A aus Erdgeschoss und die Nachbarin von A nebenan haben mit der Wohnung einen Gartenanteil gemietet. Die Fläche zwischen den beiden Gärten ist nicht mit vermietet und nun wurden dort ohne Ankündigung dicke Platten hingelegt auf die eine Fahrradhütte gebaut werden soll. Diese Fläche wurde zwar nicht mitvermietet, aber beeinträchtigt das nicht die davor vorhandene Idylle? Vor allem wurden A und B erst nach der Fertigstellung bescheid gegeben, auch nur, weil beide beim Vermieter anriefen, was das überhaupt werden soll. A hatte vorher etwas ältere und für manche Augen modrige Holzplatten auf der Terasse, fand diese jedoch ziemlich cool. Und nun wacht sie morgens auf und sieht, wie ein Bauarbeiter dicke Steinplatten hinbaut, die auch noch ziemlich hässlich aussehen. A wollte diese Platten nicht haben und fragt sich nun, ob da eine Mietminderung fällig wäre?
Wäre auch eine Mietminderung fällig, wegen der Hütte, auch wenn es genau der Teil ist, der beide Gartenhälten teilt und nicht mitvermietet wurde (wegen Lärm und ohne vorher bescheid zu geben?)
Nach unendlich viel Meckern kriegen A und B nun neben den Gartenanteilen einen Sichtschutz, aber sollte man ich damit zufrieden geben? Außerdem kommt noch neben die Hütte eine riesen Mülltonne hin. Also die Idylle ist futsch.
Letztens akm der Vermieter und A sagte ja und Amen, aber auch nur, weil sie Angst hatte, sonst die Kündigung zu kriegen!
m.E. sollte sich ein Mieter seinen Mietvertrag ansehen und herausfinden, welchen Anteil der Garten an seiner Miete hat und wie der VM (auch durch den Garten) seine Wohnung im Mietspiegel angesiedelt hat.
Es ist auf jeden Fall so, dass ein VM für einen Balkon / Garten z.B. an einer stark befahrenen Straße weniger Miete verlangen kann, als für ein ruhiges Idyll.
Ob eine so starke Beeinträchtigung in der beschriebenen Situation vorliegt, dass der geforderte Mietpreis nicht mehr haltbar ist, vermag ich aber nicht zu sagen. Hier sollte der Mieter (die Mieter) einen Fachmann vor Ort zu Rate ziehen.
m.E. sollte sich ein Mieter seinen Mietvertrag ansehen und
herausfinden, welchen Anteil der Garten an seiner Miete hat
Ich dachte, das wäre schon geklärt?
„Diese Fläche wurde zwar nicht mitvermietet…“
und wie der VM (auch durch den Garten) seine Wohnung im
Mietspiegel angesiedelt hat.
Was bitte hat der Mietspiegel damit zu tun, ob der Vermieter in seinem Teil vom Garten eine vermutlich erlaubte Hütte baut? Der Mietspiegel (so überhaupt vorhanden) ist erst bei Mieterhöhungen interessant.
Es ist auf jeden Fall so, dass ein VM für einen Balkon /
Garten z.B. an einer stark befahrenen Straße weniger Miete
verlangen kann, als für ein ruhiges Idyll.
Ach? Gibt es dafür eine gesetzliche Regelung?
Ob eine so starke Beeinträchtigung in der beschriebenen
Situation vorliegt, dass der geforderte Mietpreis nicht mehr
haltbar ist, vermag ich aber nicht zu sagen.
Es gibt kein Recht auf Aussicht oder Idylle. Es gibt nur die Bauordnung in der Gemeinde (die ich nicht kenne). Wenn alle entsprechenden Regelungen eingehalten wurden (Bauantrag bei bestimmter Größe, Abstände zur Grundstücksgrenze etc.) sehe ich keine Handhabe für den Mieter.
Es bleibt ihm natürlich unbenommen, die Situation unerträglich zu finden und sich eine neue Wohnung zu suchen.
Gruß
loderunner (ianal)