich selbst Sicherheit zu verschaffen (was Du schwarz auf weiss besitzt, kjannst Du getrost nach hause tragen) einfach sich den
Anspruch vor der Geburt von der Kasse der Mutter bestätigen lassen.
Halte ich persönlich für unnötig, aber wie gesagt.
Gruss
Czauderna
PS. SGB = Sozialgestzbuch
Wenn dann der ungünstigste Fall eintritt und das Kind z.B.
behindert ist wird es keine Krankenversicherung aufnehmen. Und
dann kann sich die junge Familie nen Strick nehmen 
Ich bin kein Schwarzseher nur die Möglichkeit besteht, drum
brauche ich sichere Angaben.
es gäbe ja die möglichkeit für das kind einen optionstarif auf private krankenversicherung abzuschliessen ( ca. 3 euro monatlich ) - kostet nicht und ergibt das recht ohne gesundheistprüfung und wartezeit in die vollversicherung zu wechseln wenn gkv nicht besteht.
wenns dem ruhigen schlaf dient…
grüße
andreas
Welches Amt / Institution kann hier verbindliche Auskunft
geben?
www.bmgs.bund.de und dann unter kontakt.
wenn mir das
Ministerium Antwortet werde ich dies hier veröffentlichen.
Vom Ministerium habe ich eine Antwort - wenn auch als eMail nicht unbedingt rechtsverbinlich. Das Ministerium bestätigt, dass das Kind bei der Mutter familienversichert ist.