Hallo
bei der Berechnung des Endvermögens im Zusammenhang mit dem Zugewinnausgleich habe ich herausgefunden, dass das Endvermögen um „unentgeltliche Zuwendungen unsittlicher Art“ erhöht wird (diese werden addiert). Was ist damit gemeint?
Hallo
bei der Berechnung des Endvermögens im Zusammenhang mit dem Zugewinnausgleich habe ich herausgefunden, dass das Endvermögen um „unentgeltliche Zuwendungen unsittlicher Art“ erhöht wird (diese werden addiert). Was ist damit gemeint?
bei der Berechnung des Endvermögens im Zusammenhang mit dem
Zugewinnausgleich habe ich herausgefunden, dass das
Endvermögen um „unentgeltliche Zuwendungen unsittlicher Art“
erhöht wird (diese werden addiert). Was ist damit gemeint?
das würde ich so nicht formulieren, siehe § 1375 II nr.1 bgb.
gemeint sind anstandsschenkungen. eine definition des rg wäre:
Anstandsschenkungen liegen vor, wenn deren Unterlassen gegen die Anschauungen der sozial Gleichstehenden (normative Beurteilung) verstoßen und damit für den Schenker eine Einbuße an gesellschaftlicher Anerkennung und Achtung verbunden wäre (RGZ 73, 46, 49 f).
beispiele wären:
Zuwendungen rein karitativen Charakters oder solche, die sozialen Verpflichtungen entsprechen
Ausstattungen, soweit sie nicht im Übermaß erfolgen (mit Zuwendungen solcher Art erfüllen Eltern ihren Kindern gegenüber eine sittliche Pflicht)