Guten Tag,
Folgender Fall:
Ein Zweifamilienhaus ist auf Rentenbasis verkauft worden.
Der Verkäufer erhält anstelle des Kaufpreises:
- Eine lebenslange Leibrente
- Das unentgeltliche Wohnrecht im EG des Wohnhauses
- Die Zusage der Pflege seiner Sachen sowie seiner Person in gesunden wie in kranken Tagen
Pos. 1 bis 3 sind im Grundbuch eingetragen.
Frage(n):
Welche Folgen ergeben sich für den Käufer aus 2. und 3. wenn der Verkäufer in ein Pflegeheim muß und die Pflegekosten nicht alleine bezahlen kann?
Muß die dann leerstehende Wohnung im EG verwertet werden und wenn ja wie?
Die zugesagte Pflegeleistung des Käufers kann nicht mehr erbracht werden; erlischt diese mit Einweisung in ein Heim?
Ist für die nicht mehr zu erbringende Pflegeleistung ein Geldwert zu zahlen?
Kann man die Pflegezusage überhaupt in einem Geldwert ausdrücken, für den Fall, dass der Käufer diese Leistung nicht erbringt?
Für Eure Aufmerksamkeit und Hilfe
Herzlichen Dank
Klaus
"Dieses Brett dient dem Austausch in einfachen, allgemein gehaltenen juristischen Fragen. Beachtet bitte, daß die Teilnehmer nicht notwendig Juristen sind. Für individuelle Rechtsberatung ist dieses Brett nicht vorgesehen. Bitte beachtet dazu auch den FAQ:1129 .
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Forumsbeschreibung…
Hoi Frank!
ich finde diesen hypothetischen Fall auch recht interessant und bin an Antworten interessiert!
Deine war eher für den Eimer!
Gruß
Ulli
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Der Inhaber des Wohnungsrechts kann dieses verwerten, wenn er auf Dauer ins Altenheim muß. Er kann es sich auszahlen lassen oder an Dritte veräußern, wenn diese Möglichkeit im Vertrag vorgesehen ist.
Du schreibst, daß der Verkäufer ins Pflegeheim *muß*, also ohne Willkürlichkeit. Meinem Gefühl nach hätte der Käufer dann die gebotenen Pflegekosten in der anfallenden Höhe abzüglich eines Anteils für die normalen Lebenshaltungskosten zu leisten, die von der Leibrente und von der Miete zu begleichen sind.
Könnte ein ziemliches Scheißspiel werden, das. Der Verkäufer liegt z.B. in der Demenzabteilung - Wohnrechtmiete und ein Gutteil der Leibrente sammeln sich auf seinem Konto an, wovon er keinen Genuß an Lebensqualität mehr hat, und der Käufer muß jedes Monat ein paartausend Euros ans Pflegeheim latzen.
Hoffentlich ist der Verkehrswert des Hauses genügend hoch, um dieses Spiel die paar Jahre, die das meistens ja nur dauert, zu finanzieren.
Ich stelle mir vor, daß sogar noch Schulden auflaufen können, wenn der Käufer nicht mehr zahlen kann, obwohl der Verkäufer auf einem Haufen Geld sitzt.
lG
w