unerklärbare Lücken im Versicherungsverlauf

… bei der Deutschen Rentenversicherung
als ich in Elternzeit ging im August 2010 bekam ich ein Schreiben wo es um besagte Lücken geht.
Ich wunderte mich sehr, da ich im Jahr 2003 schon einmal einen ähnlich Brief bekam wo es um Lücken ging.
Habe damals lange gebraucht um alles rauszusuchen und diese Lücken aufzuklären.
War damit dann auch alles ok !
Und nun … ?
Eine neue Bearbeiterin !
Plötzlich erklärt sie mir im Schreiben die Lücken wären noch da.
Die Zeiten sind vom Jahr 1992.
Geht da um arbeitslose Zeit und Kurzbeschäftigung bei Vorwerk.
Habe da jetzt bei beiden Stellen noch einmal nachgefragt, aber ohne Erfolg.
Beide meinten es wäre zu lange her und es gäbe da keine Unterlagen mehr.
Klasse !!!
Habe dies der Bearbeiterin mitgeteilt.
Sie meint die Unterlagen von 2003 wären nicht da.
Es wäre bei der Deutschen Rentenversicherung ähnlich wie auch beim Arbeitsamt, das nach einer gewissen Zeit Unterlagen vernichtet würden.
Meine dann wohl auch ?
Und nun meinte sie die Berechnung würde ohne diese Zeiten gemacht, aber ich könne jederzeit was nachreichen.
HAHA !!
Sind die doof ?
Vernichten meine Unterlagen, also ist ihre Schuld und ich soll dafür gerade stehen und weniger Rente bekommen ?

Meine Frage jetzt.
Was kann ich tun ?
Welche Möglichkeiten habe ich ?

… bei der Deutschen Rentenversicherung
als ich in Elternzeit ging im August 2010 bekam ich ein
Schreiben wo es um besagte Lücken geht.
Ich wunderte mich sehr, da ich im Jahr 2003 schon einmal einen
ähnlich Brief bekam wo es um Lücken ging.
Habe damals lange gebraucht um alles rauszusuchen und diese
Lücken aufzuklären.
War damit dann auch alles ok !
Und nun … ?
Eine neue Bearbeiterin !
Plötzlich erklärt sie mir im Schreiben die Lücken wären noch
da.
Die Zeiten sind vom Jahr 1992.
Geht da um arbeitslose Zeit und Kurzbeschäftigung bei Vorwerk.
Habe da jetzt bei beiden Stellen noch einmal nachgefragt, aber
ohne Erfolg.
Beide meinten es wäre zu lange her und es gäbe da keine
Unterlagen mehr.
Klasse !!!
Habe dies der Bearbeiterin mitgeteilt.
Sie meint die Unterlagen von 2003 wären nicht da.
Es wäre bei der Deutschen Rentenversicherung ähnlich wie auch
beim Arbeitsamt, das nach einer gewissen Zeit Unterlagen
vernichtet würden.
Meine dann wohl auch ?
Und nun meinte sie die Berechnung würde ohne diese Zeiten
gemacht, aber ich könne jederzeit was nachreichen.
HAHA !!
Sind die doof ?
Vernichten meine Unterlagen, also ist ihre Schuld und ich soll
dafür gerade stehen und weniger Rente bekommen ?

Meine Frage jetzt.
Was kann ich tun ? Versuche es bei der Krankenkasse, die müssten ja Beiträge erhalten haben
Welche Möglichkeiten habe ich ? s.o.

Hallo, leider kenne ich mich mit dem Thema Rentenversicherung nicht aus…
Grüße Grace

Wenn er noch weiß, wann und wo er gearbeitet hat, kann er dies der Rentenversicherung mitteilen und um Nachforschung bitten. Die sollten aus dieser Zeit die Daten eigentlich schon elektronisch erfasst haben.
Ein weiterer Weg ist, bei der damaligen Krankenversicherung anzufragen - auch die haben die gesamten, notwendigen Daten, wie Zeit, Einkommen etc - falls sie die Unterlagen noch aufbewahrt haben (denn die Pflicht endet normal nach zehn Jahren - aber oft sind die Daten in die Rechner übernommen worden)
Existiert die Firma noch - auch da kann er anfragen ob es noch Unterlagen gibt. Wobei es da zur Not auch geht, wenn er „Zeugen“ aus der Firma hat, die aussagen können, dass er „von bis“, „als“, „mit dem Gehalt“ beschäftigt war.
Das sind eigentlich die existierenden Möglichkeiten.

