Vielleicht weiß es ja hier jemand:
Wenn eine Design-Agentur (vor vielen Jahren) einem Kunden ein komplettes „Erscheinungsbild“ entworfen hat (Logo, Signet, Farbgebung, Schriftarten für Broschüren etc.) und dabei ein
UNEINGESCHRÄNKTES Nutzungsrecht
dieses Erscheinungsbildprojekts eingeräumt hat,
darf dann dieser Kunde Teile des Erscheinungsbildes auch verändern? Also z. B.: Schriftfarbe, Logofarbe, Hintergrundfarbe, Schriftart, etc., während er das Erscheinungsbild im großen und ganzen weiter beibehält?
Oder ist er gezwungen, sich gleich ein komplettes neues Erscheinungsbild zimmern zu lassen, wobei dann Logo, Farben und Schriftarten soweit anders sind, dass niemand mehr behaupten kann, es handele sich „bloß um eine Nachbearbeitung des ursprünglichen Erscheinungsbildes“?
In praxi würde letzteres bedeuten, der Kunde muss seinen ganzen Markenauftritt umgestalten und verlöre damit den Wiedererkennungswert seiner Marke.
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In Kürze:
Beinhaltet das uneingeschränkte Nutzungsrecht eines Erscheinungsbildprojekts auch ein erweitertes Nachbearbeitungsrecht durch eine andere Agentur?
LG FatzManiac
P.S.: Hab’ ich keine einfachere Frage? Nöö - im Moment gerade nicht…