Nicht ein anderer Angestellter, sondern der unerfahrene Neffe
rutscht in der Küche aus und fällt so unglücklich auf eine
Metallkiste, dass er den Rest seines Lebens im Rollstuhl
sitzt. Die Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe
als zuständige gesetzliche Unfallversicherung wird dem Jungen
eine auskömmliche monatliche Rente bezahlen, die medizinische
und pflegerische Vollversorgung, alle Rehamaßnahmen, den
behindertengerechten Umbau einer Wohnung,…und dann wird sie
den Onkel in Regress nehmen, weil er den Jungen nicht bei ihr
unfallversichert hat.
http://mitgliedschaft.portal.bgn.de/8682/19847?wc_lk…
Dann zitiere ich mal aus deinem Link:
Verwandte, Lebensgefährten und Freunde:
Sofern diese Personen Entgelt für die Mitarbeit erhalten, sind sie als Beschäftigte kraft Gesetzes (siehe oben) versichert. Das Arbeitsentgelt ist in den Lohnnachweis im Feld „Arbeitnehmer“ anzugeben.
Erfolgt die Mitarbeit unentgeltlich, kann Versicherungsschutz nach § 2 Abs. 2 SGB VII bestehen. Aus der Rechtsprechung haben sich folgende Voraussetzungen ergeben:
Die Tätigkeit muss dem Unternehmen dienen und wirtschaftlich sein,
dem Willen des Unternehmers entsprechen und arbeitnehmerähnlich sein.
Neben der „Tätigkeit wie ein Beschäftigter“ gibt es noch andere Formen der familiären/freundschaftlichen Hilfeleistung, die nicht unter den Versicherungsschutz fallen - sogenannte Gefälligkeitsleistungen. Um diese handelt es sich, wenn die Hilfeleistung gänzlich von der familiären/ freundschaftlichen Bindung zwischen Angehörigen/Freunden geprägt ist.
Ob Versicherungsschutz besteht, ist im Einzelfall unter Berücksichtigung der familiären/ freundschaftlichen Beziehung sowie der Art, dem Zweck, des Umfangs und der Zeitdauer der verrichteten Tätigkeit zu beurteilen.
Mit anderen Worten: Es kann Versicherungsschutz bestehen, dann würde die BG auch Leistungen bei einem Unfall erbringen. Oder es kann auch kein Versicherungsschutz bestehen, dann würde die BG keine Leistungen erbringen.
Aber die pauschale Aussage, die BG nimmt den Onkel bei einem Leistungsfall in Regress weil er seinen Neffen nicht versichert hat, kann ich nicht ganz nachvollziehen.