Unerlaubte Besichtigung ohne Mieter zuhause

Hallo,

ich hoffe, dass jemand mir für die folgende Situation einen Rat geben kann.

Der Vermieter hat einen Paragraph aus dem Vertrag verletzt und zwar: ohne Anmeldung und solange der Mieter nicht da war, hat er in die Wohnung gekommen und eine Besichtigung gemacht (als Beweis gibt es eine Video von der Videoüberwachung). Die Kündigung wurde schon vorher rechtzeitig gemacht, und bei den bisherigen Besichtigungen hat der Vermieter immer gefragt, ob er in die Wohnung darf. Aber in dem Fall wusste er, dass der Mieter nicht zuhause sein wird, aber hat kein Erlaubnis vom Mieter bekommen und auch nicht angekündigt, dass er die Besichtigung machen wird.

Es ist klar, das der Vermieter so was nicht tun darf. Aber was kann der Mieter jetzt in der Situation machen? Gibt es Entschädigungen? Ich habe folgende Vorschläge:

  • Frühzeitiger Auszug?
  • Verbot gar keine Besichtigungen zu machen?
  • Anzeige gegen Hausfriedensbruch? Wie kann der Mieter sicher sein, dass nix geklaut/kopiert/usw wurde?
  • Den Vermieter drohen, dass die Anzeige bei der Polizei gemacht wird, falls er noch mehr Ärger machen versuchen wird?
  • Kann der Vermieter sich Zeit nehmen und kontrollieren, ob etwas geklaut wurde und dann dem Vermieter eine Rechnung für die Arbeitszeit ausstellen?
  • Die Kontaktdaten von den Leuten, die Besichtigung gemacht haben, verlangen und die selber befragen? Oder geht es nur über die Polizei?

Das Problem ist, dass der Mieter so was verhindern wollte. Es ist aber passiert. Der Mieter kann nicht sicher sein, ob etwas nicht geklaut/kopiert/geändert/usw. wurde (die Videoüberwachung gab es nur in einem Zimmer).

Ich habe im Internet nachgeschaut und es sieht so aus, das der Mieter nix wirklich machen kann und dulden muss.

Danke für alle Antworten!

  • Frühzeitiger Auszug?

nein, nicht deshalb

  • Verbot gar keine Besichtigungen zu machen?

nein

  • Anzeige gegen Hausfriedensbruch? Wie kann der Mieter sicher
    sein, dass nix geklaut/kopiert/usw wurde?

ja, das geht natürlich. fraglich ist nur, was das bringt

  • Den Vermieter drohen, dass die Anzeige bei der Polizei
    gemacht wird, falls er noch mehr Ärger machen versuchen wird?

vielleicht noch mal deutlichst auf die videoüberwachung hinweisen?

  • Kann der Vermieter sich Zeit nehmen und kontrollieren, ob
    etwas geklaut wurde und dann dem Vermieter eine Rechnung für
    die Arbeitszeit ausstellen?

sehr fraglich - vemrutlich eher nicht

  • Die Kontaktdaten von den Leuten, die Besichtigung gemacht
    haben, verlangen und die selber befragen? Oder geht es nur
    über die Polizei?

vrlangen kann man viel, das recht sie zu bekommen… und vor allem: was will man fragen? oder will man sie vielmehr (als rache am vermieter) daraufhinweisen, dass der vermieter ohne erlaubnis die wohnung betritt?

Das Problem ist, dass der Mieter so was verhindern wollte. Es
ist aber passiert. Der Mieter kann nicht sicher sein, ob etwas
nicht geklaut/kopiert/geändert/usw. wurde (die
Videoüberwachung gab es nur in einem Zimmer).

naja, mal im ernst: das war wohl 'ne wohnungsbesichtigung und keine hausdurchsuchung…

Ich habe im Internet nachgeschaut und es sieht so aus, das der
Mieter nix wirklich machen kann und dulden muss.

klar kann der mieter was machen. er kann ganz einfach den schließylinder der wohnungstür tauschen. dann kommt der vermieter nicht mehr rein…

muss er nur beim auszug zurücktauschen oder die schlüssel abgeben.

Danke für die Antwort!

  • Frühzeitiger Auszug?

nein, nicht deshalb

Aber der Vermieter hat den Vertrag verletzt. Kann der Mieter damit nix anfangen?

  • Anzeige gegen Hausfriedensbruch? Wie kann der Mieter sicher
    sein, dass nix geklaut/kopiert/usw wurde?

ja, das geht natürlich. fraglich ist nur, was das bringt

Gibt es Fristen bei der Polizei, bis wann die Anzeige gemacht werden muss? Falls es später entdeckt wird, dass etwas weg ist, darf dann die Anzeige gemacht werden?

Ich habe im Internet nachgeschaut und es sieht so aus, das der
Mieter nix wirklich machen kann und dulden muss.

klar kann der mieter was machen. er kann ganz einfach den
schließylinder der wohnungstür tauschen. dann kommt der
vermieter nicht mehr rein…

muss er nur beim auszug zurücktauschen oder die schlüssel
abgeben.

