Hallo Epsylon,
zu 1.: Ja, wenn er gegenüber dem Verein einen Anspruch auf z.B. Pacht hat, aber auf diese Pacht zugunsten einer Spendenbescheinigung verzichtet.
Also: Der Wald ist lt. Pachtvertrag an den Verein verpachtet für 1.000 Euro/Jahr. Verzichtet er nun auch diese 1.000 Euro, kann ihm der Verein eine Zuwendungsbestätigung über 1.000 € ausstellen.
Bitte beachten: Der Verein oder der Waldbesitzer dürfen einen Pachtvertrag nicht unter der Bedingung abschließen, dass der Verpächter auf die Pacht verzichtet. Es muss im freien Ermessen des Waldbesitzers liegen, ob er auf die Pacht verzichtet oder nicht.
- Nun hat der Waldbesitzer 1.000 Euro Pachteinnahmen. Im Gegenzug darf er natürlich die Aufwendungen, wie z.B. Grundsteuer, 200 Euro, gegenrechnen.
Verbleiben rd. 800 Euro „Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung“. Die sind zu versteuern.
Gleichzeitig verzichtet auf die Pacht und bekommt eine Zuwendungsbestätigung über 1.000 Euro.Die macht er als Sonderausgaben geltend.
Unterm Strich sieht es für ihn dann so aus:
800 Euro „Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung“
- 1000 Euro „Sonderausgaben“
= -200 Euro.
Somit hat er was gut gemacht.
- Wenn er es macht, wie unter 2. beschrieben, dann natürlich zeitanteilig.
Gruß
Ralf