Unendgeltliche Inventur an Neujahr

Ist es im Einzelhandel rechtens, wenn der Arbeitgeber anordnet, dass alle Mitarbeiter ausnahmslos an einer Inventur teilzunehmen haben, die nicht bezahlt wird und auch sonst nicht anders vergütet wird? Die Inventur ist angesetzt für den 31.12 von 13 bis 18 Uhr und gleiches gilt für den 1.1 also Neujahr und damit Feiertag.
Welche Gewerkschaft oder Stelle könnte den Arbeitgeber in die Schranken weisen?

Danke

P.S.: Ich hoffe ich hab alles richtig formuliert.

Hallo

„Arbeitgeber anordnet“ und „unentgeltlich“ in einem Zusammenhang geht nicht. :wink:

Arbeitszeit ist zu bezahlen oder in Freizeit auszugleichen.

Zuständige Gewerkschaft ist die verdi.

Gruß,
LeoLo

Kann man an die Verdi auch als Nichtmitglied herantreten?

Ist denn Arbeit am Neujahrstag sprich am Feiertag zulässig?

Danke

Hallo

Kann man an die Verdi auch als Nichtmitglied herantreten?

Ja, wenn man dann eins werden will :wink:

Ist denn Arbeit am Neujahrstag sprich am Feiertag zulässig?

Theoretisch: Ja.
http://www.gesetze-im-internet.de/arbzg/__10.html

Gruß,
LeoLo