Unentgeltich bei den Eltern wohnen Hausverbot?

Guten Tag,

ich habe eine hypothetische Frage:

Person A ist 20 Jahre alt und will, wegen teilw. Schäden die durch seine Freunde verursacht wurden ein Hausverbot gegen diese Freunde rechtskräftig erteilen. Person A wohnt bei der Mutter (1. OG + 2.OG) im EG wohnt der Wohnungseigentümer der in diesem Fall der Opa wäre. Dürfte Person A mit Zustimmung der Mutter, aber nur mit mündlicher Zustimmung des Wohnungseigentümer ein Hausverbot für das komplette Gründstück erteilen ohne etwas schriftlich? Wie würde es aussehen, wenn dann Person A Strafantrag stellt, wäre dieser möglich durch Person A?

Danke für eure Antwort :smile:

Gruß
Judaspreistlistener

Wohnt Person A in einem Zweifamilienhaus auf einem eingefriedeten Grundstück? Dann ist gar kein Hausverbot nötig, um unliebsame Freunde fern zu halten, denn ohne Erlaubnis darf ohnehin kein Fremder das Grundstück betreten.

Hi

Das ganze ist etwas schwer verständlich geschrieben , aber ich versuche es einmal richtig hin zu bekommen.

Eine Person ( sofern über 18 Jahre ) , egal ob unentgeltlich wohnhaft bei den Eltern , Mieter , oder Hauseigentümer darf unerwünschten Personen auch ohne benennung von Gründen Hausverbot erteilen.
Man kann z.b. gewissen Sekten die Sonntags morgens um halb 9 klingeln und meinem einem was von Gott und der Welt erzählen zu können , Hausverbot erteilen , obwohl diese Person friedlich ist , sie nichts kaputt gemacht hat und es offentsichtlich keinen Grund gibt , diese Person zu verweisen , ausser das man eben keine Lust auf diese Schwafler hat.
Das Recht kann auch an andere Personen übertragen werden , z.b. in Diskotheken üben die Security’s das Hausrecht aus und erteilen Hausverbote wenn sich einer daneben benimmt.

Dieses reicht mündlich voll und ganz aus .
Allerdingsist es nachher im Streitfall besser , wenn es Zeugen gibt und noch besser wenn es per Einschreiben MIT RÜCKANTWORT zugestellt wurde .

Das ganze fällt unter den Paragraphen des Hausrechtes

Toni