Unerhalt nach Ausbildungsabbruch

Hallo!

Wie sieht es aus wenn ein Volljahriger dei vorzeitige Beendigung seines Ausbildungsvertrages erfolgreich provoziert?

Haben die dann nch Anspruch auf Elterlichen unterhalt???

mfg

Die Hexe

Hallo,

ist ganz einfach bei volljährigen Kindern: keine Ausbildung = kein Unterhalt.

Geld gibt’s nur, wenn man was dafür tut, lernt, studiert oder sich in Vollzeit ausbildet.

Gruß
Ingrid