Unentgeltliche Beschäftigung meines Neffen

Hallo zusammen,

in einem Gastronomiebetrieb wird im Sommer oft eine zusätzliche Helfende Hand angeboten. der Neffe des Inhabers würde gerne OHNE Bezahlung helfen. Da in der Familie jeder bei Bedarf dem anderen hilft, fließt bewußt KEIN Geld. Wird die hilfe des Onkels bei Renovierung usw. benötigt, ist dies auch kein Thema. Deshalb die hilfe ohne Bezahlung.

Da in dieser Gegend der Zoll sehr stark agiert, soll alles Rechtlich einwandfrei sein. Selbstverständlich sind alle anderen Angestellte ordnungsgemäß angemeldet.

Schöne Grüße und ein sonniges Wochenende

Brandy

Hallo,

auf jeden Fall eine Sofortmeldung machen, die Diskussion ob man die in solchen Konstellationen braucht, hatte ich erst und bin zu dem Ergebnis gekommen, dass sie auch in diesen Fällen erforderlich ist.

Ansonsten kann ich nur viel Glück bei der nächsten Kontrolle wünschen, die Zöllner bekommen diesen Geschichten leider öfter zu hören…Sicherlich mangelt es an Belegen auf beiden Seiten, aber es sieht von außen erstmal unglaubwürdig aus *sorry*

LG
S_E

Hallo

in einem Gastronomiebetrieb wird im Sommer oft eine
zusätzliche Helfende Hand angeboten. der Neffe des Inhabers
würde gerne OHNE Bezahlung helfen.

Wie alt ist der Neffe des Inhabers denn? Kinderarbeit ist in Deutschland verboten.

Da in der Familie jeder bei
Bedarf dem anderen hilft, fließt bewußt KEIN Geld. Wird die
hilfe des Onkels bei Renovierung usw. benötigt, ist dies auch
kein Thema. Deshalb die hilfe ohne Bezahlung.

Da in dieser Gegend der Zoll sehr stark agiert, soll alles
Rechtlich einwandfrei sein.

Glaubst du, der Zoll ist der einzige, den das interessiert? Illegal ist nicht nur allein Schwarzarbeit.

Selbstverständlich sind alle
anderen Angestellte ordnungsgemäß angemeldet.

Nicht ein anderer Angestellter, sondern der unerfahrene Neffe rutscht in der Küche aus und fällt so unglücklich auf eine Metallkiste, dass er den Rest seines Lebens im Rollstuhl sitzt. Die Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe als zuständige gesetzliche Unfallversicherung wird dem Jungen eine auskömmliche monatliche Rente bezahlen, die medizinische und pflegerische Vollversorgung, alle Rehamaßnahmen, den behindertengerechten Umbau einer Wohnung,…und dann wird sie den Onkel in Regress nehmen, weil er den Jungen nicht bei ihr unfallversichert hat.

http://mitgliedschaft.portal.bgn.de/8682/19847?wc_lk…

Gruß
smalbop

Hallo

Da in dieser Gegend der Zoll sehr stark agiert, soll alles
Rechtlich einwandfrei sein. Selbstverständlich sind alle
anderen Angestellte ordnungsgemäß angemeldet.

Hier mal ein Link, wichtig für dich ist Absatz 3 Satz 1 Nr. 1:

http://www.gesetze-im-internet.de/schwarzarbg_2004/_…

Und noch ein Link zur Abgabenordnung:

http://www.gesetze-im-internet.de/ao_1977/__15.html

Hallo,

Hallo

auf jeden Fall eine Sofortmeldung machen, die Diskussion ob
man die in solchen Konstellationen braucht, hatte ich erst und
bin zu dem Ergebnis gekommen, dass sie auch in diesen Fällen
erforderlich ist.

Das musst du mir aber schon noch mal erklären. § 7 DEÜV fordert für die Abgabe einer Sofortmeldung das Vorliegen eines Beschäftigungsverhältnisses. Wie soll bei familienhafter Mithilfe ein Beschäftigungsverhältnis vorliegen?

http://www.gesetze-im-internet.de/de_v/__7.html

Nicht ein anderer Angestellter, sondern der unerfahrene Neffe
rutscht in der Küche aus und fällt so unglücklich auf eine
Metallkiste, dass er den Rest seines Lebens im Rollstuhl
sitzt. Die Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe
als zuständige gesetzliche Unfallversicherung wird dem Jungen
eine auskömmliche monatliche Rente bezahlen, die medizinische
und pflegerische Vollversorgung, alle Rehamaßnahmen, den
behindertengerechten Umbau einer Wohnung,…und dann wird sie
den Onkel in Regress nehmen, weil er den Jungen nicht bei ihr
unfallversichert hat.

http://mitgliedschaft.portal.bgn.de/8682/19847?wc_lk…

Dann zitiere ich mal aus deinem Link:

Verwandte, Lebensgefährten und Freunde:

Sofern diese Personen Entgelt für die Mitarbeit erhalten, sind sie als Beschäftigte kraft Gesetzes (siehe oben) versichert. Das Arbeitsentgelt ist in den Lohnnachweis im Feld „Arbeitnehmer“ anzugeben.

