Uneingeschränktes Nutzungsrecht / Nachbearbeitung

Vielleicht weiß es ja hier jemand:

Wenn eine Design-Agentur (vor vielen Jahren) einem Kunden ein komplettes „Erscheinungsbild“ entworfen hat (Logo, Signet, Farbgebung, Schriftarten für Broschüren etc.) und dabei ein
UNEINGESCHRÄNKTES Nutzungsrecht
dieses Erscheinungsbildprojekts eingeräumt hat,

darf dann dieser Kunde Teile des Erscheinungsbildes auch verändern? Also z. B.: Schriftfarbe, Logofarbe, Hintergrundfarbe, Schriftart, etc., während er das Erscheinungsbild im großen und ganzen weiter beibehält?

Oder ist er gezwungen, sich gleich ein komplettes neues Erscheinungsbild zimmern zu lassen, wobei dann Logo, Farben und Schriftarten soweit anders sind, dass niemand mehr behaupten kann, es handele sich „bloß um eine Nachbearbeitung des ursprünglichen Erscheinungsbildes“?

In praxi würde letzteres bedeuten, der Kunde muss seinen ganzen Markenauftritt umgestalten und verlöre damit den Wiedererkennungswert seiner Marke.
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In Kürze:
Beinhaltet das uneingeschränkte Nutzungsrecht eines Erscheinungsbildprojekts auch ein erweitertes Nachbearbeitungsrecht durch eine andere Agentur?

LG FatzManiac

P.S.: Hab’ ich keine einfachere Frage? Nöö - im Moment gerade nicht…

Die Juristen unterscheiden einfaches uneingeschränktes Nutzungsrecht und ausschließliches uneingeschränktes Nutzungsrecht, wobei meines Wissens eine nachträglich Bearbeitung durch einen Dritten zulässig ist. Im Zweifelsfall den entsprechenden Vertrag zum Anwalt tragen.

Ganz herzlichen Dank, Andreas.

Das wirklich Dumme in diesem Fall ist, dass der Vertrag vor 10 Jahren zwischen der Agentur und dem Kunden geschlossen wurde - und heute beim Kunden nicht mehr auffindbar iat, weil in der Zwischenzeit die zuständigen Geschäftsstellenmitarbeiterinnen mehrfach gewechselt haben, und dem Kunden offenbar die Tragweite dieses Vertrags nicht bewusst war. (Er beschäftigt sich mit einem „eher weniger weltlichen Metier“. Da hat niemand etwas vom Thema „Nutzungsrecht“ gewusst. Und die ursprünglichen Vertragsaushandler sind mittlerweile nicht mehr greifbar (ausgeschieden).

Und nichts wäre jetzt blöder, als die ursprüngliche Agentur zu bitten, doch noch einmal eine Kopie des Vertrags zu übersenden, weil der Kunde seine eigene offenbar „entsorgt“ hat. (Zumal das Geschäftsverhältnis zwischen beiden „zerrüttet“ ist, weil der Kunde schon vor Jahren - wegen zu wenig Leistung für zu viel Kosten - die Zusammenarbeit aufgekündigt hat!

Der Kunde weiß also gar nicht mehr, was damals wirklich im Vertrag stand. Und ich (als Layouter für neue Drucksachen) stehe jetzt vor dem Problem: Was darf ich und was darf ich nicht mit den Gestaltungselementen machen…

C’est la vie - Herzlichen Dank
FatzManiac