Unentschuldigtes Fehlen

Hallo,

wie sieht das aus wenn ein Schüler längere Zeit (1 -2 Wochen) unentsculdigt gefehlt hat. Es geht hier um einen Schüler in der Erwachsenenbildung der selbst schon über 30 ist. Es handelt sich um eine höhere Fachschule, die schulisch ausbildet. Aussage der Schuleitungist, dass nach einmaliger Abmahnung der Schüler der Schule verwiesen werden kann. Der betreffende Schüler war erst eine Woche lang krank, fehlte dann wegen persönlicher Probleme. Ist nun wieder da. Gibt es für den betreffendne Schüüler noch irgendeine Möglichkeit, die er ausschöpfen kann? Eventuell auch rechtlich?

Ich danke euch für jeden Tipp
Gruß anna

Hallo.

Der betreffende Schüler war erst eine Woche lang krank,

Lange genug, um wenigstens einmal anzurufen und später ein ärztliches Attest nachzureichen.

fehlte dann wegen persönlicher Probleme

Auch hier hätte er sich wenigstens telephonisch mit seinem Fachbereichsleiter oder sonst wem in Verbindung setzen können.

Auf Arbeit muß er solche privaten Dinge auch immer mit dem Chef oder eben einem entsprechenden Verantwortlichen abklären und kann nicht einfach zuhausebleiben.

Gibt es für den betreffendne Schüüler noch irgendeine Möglichkeit,
die er ausschöpfen kann? Eventuell auch rechtlich?

Wie meinst Du das? Er kann froh sein, nicht schon geflogen zu sein.

Von den Eltern werden in ähnlichen Situationen auch immer verschiedenartigste Fingerübungen (Anrufen, Nachreichen von Schreiben) gefordert - was möchte der entsprechende Schüler denn jetzt noch?

MfG

Hallo!
Ich zitiere aus der „Übergreifenden Schulordnung für alle öffentlichen Schule und Kollegs in Rheinland-Pfalz“ (die betrifft auch alle Schulen, die für Erwachsenenbildung zuständig sind.)

§13,2(2) (Beendigung des Schulverhältnisses): Das Schulverhältnis eines nicht schulbesuchspflichtigen Schülers kann auch beendet werden durch schriftlichen Bescheid des Schulleiters, wenn der Schüler trotz zweifacher schriftlicher Mahnung und Androhung der Beendigung des Schulverhältnisses des gesamten Unterricht oder einzelne Unterrichtsstunden ohne ausreichende Entschuldigung fortwährend versäumt und seit dem letzten vollständig besuchten Unterrichtstag mindestens 10 Unterrichtstage vergangen sind.

Der Schulleiter muss ihn also ein zweites Mal abmahnen und ihm die Beendigung des Schulverhältnisses androhen, zumindest hier in RLP. Wie es in deinem Bundesland aussieht, kannst du der Schulordnung entnehmen, die müsste im IN veröffentlicht sein.
Gruß Orchidee

Hallo Anna!

Mit über 30 sollte der „Schüler“ die Grundregeln menschlichen Zusammenlebens, Arbeitens, Lernens beherrschen.

Dazu gehört, dass man sich krankmeldet.
Einfach ein Gebot der Höflichkeit!

Angelika

Hallo,
Schule soll auch, neben dem Fachwissen, zum Berufsalltag bilden, dazu gehört auch:

Auf Arbeit muß er solche privaten Dinge auch immer mit dem
Chef oder eben einem entsprechenden Verantwortlichen abklären
und kann nicht einfach zuhausebleiben.

Meines Wissens reicht eine einmalige, selbstständige Urlaubsgewährung zur fristlosen Kündigung. Außergewöhnliche Umstände können natürlich auch hier nachgetragen werden, aber die Hürden sind sehr hoch.
Ich selbst wäre mal fast in eine solche Falle gelaufen. Chef nicht anwesend, Vertretung nicht geregelt aber wichtige (!) persönliche Sachen zu regeln.
Da ich alle betroffenen Kollegen informiert und mit meinen Infos versorgt hatte und vorsorglich am „Fehltag“ noch so rechtzeitig angerufen habe, dass ich mit „Blaulicht“ es hätte gerade schaffen können, bin ich mit einer recht eindringlichen „Information“ davon gekommen.
gruß Volker