Hallo ihr Lieben,
ich wende mich Heute erneut an euch, weil ich die AGB´s wohl etwas falsch verstanden, und somit meine Anfrage gelöscht wurde. Also versuche ich es mal so…
Mal angenommen, ich wäre 47 Jahre alt und hätte vor sechs Jahren meine Verlobte kennengelernt. Dann weiter, wäre ich auf bitten des zukünftigen Schwiegervaters mit meiner Verlobten in sein Einfamilienhaus gezogen, weil er selbst schon mehere Herzinfakte hatte und seine Frau Pflegestufe 3 war. Um dieses Zusammenleben überhaupt möglich zu machen, musste ich das ganze Haus (neue Böden, neue Türe damit der Rollstuhl durchpasst, neue Fenster, neues Bad mit ebenerdiger Dusche usw) Umbauen. Weiter angenommen, das meine Verlobte zwei weiter Geschwister hat, die sich aber weder im Finazieller art am Aus/Umbau des Hauses noch bei der Ausführung beteiligt haben. Aufgrund der Plege der mittlerweile verstorbenden Frau, sowie des Umbau´s hätte der Vater mir ein Lebenslanges Mietfreies Wohnrecht auf Lebenszeit geschenkt, was auch im Grundbuchamt eingetragen ist. Wärend der Notar das alles in die Wege geleitet hat, hätten die beiden Geschwister auf ihren Erbanspruch verzichtet, so daß meine Verlobte die Alleinerbin des Hauses werden würde.
Nun kommt aber das Problem… Nehmen wir an, die Verlobte würde sich von mir trennen, und möchte auch nicht weiter (aufgrund der schlechten Kindheit im Haus)im Haus leben wollen und würde ausziehen, was wäre dann, wenn die anderen Geschwister und sie dann sagen würden, das sie den damals geschlossenen Erbvertrag rückgänig machen wollen und ich auf mein Wohnrecht verzichten soll, damit ein anderes Familienmitglied ins Haus ziehen kann? Ich muss dabei sagen, dass das verhältnis zum „schwiegervater“ eigentlich sehr gut ist und er von seinen Kindern dazu gedrägt wird, weil noch Belastungen auf dem Haus sind und ich ja ein Mietfreies Wohnrecht habe.
Was könnte ich dagegen tun?
Welche schritte müsste ich gehen?
Würde ich mein Investiertes Geld wiederbekommen können, trotz dessen das mich keiner aufgrund fehlender Möglichkeiten auszahlen könnte?
Würden meine Ansprüche verfallen, wenn ich erstmal ausziehen würde, damit die Tochter sich um den Vater (übrigens fast 81 Jahre alt)kümmern kann und sich in gemachte Nest setzen könnte?
Also… Ich möchte mich schon sehr Herzlich bei den jenigen bedanken, die sich hier viel Mühe machen anderen aus ihrer Unwissenheit zu Helfen
Hallo,
die fetten Buchstaben sind der Grund warum auch dieser Beitrag gelöscht wird.
Gruß SUnny
Hallo ihr Lieben,
ich wende mich Heute erneut an euch, weil ich die AGB´s wohl
etwas falsch verstanden, und somit meine Anfrage gelöscht
wurde. Also versuche ich es mal so…
Mal angenommen, ich wäre 47 Jahre alt und hätte vor sechs
Jahren meine Verlobte kennengelernt. Dann weiter, wäre ich auf
bitten des zukünftigen Schwiegervaters mit meiner Verlobten in
sein Einfamilienhaus gezogen, weil er selbst schon mehere
Herzinfakte hatte und seine Frau Pflegestufe 3 war. Um dieses
Zusammenleben überhaupt möglich zu machen, musste ich das
ganze Haus (neue Böden, neue Türe damit der Rollstuhl
durchpasst, neue Fenster, neues Bad mit ebenerdiger Dusche
usw) Umbauen. Weiter angenommen, das meine Verlobte zwei
weiter Geschwister hat, die sich aber weder im Finazieller art
am Aus/Umbau des Hauses noch bei der Ausführung beteiligt
haben. Aufgrund der Plege der mittlerweile verstorbenden Frau,
sowie des Umbau´s hätte der Vater mir ein Lebenslanges
Mietfreies Wohnrecht auf Lebenszeit geschenkt, was auch im
Grundbuchamt eingetragen ist. Wärend der Notar das alles in
die Wege geleitet hat, hätten die beiden Geschwister auf ihren
Erbanspruch verzichtet, so daß meine Verlobte die Alleinerbin
des Hauses werden würde.
Nun kommt aber das Problem… Nehmen wir an, die Verlobte
würde sich von mir trennen, und möchte auch nicht weiter
(aufgrund der schlechten Kindheit im Haus)im Haus leben wollen
und würde ausziehen, was wäre dann, wenn die anderen
Geschwister und sie dann sagen würden, das sie den damals
geschlossenen Erbvertrag rückgänig machen wollen und ich auf
mein Wohnrecht verzichten soll, damit ein anderes
Familienmitglied ins Haus ziehen kann? Ich muss dabei sagen,
dass das verhältnis zum „schwiegervater“ eigentlich sehr gut
ist und er von seinen Kindern dazu gedrägt wird, weil noch
Belastungen auf dem Haus sind und ich ja ein Mietfreies
Wohnrecht habe.
