Hallo,
folgende Klausel befindet sich im Mietvertrag:
„Die Wohnung ist mit einer Einbauküche ausgestattet. Die vorhandenen Elektrogeräte, wie z.B. Spülmaschine, Kühlschrank und Gefrierschrank, stellt der Vermieter unentgeltlich zur Verfügung. Die Instandhaltung/-setzung obliegt den Mietern.“
Das hört sich ja erst mal so an, als müsste der Mieter die Reparatur bzw. evtl. Neubeschaffung z.B. eines Backofens selbst bezahlen, wenn dieser kaputt geht. Ich frage mich nur, ob eine solche Klausel in der Form rechtsgültig ist. Gehört der Backofen nicht dennoch zur Mietsache und ist nicht damit der Vermieter für Reparaturen verantwortlich?
Kann der Vermieter sich weigern, den Backofen reparieren zu lassen? Wenn ja, kann der Mieter dann auf eine Mietminderung bestehen?
Sollte tatsächlich der Mieter die Kosten für eine Reparatur tragen müssen, muss diese dann auch erfolgen, oder kann er den Backofen einfach entsorgen. Angenommen der Mieter kauft auf eigene Kosten ein neues Gerät, verbleibt es dann bei Auszug in der Wohnung, oder gehört es ihm?
Bluddy