Unentgeldlich arbeiten?

Der AN erhält einen Vertrag in dem er sich verpflichten muß,zusätzlich zur Vollzeit, jeden Monat 8 Stunden unentgeldlich abzuleisten. Kann dieser Vertrag so unterschrieben werden? Hat er Gültigkeit?
Danke für eure Antworten und wünsche ein Frohes Fest
Kathrin

Kann dieser Vertrag so
unterschrieben werden?

Klar kann er. Man kann aber auch weiter verhandeln mit dem AG.

Hat er Gültigkeit?

Er ist zumindest nicht grundsätzlich ‚‚ungültig‘‘, weil man vereinbart eine bestimmte Zahl von zusätzlichen Stunden unentgeltlich zu leisten.

Danke für eure Antworten und wünsche ein Frohes Fest

Bitte … gleichfalls.

Der AN hat aber nun nicht weiter mit dem AG verhandelt und diesen Zusatzvertrag unterschrieben. Kommt er da noch raus?
Du schreibst: nicht grundsätzlich verkehrt dieser Vertrag, wie versteht man dies??? Was kann der AN nun noch machen?
Der AN berrichtete das in der Firma einigen Mitarbeitern vom + 150 Std. Konto bereits 96 Std abgezogen wurden und anderen nicht, die nur ca 20 oder 35 + Std hatten. Was tun?
Liebe Grüße Kathrin

Hi!

Bei 8 Std. im Monat reden wir von 2 in der Woche - in aller Regel ist das völlig ok!

VG
Guido

Der AN hat aber nun nicht weiter mit dem AG verhandelt und
diesen Zusatzvertrag unterschrieben.

Von Zusatz vertrag stand in der Ursprungsfrage nichts. Deshalb ging ich davon aus, dass es sich um einen noch nicht unterschriebenen Vertrag handelt, nachdem gefragt wird.

Kommt er da noch raus?

Bitte mal näher erläutern, was es mit dem '‚Zusatz‘'vertrag überhaupt auf sich hat.
Aber in der Regel kommt man aus einem einmal unterschriebenen Vertrag nicht so einfach raus. Zumindest nicht im Sinne von ‚‚Nee, ich hab das zwar unterschrieben, aber ich will das jetzt [nach mehrmaligem Überschlafen] doch nicht.‘‘.

Du schreibst: nicht grundsätzlich verkehrt dieser Vertrag

Ähm nö, von ‚‚verkehrt‘‘ stand in meiner Antwort nichts. Es ging um ‚‚gültig‘‘ bzw. ‚‚ungültig‘‘.

wie versteht man dies?

So, dass ein Vertrag nicht ‚‚automatisch‘‘ ungültig ist, nur weil man unterschrieben hat, dass man eine gewisse Anzahl von Stunden unentgeltlich leistet.

Was kann der AN nun noch machen?

Ohne mehr Infos, wie die Situation des AN momentan ist, kann man da eigentlich nichts raten.

Der AN berrichtete das in der Firma einigen Mitarbeitern vom +
150 Std. Konto bereits 96 Std abgezogen wurden und anderen
nicht, die nur ca 20 oder 35 + Std hatten.

Also das ist mir jetzt schleierhaft. Der AN unterschreibt einen Vertrag, dass er x Stunden/Monat unentgeltlich leistet und bekommt dann von - bereits geleisteten(?) - Überstunden [96] Stunden abgezogen? Oder wie soll man das verstehen?

Hallo Guido,
also der Arbeitvertrag war in Ordnung und der AN hat diesen unterschrieben. Ein paar Tage später bat ihn der Chef ins Büro und gab ihm den Zusatzvertrag. Sinngemäß: Der AN verpflichtet sich bei Bedarf 8 Stunden im Monat unentgeldlich abzuleisten. Diese werden am Jahresende verrrechnet. Mit nach Hause nehmen durfte er diesen Vertrag nicht und so unterschrieb er diesen Vertrag.
Jetzt noch eine Chance sich dagegenzu wehren? ( Die Sinn macht?)