Was könnte ich dagegen tun?
Welche schritte müsste ich gehen?
Würde ich mein Investiertes Geld wiederbekommen können, trotz
dessen das mich keiner aufgrund fehlender Möglichkeiten
auszahlen könnte?
Würden meine Ansprüche verfallen, wenn ich erstmal ausziehen
würde, damit die Tochter sich um den Vater (übrigens fast 81
Jahre alt)kümmern kann und sich in gemachte Nest setzen
könnte?
Also… Ich möchte mich schon sehr Herzlich bei den jenigen
bedanken, die sich hier viel Mühe machen anderen aus ihrer
Unwissenheit zu Helfen
Hallo,
die fetten Buchstaben sind der Grund warum auch dieser Beitrag
gelöscht wird.
Da hast Du Dir aber Mühe gegeben. Und ich behaupte jetzt mal einfach, aufgrund des Schräggedruckten bleibt die Frage stehen:
Hallo ihr Lieben,
ich wende mich Heute erneut an euch, weil ich die AGB´s wohl
etwas falsch verstanden, und somit meine Anfrage gelöscht
wurde. Also versuche ich es mal so…
Mal angenommen, ich wäre 47 Jahre alt und hätte vor sechs
Jahren meine Verlobte kennengelernt. Dann weiter, wäre ich auf
bitten des zukünftigen Schwiegervaters mit meiner Verlobten in
sein Einfamilienhaus gezogen, weil er selbst schon mehere
Herzinfakte hatte und seine Frau Pflegestufe 3 war. Um dieses
Zusammenleben überhaupt möglich zu machen, musste ich das
ganze Haus (neue Böden, neue Türe damit der Rollstuhl
durchpasst, neue Fenster, neues Bad mit ebenerdiger Dusche
usw) Umbauen. Weiter angenommen, das meine Verlobte zwei
weiter Geschwister hat, die sich aber weder im Finazieller art
am Aus/Umbau des Hauses noch bei der Ausführung beteiligt
haben. Aufgrund der Plege der mittlerweile verstorbenden Frau,
sowie des Umbau´s hätte der Vater mir ein Lebenslanges
Mietfreies Wohnrecht auf Lebenszeit geschenkt, was auch im
Grundbuchamt eingetragen ist. Wärend der Notar das alles in
die Wege geleitet hat, hätten die beiden Geschwister auf ihren
Erbanspruch verzichtet, so daß meine Verlobte die Alleinerbin
des Hauses werden würde.
Nun kommt aber das Problem… Nehmen wir an, die Verlobte
würde sich von mir trennen, und möchte auch nicht weiter
(aufgrund der schlechten Kindheit im Haus)im Haus leben wollen
und würde ausziehen, was wäre dann, wenn die anderen
Geschwister und sie dann sagen würden, das sie den damals
geschlossenen Erbvertrag rückgänig machen wollen und ich auf
mein Wohnrecht verzichten soll, damit ein anderes
Familienmitglied ins Haus ziehen kann? Ich muss dabei sagen,
dass das verhältnis zum „schwiegervater“ eigentlich sehr gut
ist und er von seinen Kindern dazu gedrägt wird, weil noch
Belastungen auf dem Haus sind und ich ja ein Mietfreies
Wohnrecht habe.
Was könnte ich dagegen tun?
Welche schritte müsste ich gehen?
Würde ich mein Investiertes Geld wiederbekommen können, trotz
dessen das mich keiner aufgrund fehlender Möglichkeiten
auszahlen könnte?
Würden meine Ansprüche verfallen, wenn ich erstmal ausziehen
würde, damit die Tochter sich um den Vater (übrigens fast 81
Jahre alt)kümmern kann und sich in gemachte Nest setzen
könnte?
Also… Ich möchte mich schon sehr Herzlich bei den jenigen
bedanken, die sich hier viel Mühe machen anderen aus ihrer
Unwissenheit zu Helfen
… was auch im Grundbuchamt eingetragen ist.
Das hört sich doch schon mal gut an.
Was könnte ich dagegen tun?
Warum willst du denn etwas tun. Du hast ein dingliches Wohnrecht. Diejenigen die dich da rausheben wollen müssen nachweisen das das Wohnrecht keinen Bestand hat und nicht du dass das Wohnrecht Bestand hat.
Damit Du die Löschung des Wohnrecht bewilligst steht es dir frei mit den Geschwistern der Verlobten einen Preis auzuhandeln welcher das Wohnrecht ablöst. Wobei ich mich am Rande frage was denn die Geschwister jetzt schon zu melden haben…
Möglich wäre für dich zur Sicherung dieser Forderung die Bestellung einer Sicherungshypothel gem. § 1184.
Man sollte sich jedoch im Vorfeld noch einmal die Bewilligung des Wohnrechtes anschauen.
Zum Glück ist der Fall fiktiv, ansonsten würde ich dir raten einen Anwalt zu konsultieren.
ml.