uneingeschränkt berufsfähig?

Hallo an alle,

folgende Frage

Mr. X hat den Beruf A gelernt, später die Tätigkeit B ausgeübt - hierfür eine BU abgeschlossen der BU Fall ist eingetreten und eine BU Rente (Private Versicherung) wird gezahlt. Dann hat Mr. X einen neuen Beruf C gelernt (Abschluss von der IHK bestätigt).

Ist X uneingeschränkt berufsfähig? Wo ist das genau geregelt?

Vielen Dank vorab.
Grüße M.

Hallo,

Ist X uneingeschränkt berufsfähig? Wo ist das genau geregelt?

In den Versicherungsbedingungen seines Vertrages. Die Bedingungen können je nach Gesellschaft und Vertragsbeginn variieren. Daher ist hier keine weitere Auskunft möglich. Auch bei Kenntnis der Bedingungen fehlen Angaben zur Beurteilung, z.B. ob Beruf C ausgeübt wird und vergleichbare Einkünfte wie Beruf B ermöglicht oder dadurch tatsächlich erzielt werden.
Grüße J.K.

Hallo

vielen Dank für die Info/Antwort . Nun m.E. hat es mit der Versicherung nichts mehr zu tun, weil
die Person X soll vor einem Notar sagen (für einen Ehevertrag) ob sie uneingeschränkt berufsfähig ist und somit ist eine allgemeine Definition gesucht was bedeutet hier uneingeschränkt berufsfähig (denn der neu erlernte Beruf C kann ohne Einschränkungen vollumfänglich ausgeübt werden) unabhängig davon was in einzelnen Versicherungsbedingungen die sich auf die BU die ja bereits gezahlt wird steht. (diese Zahlung erlischt wenn das Einkommen in Job C um mehr als 80% vom letzten Brutto im Beruf beträgt).

MfG
M

Noch eine Ergänzung. wenn Person X z.B. gar keine derartige Versicherung abgeschlossen hätte, müsste Sie ja auch dann vor einem Notar sagen können, ob sie uneingeschränkt berufsfähig ist oder nicht.

Hallo Miss,

wenn man auf Grund eines Berufes bereits Berufsunfähigkeitsrente bezieht, kann man doch nicht mehr davon ausgehen,
dass mann uneingeschränkt berufsfähig ist.

Dies ergibt sich doch bereits aus Ihrem Text.

Beste Grüße!