Ja, das verhindert die weitere Versuche. Aber falls es schon passiert ist, ist der Mieter gezwungen, dass zu akzeptieren… Obwohl der Vertrag verletzt wurde.

Danke für die Antwort!

  • Frühzeitiger Auszug?

nein, nicht deshalb

Aber der Vermieter hat den Vertrag verletzt. Kann der Mieter
damit nix anfangen?

der vermieter hat den vertrag doch gar nicht verletzt? „nur“ den hausfrieden. das eine hat erstmal nichts mit dem anderen zu tun.

  • Anzeige gegen Hausfriedensbruch? Wie kann der Mieter sicher
    sein, dass nix geklaut/kopiert/usw wurde?

ja, das geht natürlich. fraglich ist nur, was das bringt

Gibt es Fristen bei der Polizei, bis wann die Anzeige gemacht
werden muss? Falls es später entdeckt wird, dass etwas weg
ist, darf dann die Anzeige gemacht werden?

eigentlich nicht. anzeigen geht soweit ich weiß immer, nur irgendwann greift dann natürlich die verjährung und außerdem wird es natürlich schwer, nachzuweisen, dass der schaden/verlust durch den vermieter verursacht wurde.

Ich habe im Internet nachgeschaut und es sieht so aus, das der
Mieter nix wirklich machen kann und dulden muss.

klar kann der mieter was machen. er kann ganz einfach den
schließylinder der wohnungstür tauschen. dann kommt der
vermieter nicht mehr rein…

muss er nur beim auszug zurücktauschen oder die schlüssel
abgeben.

Ja, das verhindert die weitere Versuche. Aber falls es schon
passiert ist, ist der Mieter gezwungen, dass zu akzeptieren…

muss er nicht -> anzeige wegen hausfriedensbruch

Obwohl der Vertrag verletzt wurde.

wurde er nicht

Hi,

nein, nicht deshalb

warum nicht? Hier zumindest wird das unerlaubte Betreten der vermieteten Wohnung durchaus als Grund für eine fristlose Kündigung angesehen:

http://www.immobilienscout24.de/de/umzug/ratgeber/mi…

Hast Du irgendeine Begründung, warum Du glaubst daß das nicht greift?

Gruß
Tina

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Vielen Dank!

  • Frühzeitiger Auszug?

nein, nicht deshalb

Aber der Vermieter hat den Vertrag verletzt. Kann der Mieter
damit nix anfangen?

der vermieter hat den vertrag doch gar nicht verletzt? „nur“
den hausfrieden. das eine hat erstmal nichts mit dem anderen
zu tun.

Im Vertrag steht, dass das Betreten nur nach den 2-tätiger Voranmeldung erlaubt ist. Das wurde in dem Fall natürlich nicht erfüllt. Auch die Uhrzeit stimmt mit dem Vertrag nicht.
Nach meiner Meinung wurde dieses Paragraph verletzt. Oder verstehe ich es falsch?

Hier noch ein Link der dies auch als Grund für eine fristlose Kündigung nennt:

http://www.mieterschutzverein-frankfurt.de/fileadmin…

Gruß
Tina

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Aber der Vermieter hat den Vertrag verletzt. Kann der Mieter
damit nix anfangen?

Hi,

wenn der Vermieter unerlaubt die Wohnung betritt und man dies auch beweisen kann, könnte das ein Grund für eine fristlose Kündigung sein.

Aber eine fristlose Kündigung ist eine ganz schwierige Angelegenheit, das sollte man nicht ohne Anwalt oder Mietverein machen.

Also am besten den Beweis einpacken und entweder zu einem Anwalt oder Mietverein gehen, so vermeidet man teure Überraschungen.

Gruß
Tina

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Danke für Ihre Hinweise und die Links!

Hi,

dem fiktiven Mieter würde ich folgendes raten:

  1. diesen Link lesen
  2. sich insbesondere diesen Abschnitt zu Gemüte führen:

Folgen eines unberechtigten Betretens Ihrer Mieträume durch den
Vermieter

Betritt der Vermieter die Wohnung, ohne vom Mieter hinein
gebeten worden zu sein, verwirklicht dies den Straftatbestand
des Hausfriedensbruches. Der Vermieter kann seine Rechte
ausschließlich gerichtlich durchsetzen. In einem solchen Fall,
sollte die Polizei gerufen und Strafanzeige gestellt werden.
Dem Mieter wird ein außerordentliches Kündigungsrecht
wegen Unzumutbarkeit der Fortsetzung des Mietverhältnisses zustehen

  1. Anzeige erstatten
    und eventuell einen Anwalt hinzuziehen um das außerordentliche Kündigungsrecht durchzusetzten.

Gruß Tina

Danke! Der Link ist sehr hilfreich.