Hallo,
wie sieht das aus wenn ein Schüler längere Zeit (1 -2 Wochen) unentsculdigt gefehlt hat. Es geht hier um einen Schüler in der Erwachsenenbildung der selbst schon über 30 ist. Es handelt sich um eine höhere Fachschule, die schulisch ausbildet. Aussage der Schuleitungist, dass nach einmaliger Abmahnung der Schüler der Schule verwiesen werden kann. Der betreffende Schüler war erst eine Woche lang krank, fehlte dann wegen persönlicher Probleme. Ist nun wieder da. Gibt es für den betreffendne Schüüler noch irgendeine Möglichkeit, die er ausschöpfen kann? Eventuell auch rechtlich?
Ich danke euch für jeden Tipp
Gruß anna