Sorry zu der Sachlage kann ich leider keine verbindliche Hilfe geben. Nach meinen Wissen, gibt es auch bei der Deutschen Rente einen Versiherungsobmann, an den man sich wenden kann.

Normal müsste mit der Benachrichtigung 2004 oder 2005 ja die nachgereichten Zeiten aufgelistet sein. Ggf. damit zur Deutschen Rente gehen.

Sorry mehr kann ich dazu auch nicht beitragen.

MfG
B. Knickmeier

Hallo,

danke für Ihre Anfrage. Zuerst einmal muss ich Ihnen nach Richtlinien von Wer-weiß-was mitteilen, dass ich seit nunmehr 7 Jahren in Versicherungs- und Finanzdienstleistungssektor tätig bin.

Nun zu meiner Antwort:

Das die gesetzlichen Rentenversicherer nicht ganz normal und 100 % in Ordnung arbeiten, ist leider fast jedem Bewusst.

Ich kann Ihnen da nur eine Antwort geben, gehen Sie zu einem Anwalt und lassen das von diesem klären.

Denn der hat einige Möglichkeiten mehr an diese Unterlagen ran zu kommen, bzw. dort noch ein wenig mehr Druck zu machen.

Alleine haben Sie meist keine Chance gegen die großen Rentenversicherer. Oder haben Sie noch Lohnzettel oder belege über die Arbeitslosigkeit in der Sie Bezüge bekommen haben. Denn auch schon ein Kontoauszug mit der Überweisung der Bezüge oder ein Lohnnachweis/ Bewilligungsentscheid reicht aus, dann muss der Rentenversicherer nachforschen und ist verpflichtet der Sache auf den Grund zu gehen.

Ich hoffe Ihnen mit meiner Antwort ein wenig geholfen zu haben, und nur nicht aufgeben.

Mit freundlichen Grüßen

=====
Aus rechtlichen Gründen ist eine konkrete Rechts- und Steuerberatung bei wer-weiss-was nicht erlaubt. Entsprechende Anfragen werden von unseren Moderatoren gelöscht.

Erlaubt ist die Behandlung abstrakter Fragen.
Bitte stelle deshalb keine Fragen zu persönlichen Fällen (in ich-Form).

Ausführliche Informationen unter http://www.wer-weiss-was.de/app/faqs/classic?entries…

Hallo,

danke für Ihre Anfrage. Zuerst einmal muss ich Ihnen nach Richtlinien von Wer-weiß-was mitteilen, dass ich seit nunmehr 7 Jahren in Versicherungs- und Finanzdienstleistungssektor tätig bin.

Nun zu meiner Antwort:

Das die gesetzlichen Rentenversicherer nicht ganz normal und 100 % in Ordnung arbeiten, ist leider fast jedem Bewusst.

Ich kann Ihnen da nur eine Antwort geben, gehen Sie zu einem Anwalt und lassen das von diesem klären.

Denn der hat einige Möglichkeiten mehr an diese Unterlagen ran zu kommen, bzw. dort noch ein wenig mehr Druck zu machen.

Alleine haben Sie meist keine Chance gegen die großen Rentenversicherer. Oder haben Sie noch Lohnzettel oder belege über die Arbeitslosigkeit in der Sie Bezüge bekommen haben. Denn auch schon ein Kontoauszug mit der Überweisung der Bezüge oder ein Lohnnachweis/ Bewilligungsentscheid reicht aus, dann muss der Rentenversicherer nachforschen und ist verpflichtet der Sache auf den Grund zu gehen.

Ich hoffe Ihnen mit meiner Antwort ein wenig geholfen zu haben, und nur nicht aufgeben.

Mit freundlichen Grüßen

=====
Aus rechtlichen Gründen ist eine konkrete Rechts- und Steuerberatung bei wer-weiss-was nicht erlaubt. Entsprechende Anfragen werden von unseren Moderatoren gelöscht.

Erlaubt ist die Behandlung abstrakter Fragen.
Bitte stelle deshalb keine Fragen zu persönlichen Fällen (in ich-Form).

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