Hallo Tackerhefter,
angenommen, ein Arbeitnehmer unternimmt eine mehrtägige
Dienstreise. Um dem Arbeitgeber Kosten zu sparen, verzichtet
er auf eine Hotelunterbringung und verbringt die Nächte daher
bei Verwandten oder Freunden. Kann er diese Übernachtungen bei
der Steuer geltend machen, wenn ihm eben diese Freunde oder
Verwandte einen entsprechenden Beleg über den Gegenwert der
Übernachtungen ausstellen?
auch ich sehe das Problem der privaten Trennung, da man bei Verwandten ja nicht nur „dienst-lich“ ist sondern diese auch gleichzeitig „privat“ besucht. Falls !! das Finanzamt dieses anerken-nen sollte dann wichtig: Überweisung, fester üblicher Übernachtungsbetrag [also nicht nur „3 € unter Freunden“] und - noch wichtiger - das Geld dann hinterher nicht von den Verwandten wie-der bekommen.
Weiterhin sollte man dann auch gucken dass die Verwandten diese Gelder auch wiederum als Einnahmen steuerlich mit deklarieren (Vermietungseinkünfte) - so wie jedes (andere) „Hotel“ auch. Wenn schon - denn schon.
Gedanklicher Hintergrund ist der, dass beispielsweise auch als
Geschenk erhaltene Taschen, Füller oder sonstiger Nippes als
Werbungskosten geltend gemacht werden können, sofern diese
auch beruflich genutzt werden.
ich weiß nicht was du für Gedanken so machst, aber Aufwendungen können die Steuer in der entstandenen Höhe mindern. Sind die Aufwendungen NULL EURO (da als Geschenk erhalten) können sie eben auch nur in dieser Höhe (also wieder: Null Euro !!) von der Steuer abgesetzt werden. Sprich: du kannst dir sowas gleich sparen.