Unentgeldliche Nutzungsüberlassung von Grundstücke

Guten Tag,
Ein Nicht-Vereinsmitglied überlässt unserem Sportverein ein (Wald-) Grundstück zur unentgeldlichen Nutzung. Dazu ergeben sich drei Fragen:

  1. Kann der Besitzer die Überlassung als Spende steuerlich geltend machen?
  2. (Falls für 1. „Nein“ gilt:smile: Kann der Besitzer die mit dem Grundstück verbundenen Aufwendungen als Werbungskosten geltend machen, obwohl keine Geldmittel vom Verein an ihn geflossen sind?
  3. Muss dabei eine zeitanteilige Aufteilung für die genutzte Dauer erfolgen?

Danke für die Hilfe!

Hallo, trotz Schneetreiben die AW; kann ich nicht beantworten- steuerfrage.
mfg idefixer

Guten Morgen,
dies ist eine Frage aus dem Steuerrecht und nicht aus dem Vereinsrecht, so dass ich dazu leider nichts sagen kann. Wichtig dabei könnte aber sein, ob Euer Verein gemeinnützig ist oder nicht, was Du leider nicht erwähnt hattest.
Schönen Sonntag noch!

Ein Nicht-Vereinsmitglied überlässt unserem Sportverein ein
(Wald-) Grundstück zur unentgeldlichen Nutzung. Dazu ergeben
sich drei Fragen:

  1. Kann der Besitzer die Überlassung als Spende steuerlich
    geltend machen?
  2. (Falls für 1. „Nein“ gilt:smile: Kann der Besitzer die mit dem
    Grundstück verbundenen Aufwendungen als Werbungskosten geltend
    machen, obwohl keine Geldmittel vom Verein an ihn geflossen
    sind?
  3. Muss dabei eine zeitanteilige Aufteilung für die genutzte
    Dauer erfolgen?

Wenn der Verein gemeinnützig ist ?
Sonst denke ich ja u. anteilig aufteilen.

Das ist eine steuerliche Frage, keine Vereinrechtliche.

Gruß HH

Hallo epsylon,
das MUSS der Steuerberater des Grundstückbesitzers beantworten und eintüten(!).
Gruß, Daniela

Dazu kann ich nichts verbindliches sagen
Gruß

Hallo,

Spende = Geld oder Sachspende somit zu 1 zunächst einmal nein. Spende darf nicht von einer Gegenleistung abhängig sein (z.B. Sponsoring etc.)
Zu.2 kann so nicht beantwortet werden da nicht bekannt ist ob gewerblich genutzt, in Verbindung mit der entgeltfreien Nutzung =nein.
Arbeitsleistungen und andere zur Nutzung überlassene Vorteile wie Maschinen etc. führen nicht zur Spende.

Alternativ, der vmt-Spender stellt Rechnung über die Überlassung/Nutzung, der Verein bezahlt und der Spender spendet dann per Überweisung einen Geldbetrag an den Verein gegen Spendenquittung.

Grüße

Al

Hallo epsylon,

ich bin kein Experte.
Ich denke, dass das Nichtmitglied,
das hier als Spende angeben kann.
Bzlg. des Betrages - wie ist denn
bei Euch so eine Grundstücksmiete?
So in etwa kann dann eine Spendenbescheinigung
vom Verein ausgestellt werden.

Das mit der Versicherung (falls auf dem Grundstück was passiert) sollte auch im Vorfeld geregelt sein.
Haftbar Verein od. Besitzer?

Zu Pkt. 3 ob das als Werbungskosten absetzbar ist
würde ich mal einfach so beim Finanzamt anfragen.

Mir hat die Seite Jurathek sehr gut geholfen.
Hier antworten meist angehende Juristen.

by fly

Wenn er euch es unendgeldlich überläst als nutzung für irgend was wo zu braucht man dann 1 / 2 / 3

LG Holger

hallo epylon,
zu

  1. wenn keine miet- oder pachtvertrag besteht, wie soll dann etwas (welcher betrag? wer legt die höhe und die bezeichnung des Wertes fest?)steuerlich geltend gemacht werden? hierzu müsste m.E.n. ein vertrag bestehen in dem die unentgeltliche nutzung drinsteht z.b. passus, verzicht auf x € pacht im jahr als gegenzug eine spendenquittung
    zu 2. Der statt ist nicht so blöd wie man so oft denkt. wenn es um steuer- und finanzrechtliche Themen geht gibt es nur noch werbungskosten etc. auf NACHWEIS! ist leider so, haben wir bei uns im sportveiern auch probiert…erfolglos
    zu 3. Eine zeitliche Aufteilung ist notwendig, damit die Kosten/Auswendungen/Einnahmen etc. abgegrenzt werden können (müssen)!!

gruss und viel erfolg, baccolight

Hallo,
Deine Frage könnte gelöst werden, wenn Du die PDF-Datei "der berliner ratgeber „vereine und steuern“ bei www.berlin.de/fakoerperschaften1 herunterlädst. Dort findest Du unter der Überschrift „Aufwandsspesen“ alles zu Deiner Frage und was vertraglich zu beachten ist.
MfG, Charly-Heinz

Hallo Epsylon,
zu 1.: Ja, wenn er gegenüber dem Verein einen Anspruch auf z.B. Pacht hat, aber auf diese Pacht zugunsten einer Spendenbescheinigung verzichtet.

Also: Der Wald ist lt. Pachtvertrag an den Verein verpachtet für 1.000 Euro/Jahr. Verzichtet er nun auch diese 1.000 Euro, kann ihm der Verein eine Zuwendungsbestätigung über 1.000 € ausstellen.

Bitte beachten: Der Verein oder der Waldbesitzer dürfen einen Pachtvertrag nicht unter der Bedingung abschließen, dass der Verpächter auf die Pacht verzichtet. Es muss im freien Ermessen des Waldbesitzers liegen, ob er auf die Pacht verzichtet oder nicht.

  1. Nun hat der Waldbesitzer 1.000 Euro Pachteinnahmen. Im Gegenzug darf er natürlich die Aufwendungen, wie z.B. Grundsteuer, 200 Euro, gegenrechnen.
    Verbleiben rd. 800 Euro „Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung“. Die sind zu versteuern.

Gleichzeitig verzichtet auf die Pacht und bekommt eine Zuwendungsbestätigung über 1.000 Euro.Die macht er als Sonderausgaben geltend.

Unterm Strich sieht es für ihn dann so aus:
800 Euro „Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung“

  • 1000 Euro „Sonderausgaben“
    = -200 Euro.
    Somit hat er was gut gemacht.
  1. Wenn er es macht, wie unter 2. beschrieben, dann natürlich zeitanteilig.

Gruß
Ralf