Hallo
vielen Dank für die Info/Antwort . Nun m.E. hat es mit der Versicherung nichts mehr zu tun, weil
die Person X soll vor einem Notar sagen (für einen Ehevertrag) ob sie uneingeschränkt berufsfähig ist und somit ist eine allgemeine Definition gesucht was bedeutet hier uneingeschränkt berufsfähig (denn der neu erlernte Beruf C kann ohne Einschränkungen vollumfänglich ausgeübt werden) unabhängig davon was in einzelnen Versicherungsbedingungen die sich auf die BU die ja bereits gezahlt wird steht. (diese Zahlung erlischt wenn das Einkommen in Job C um mehr als 80% vom letzten Brutto im Beruf beträgt).
MfG
M
Noch eine Ergänzung. wenn Person X z.B. gar keine derartige Versicherung abgeschlossen hätte, müsste Sie ja auch dann vor einem Notar sagen können, ob sie uneingeschränkt berufsfähig ist oder nicht.