Unentgeldliche Familienmithilfe in Gaststätte ?

Hallo zusammen!

Googeln hat nichts wirklich taugliches gebracht, also wende ich mich an die www-Gemeinde in der Hoffnung auf eine Antwort.

Wenn eine 20 jährige Auszubildende ein Lokal eröffnet, in dem Papa (neben seiner regulären Arbeit) und Mama unentgeldlich, und zwar ca 6 Std täglich (!) mitarbeiten, - sind da Beschränkungen bzw Einschränkungen, z.B. in der Stundenanzahl, bei der Mithilfe der Eltern vorgegeben? Die Inhaberin des Lokals macht, wie gesagt, eine Ausbildung und ist nur stundenweise im Lokal anzutreffen. Mama macht Theke und bedient und Papa bewirtschaftet die Küche.
Welche Grenzen schreibt unser Gesetz vor?

Vielen Dank für Eure Auskünfte!
LG Sanne

Hoi.

Welches Gesetz soll es den sein?

Sozialversicherung - KV, RV, UV-Pflicht bei den Eltern?
Gewerbeamt/Zoll - Schwarzarbeit?
Arbeitsrecht - Nebentätigkeit wurde beim Hauptarbeitgeber des Vaters angemeldet?

Bitte etwas genauer.

Ciao
Garrett

Sozialversicherung mithelfender Familienangehöriger:
http://www.wiso-meinbuero.de/unternehmerwiki/index.p…

Besser kann man es kaum erklären.

Gruß aus Berlin, Gerd

Hallo Garrett,

danke erstmal!

Meine Frage bezieht sich auf alles:

Sozialversicherung - wird nicht bezahlt da die Eltern (angeblich) ohne Lohn arbeiten - und das regelmäßig, bis zu 6 Std tgl bei einer 6 Tage/Woche.
Die mitarbeitende Ehefrau (Mutter) ist durch den Arbeitgeber beim Ehemann (Vater) mitversichert, die Inhaberin des Lokals durch ihre Ausbildungsstelle.

Gewerbeamt/Zoll - ist das Schwarzarbeit bei der Stundenzahl oder greift hier die Erlaubnis, dass Verwandte 1. Grades unentgeldlich *helfen* dürfen? Die Inhaberin des Lokals wohnt übrigens nicht mehr zu Hause … und die Eltern bekommen sehr wohl eine Entschädigung, was allerdings nirgends aufgeführt und somit nicht bewiesen werden kann.

Arbeitsrecht - Nebentätigkeit wurde beim Hauptarbeitgeber des Vaters nur bedingt angemeldet. Zumindest nicht für die Stunden, die tatsächlich gearbeitet werden.

Unterm Strich bleibt ein nicht angemeldeter *Familienbetrieb*, in dem sich:

  1. die Inhaberin einer/ihrer Ausbildung widmet, die absolut nichts mit Gastronomie zu tun hat
  2. die Eltern derweil das Lokal (zur Erwirtschaftung von Ertrag/Einkommen natürlich) führen,
  3. keinerlei Abgaben irgendwo hin abgeführt werden,
  4. eine 400 Euro Kraft und eine stundenweise Aushilfe angemeldet sind -

… und die Frage, in wie weit sich dieser Fall als Betrug am Staat/Schwarzarbeit (oder auch nicht) herausstellen könnte.

Uff - ich hoffe, nun deutlicher, aber nicht verwirrend deutlich geschrieben zu haben … und danke im voraus für Deine Mühe!

LG Sanne

Danke Gerd, sehr guter Link, allerdings läßt er immer noch (einige) Fragen offen und ich hoffe, Antworten zu bekommen :smile:
LG Sanne

Hallo,
ich denke, zum Thema „Sozialversicherung“ gibt der Link erschöpfend Auskunft - wenn „nein“ - dann bitte doch nochmal konkretisieren.
Gruss
Czauderna