Erfolgt die Mitarbeit unentgeltlich, kann Versicherungsschutz nach § 2 Abs. 2 SGB VII bestehen. Aus der Rechtsprechung haben sich folgende Voraussetzungen ergeben:

Die Tätigkeit muss dem Unternehmen dienen und wirtschaftlich sein,
dem Willen des Unternehmers entsprechen und arbeitnehmerähnlich sein.
Neben der „Tätigkeit wie ein Beschäftigter“ gibt es noch andere Formen der familiären/freundschaftlichen Hilfeleistung, die nicht unter den Versicherungsschutz fallen - sogenannte Gefälligkeitsleistungen. Um diese handelt es sich, wenn die Hilfeleistung gänzlich von der familiären/ freundschaftlichen Bindung zwischen Angehörigen/Freunden geprägt ist.

Ob Versicherungsschutz besteht, ist im Einzelfall unter Berücksichtigung der familiären/ freundschaftlichen Beziehung sowie der Art, dem Zweck, des Umfangs und der Zeitdauer der verrichteten Tätigkeit zu beurteilen.

Mit anderen Worten: Es kann Versicherungsschutz bestehen, dann würde die BG auch Leistungen bei einem Unfall erbringen. Oder es kann auch kein Versicherungsschutz bestehen, dann würde die BG keine Leistungen erbringen.

Aber die pauschale Aussage, die BG nimmt den Onkel bei einem Leistungsfall in Regress weil er seinen Neffen nicht versichert hat, kann ich nicht ganz nachvollziehen.

Hallo

Das musst du mir aber schon noch mal erklären. § 7 DEÜV
fordert für die Abgabe einer Sofortmeldung das Vorliegen eines
Beschäftigungsverhältnisses. Wie soll bei familienhafter
Mithilfe ein Beschäftigungsverhältnis vorliegen?

Lies die mal § 7 SGB IV durch, insbesondere Abs. 1. Ein Beschäftigungsverhältnis besteht, sobald jemand nichtselbständig nach Weisung und engegliedert in die Arbeitsorganisation des Weisungsgebers tätig wird. Von Vergütung steht da nichts, sie ist lediglich eine der Möglichkeiten (wenngleich der Regelfall) für die Ausgestaltung des Beschäftigungsverhältnisses („insbesondere in einem Arbeitsverhältnis“).

http://www.gesetze.juris.de/sgb_4/__7.html

Gruß
smalbop

Schönen guten Morgen

Dann zitiere ich mal aus deinem Link:

Danke, ich kenne die Stelle bereits, sonst hätte ich den Link ja nicht gebracht.

Mit anderen Worten: Es kann Versicherungsschutz bestehen, dann
würde die BG auch Leistungen bei einem Unfall erbringen. Oder
es kann auch kein Versicherungsschutz bestehen, dann würde die
BG keine Leistungen erbringen.

Richtig, es wäre wie stets eine Einzelfallprüfung.

Aber die pauschale Aussage, die BG nimmt den Onkel bei einem
Leistungsfall in Regress weil er seinen Neffen nicht
versichert hat, kann ich nicht ganz nachvollziehen.

Die Aussage ist pauschal, weil ich durchspiele, wie die o.g. Einzelfallprüfung vor dem Sozialgericht ausgehen könnte. Und der UP hat gefragt, ob er auf der sicheren Seite ist. Ist er aber nicht, nicht beim Thema GUV und nicht, so lange er allein das Thema „Schwarzarbeit/Zoll“ im Blickpunkt hat.

Was ich darum nicht nachvollziehen könnte, menschlich-familiär wie unternehmerisch: Es darauf ankommen zu lassen und den Neffen unversichert werkeln zu lassen. Sei es am Bau, sei es in der Gastronomie oder sonstwo in der Wirtschaft, ganz egal.

smalbop

Was ich darum nicht nachvollziehen könnte, menschlich-familiär
wie unternehmerisch: Es darauf ankommen zu lassen und den
Neffen unversichert werkeln zu lassen.

Na aber das ist ja kein Wahlrecht. Wenn die Voraussetzungen nicht vorliegen dann auch keine Versicherungspflicht. Oder seh ich das falsch?

http://www.gesetze.juris.de/sgb_4/__7.html

Gruß
smalbop

Ok, wieder was gelernt :smile:

Hallo

Na aber das ist ja kein Wahlrecht. Wenn die Voraussetzungen
nicht vorliegen dann auch keine Versicherungspflicht. Oder seh
ich das falsch?

Nein, da sind wir uns völlig einig. Worin wir uns nicht einig sind (und evtl. dann auch nicht Sozialgericht, BNG und Gastwirt), ist die Frage, ob die Versicherungspflicht im konkreten Fall vorliegt oder nicht. Das einfachste ist in solchen Fällen, die BNG zu fragen, dann hat man wenigstens hinsichtlich der GUV Rechtssicherheit.

smalbop

Hallo,

ich danke Euch, für die Beiträge. Meiner Meinung nach, ist es das beste, mein bekannter informiert sich bei einem Mitarbeiter der Arge bzw. bei einem Anwalt für Arbeitsrecht. Mir persönlich ist die Sache zu heiß, um Ihm einen Rat zu geben. Um das Thema Kinderarbeit auszuräumen!! Der Neffe ist 24.

Danke für Eure Hilfe und ein schönes Wochenende.

Gruß

Brandy