Uneheliches kind trennung

Guten Tag,
Wie nenne ich die neue lebensgefärtin meines unverheirateten vaters? besteht ein verwandtschaftsverhältnis?
ist das rein rechtlich meine stiefmutter obwohl meine mutter noch lebt? meine eltern waren nicht verheiratet.

Vielen Dank.

Hallo,

Wie nenne ich die neue lebensgefärtin meines unverheirateten
vaters?

Beim Namen.

besteht ein verwandtschaftsverhältnis?

Nein. Sie ist deine „Stiefmutter“, obwohl

ist das rein rechtlich meine stiefmutter

dies rechtlich nicht von Bedeutung ist. Erst bei Adoption entstehen rechtliche Verhältnisse.

meine eltern waren nicht verheiratet.

dies spielt für die Bezeichnung „Stiefmutter“ keine Rolle.

Gruß
Der Franke

Hallo,

Wie nenne ich die neue lebensgefärtin meines unverheirateten
vaters?

Beim Namen.

besteht ein verwandtschaftsverhältnis?

Nein. Sie ist deine „Stiefmutter“

aber erst wenn der Vater die Lebensgefährtin heiratet, dann ist es rechtlich die Stiefmutter, bis dahin hat sie keinen „offiziellen Status“.

ist das rein rechtlich meine stiefmutter

dies rechtlich nicht von Bedeutung ist. Erst bei Adoption
entstehen rechtliche Verhältnisse.

Nein, auch Stiefeltern haben (ohne Adoption) einen rechtlichen Status. Beispielsweise beim Erben - dort werden die Freibeträge und Zinssätze wie für leibliche Kinder gerechnet.

meine eltern waren nicht verheiratet.

dies spielt für die Bezeichnung „Stiefmutter“ keine Rolle.

Stimmt.

Kurz eine kleine wahre Geschichte: Als ich meinen Mann vor ein paar Jahren heiratete, waren nur mein Sohn und seine Tochter anwesend und sie waren gleichzeitig die Trauzeugen.

Als wir die Formalien hinter uns hatten, fragte mich meine Stieftochter (18 J.): „was sind wir jetzt, ich meine verwand oder verschwägert?“ Ich hatte mir darüber keine Gedanken gemacht, sie wusste aber selbst die Antwort: „wir sind verstiefelt“.

Gruß
eine Fränkin

Hallo,

ist das rein rechtlich meine stiefmutter

dies rechtlich nicht von Bedeutung ist. Erst bei Adoption
entstehen rechtliche Verhältnisse.

Nein, auch Stiefeltern haben (ohne Adoption) einen rechtlichen
Status. Beispielsweise beim Erben - dort werden die
Freibeträge und Zinssätze wie für leibliche Kinder gerechnet.

Erben sie auch wie leibliche Kinder? Irgendwie verstehe ich den Zusammenhang jetzt nicht so ganz.

Gruß
eine Fränkin

ich dachte schon, die Fränkin :smile:

Gruß
DF

Hallo Franke,

Nein, auch Stiefeltern haben (ohne Adoption) einen rechtlichen
Status. Beispielsweise beim Erben - dort werden die
Freibeträge und Zinssätze wie für leibliche Kinder gerechnet.

Erben sie auch wie leibliche Kinder? Irgendwie verstehe ich
den Zusammenhang jetzt nicht so ganz.

Stiefbeziehungen begründen keinen gesetzlichen Erbanspruch. Allerdings haben sie im Falle einer Bergünstigung per Testament die gleichen … (siehe oben).

Gruß, Karin