… uhrheberrechtlicht geschützten software.
Beispiel:
Wenn man eine Software entwickelt hat, diese einen einzigartigen schutz bietet, diese wird auf einen USB
Stick ausgeliefert, da man diesen USB-Stick mit der Sicherheitssoftware nicht kaufen kann sondern nur Mieten, so verlangt man nach einer Laufzeit von 6 Monate den USB-Stift zur Überprüfung zurück, der Mieter
teilt mit, dass der USB-Stift entsorgt wurde, ohne angaben von Gründe.
Da der Uhrheber sein Geistiges Eigentum herausverlangt,
und der Mieter nicht mehr zurück liefern kann, so hat der Uhrheber Anspruch auf Schadensersatz.
Wovon ist die Höhe der Schadensersatzforderung abhängig.
Vielen Dank im Voraus
Jasmin Petersen