Liebe/-r Experte/-in,
Wenn ein Bürger zwecks behördlicher Berechnung seiner Unterhaltsverpflichtungen gegenüber seinem unehelichen Kind seine Vermögensverhältnisse dem Amt gegenüber offenlegt, hat er dann ein Recht darauf zu verlangen, dass diese Daten vertraulich behandelt werden und nicht an die Person, die sich durch das Amt vertreten lässt, weitergegeben werden?
Dürfte sich das Amt über einen ausdrücklichen Wunsch vertaulicher Behandlung und das Weitergabeverbot hinwegsetzen ohne die Person davon zu unterrichten, die dieses Verbot ausspricht?
Müsste sich das Amt an ein solches Verbot der Weitergabe bzw. an den ausdrücklichen Hinweis auf eine vertraulichen Behandlung insbesondere gegenüber einer unterhaltsberechtigten Mutter halten?
Würde das Amt gegen das Datenschutzgesetz verstoßen wenn es die Daten im Einzelnen trotzdem weitergibt?
Bitte nur fundierte Antworten und keine Vermutungen…
Bin gespannt auf die Antworten und danke jetzt schon mal allen die eine Antwort kennen!
LG, Leon