Hallo, ich habe eine Frage, kann ein Chef verlangen nach Feierabend unentgeldlich den Rasentraktor zu reinigen und Messer zu wechseln?Außerdem Transporter be und entladen.
Schon mal danke für Antworten.
Verlangen kann ein Chef viel…
Hallo,
… aber der AN hat grundsätzlich keine unentgeldlichen Tätigkeiten zu leisten.
Da unstrittig ist, daß Gärtner- und Ladearbeiten nur gegen Vergütung zu erwarten sind, kommt hier wohl § 612 BGB zur Anwendung:
http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__612.html
In einem bestehenden Arbeitsverhältnis kann ein AG auch idR die Vergütungspflicht nicht mit der Behauptung von „Freundschafts“- oder „Nachbarschaftshilfe“ umgehen, wenn dies der AN nicht will.
Bei einem AG, der derartige Ansinnen stellt, sollte man sich aber schnellstmöglichst nach Alternativen umsehen, da dieser AG mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit auch sonst nicht arbeitsrechtlich korrekt verhält.
&Tschüß
Wolfgang
Nein, Mummel, das kann/darf er nicht.
Ich kann Dir nur empfehlen, schon mal nach was anderem Ausschau zu halten,
das kann auf Dauer nicht gut gehen…
Gruß, Petra
IArbeitsgerät der Firma oder persönliches Eigentum des Chefs? Was ist über Mehrarbeit arbeitsvertraglich geregelt? Freizeitausgleich?
Die Geräte gehören der Firma(dadurch doch irgendwie dem Chef). Im Arbeitsvertrag ist nichts geregelt.
Danke Petra, also werde ich es auch nicht machen. Mit was Anderem ist schwierig, ich bin 59
Danke für die Antwort, hat mir sehr geholfen, Alternative ist leider schwierig, ich bin 59