Unentgeltliche Übernachtungen absetzbar?

Hallo,

angenommen, ein Arbeitnehmer unternimmt eine mehrtägige Dienstreise. Um dem Arbeitgeber Kosten zu sparen, verzichtet er auf eine Hotelunterbringung und verbringt die Nächte daher bei Verwandten oder Freunden. Kann er diese Übernachtungen bei der Steuer geltend machen, wenn ihm eben diese Freunde oder Verwandte einen entsprechenden Beleg über den Gegenwert der Übernachtungen ausstellen?

Gedanklicher Hintergrund ist der, dass beispielsweise auch als Geschenk erhaltene Taschen, Füller oder sonstiger Nippes als Werbungskosten geltend gemacht werden können, sofern diese auch beruflich genutzt werden.

Vielen Dank im Voraus

Hallo,

angenommen, ein Arbeitnehmer unternimmt eine mehrtägige
Dienstreise. Um dem Arbeitgeber Kosten zu sparen, verzichtet
er auf eine Hotelunterbringung und verbringt die Nächte daher
bei Verwandten oder Freunden. Kann er diese Übernachtungen bei
der Steuer geltend machen, wenn ihm eben diese Freunde oder
Verwandte einen entsprechenden Beleg über den Gegenwert der
Übernachtungen ausstellen?

Bei Übernachtungen in der Wohnung von Verwandten könnte sich die Trennung zwischen privater und beruflicher Veranlassung als problematisch erweisen. Aber grundsätzlich sind solche Kosten ansetzbar.
Möglicherweise erleichtert es die Anerkennung, wenn diese Beträge überwiesen anstatt bar bezahlt werden. Einen Beleg auzustellen ohne entsprechende Gegenleistung halte ich jedoch für problematisch, da nur die tatsächlich Höhe der Übernachtungskosten abzugsfähig ist.

Gedanklicher Hintergrund ist der, dass beispielsweise auch als Geschenk erhaltene Taschen, Füller oder sonstiger Nippes als Werbungskosten geltend gemacht werden können, sofern diese auch beruflich genutzt werden.

Und welcher Effekt ergibt sich daraus?

Grüße

Als Werbungskosten geltend machen? Nein.
R 9.7 Absatz 2 LStR: Die tatsächlichen Übernachtungskosten können bei einer Auswärtstätigkeit als Reisekosten angesetzt und als Werbungskosten abgezogen werden, soweit sie nicht vom Arbeitgeber nach § 3 Nr. 13 oder 16 EStG steuerfrei ersetzt werden.

Aber der Arbeitgeber kann pro Übernachtung 20 Euro pauschal steuerfrei ohne Beleg auszahlen. Das ergibt sich aus R 9.7 Absatz 3 LStR. Mehr dazu hier:
Arbeitnehmern ohne Beleg pauschal 20 Euro für Überna…

Gruß
Alfred

Hallo Tackerhefter,

angenommen, ein Arbeitnehmer unternimmt eine mehrtägige
Dienstreise. Um dem Arbeitgeber Kosten zu sparen, verzichtet
er auf eine Hotelunterbringung und verbringt die Nächte daher
bei Verwandten oder Freunden. Kann er diese Übernachtungen bei
der Steuer geltend machen, wenn ihm eben diese Freunde oder
Verwandte einen entsprechenden Beleg über den Gegenwert der
Übernachtungen ausstellen?

auch ich sehe das Problem der privaten Trennung, da man bei Verwandten ja nicht nur „dienst-lich“ ist sondern diese auch gleichzeitig „privat“ besucht. Falls !! das Finanzamt dieses anerken-nen sollte dann wichtig: Überweisung, fester üblicher Übernachtungsbetrag [also nicht nur „3 € unter Freunden“] und - noch wichtiger - das Geld dann hinterher nicht von den Verwandten wie-der bekommen.
Weiterhin sollte man dann auch gucken dass die Verwandten diese Gelder auch wiederum als Einnahmen steuerlich mit deklarieren (Vermietungseinkünfte) - so wie jedes (andere) „Hotel“ auch. Wenn schon - denn schon.

Gedanklicher Hintergrund ist der, dass beispielsweise auch als
Geschenk erhaltene Taschen, Füller oder sonstiger Nippes als
Werbungskosten geltend gemacht werden können, sofern diese
auch beruflich genutzt werden.

ich weiß nicht was du für Gedanken so machst, aber Aufwendungen können die Steuer in der entstandenen Höhe mindern. Sind die Aufwendungen NULL EURO (da als Geschenk erhalten) können sie eben auch nur in dieser Höhe (also wieder: Null Euro !!) von der Steuer abgesetzt werden. Sprich: du kannst dir sowas gleich sparen.