Mehrere Mitarbeiter dieser Firma haben um die 150 Überstunden im Jahr angesammelt. Andere wiederum nur ca. 30 Überstunden.
Da alle Vollzeitmitarbeiter den geichen Zusatzvertrag unterschreiben mußten, wurden nun die Stunden „geklaut“
12 Monate x 8 Stunden= 96 Stunden im Jahr unentgeldlich zu leistende Arbeitsstunden.
Die, die jetzt 150 Std hatten, hatten nur noch 54 plus Stunden, den anderen wurden die ca. 30 Stunden abgezogen und das Thema war beendet.
Es gibt keinen Betriebsrat in dieser kleinen Firma.
Welchen Rat könnte man dem AN geben?
Lieben Gruß
Kathrin

Hallo Guido,

warum sollte unentgeltlich arbeiten o.k. sein? Es ist leider in einigen Bereichen üblich, aber noch lange nicht o.k.

Bei der Ausgangsfrage, wie der AN aus einem solchem Zusatzvertrag heraus kommt, bleibt nur eine Antwort, im Zweifel Klagen, hier wäre eine vertragliche Inhaltskontrolle nach § 305 ff BGB sinnvoll. Als sollte sich der Arbeitnehmer, wenn es keinen Betriebsrat gibt vertrauensvoll an seine Gewerkschaft oder wenn er eine Rechtsschutzversicherung hat an einen Anwalt wenden. Übrigens vor dem Arbeitsgericht kann man sich auch selbst verteten und muss keinen Anwalt haben.

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Hi!

warum sollte unentgeltlich arbeiten o.k. sein?

Weil es nicht unentgeltlich ist, sondern weil es vertraglich vereinbart ist?

VG
Guido

Hallo Guido, auch in einem Vertrag können unentgeltliche Tätigkeiten vereinbart werden, auch dies dann wie beim Praktiantenvertrag vom BAG als sittenwidrig gerügt werden. Aber ein Vertrag bedeutet nich, dass etwas nicht mehr unentgeltlich ist, wenn es einen Vertrag gibt.

Im vorliegenden Fall, gibt es wahrscheinlich einen Tarifvertrag nach dem bezahlt wird und da könnte es heißen, z.B. Summe X Euro für 38,5 Wochenstunden, wenn dann eine Zusatzvereinbarung vorsieht, dass 2 Stunden die WOche unentgeltlich gearbeitet wird, bedeutet dies einmal, dass der Tarifvertrag unterschritten wird und somit der durchschnittliche Stundenlohn unterschritten wir, da ja statt z.B. 38,5 40,5 Wochenstunden zum Tariflohn von 38,5 W/Std. gearbeitet wird.

Man kann auch sagen, es wir nach Tarif vergütet 38,5 Std. zum Lohn X und 2 Stunden unentgleltlich.

O.k. nun

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Hi!

Hallo Guido, auch in einem Vertrag können unentgeltliche
Tätigkeiten vereinbart werden,

Wenn in einem Vertrag eine Stammarbeitszeit vereinbart ist und dann bei Bedarf 2 weitere Std./Woche ohne Entgelt vereinbart werden, dann sind diese 2 Std. nicht unentgeltlich, sondern im Vertrag enthalten.

auch dies dann wie beim
Praktiantenvertrag vom BAG als sittenwidrig gerügt werden.

Ähm - nicht jeder Praktikantenvertrag ist sittenwidrig!

Im vorliegenden Fall, gibt es wahrscheinlich einen
Tarifvertrag

  1. Woraus leitest Du das denn ab?
  2. Welchen von den ca. 50000 TV meinst Du, so dass man Deine Theorie prüfen kann?

nach dem bezahlt wird und da könnte es heißen,

Es könnte genausogut jeißen, dass abweichende Regelungen getroffen werden können.

Bleiben wir bitte bei den vorliegenden Fakten und nicht bei irgendwelchen zusammengesponnenen Ideen, die hier nicht genannt wurden, ok?

Gruß
Guido