Wie kann festgestellt werden, dass eine angeblich ausgeschaltete Kamera aufnimmt.
Die Stromzufuhr ist noch vorhanden.
Wie kann festgestellt werden, dass eine angeblich ausgeschaltete Kamera aufnimmt.
Die Stromzufuhr ist noch vorhanden.
Hallo !
Das weiss ich nicht,von außen kann man das weder sehen noch messen,denn dazu müsste man ja das Videokabel abziehen.
Nur,warum ist dort eine Kamera,wer hat sie montiert und wer hat es erlaubt ?
Warum wird die Kamera nicht verhängt,abgedeckt,wenn der Einbauer sie nicht demontiert ?
Dabei stellt sich die Frage,ob in einem Mietshaus überhaupt eine Kameraüberwachung zulässig wäre.
Ich meine nein,und deshalb wäre auch eine Abschaltung nicht ausreichend.
Allein die sichtbare Kamera (ob ausgeschaltet,defekt oder eine Attrappe führt zu einem subjektiven Überwachungsgefühl der Bewohner/Besucher,was sie nicht hinnehmen müssen.
MfG
duck313
Hallo!
Danke für die Antwort.
Wer sie installiert hat ist unklar, der Vermieter ist im Gespräch.
Es ist ein Miethaus mit 70 Mietparteien und 3 Arzt-Praxen. Die Mieter wissen von nichts, oder denken, es sind Blindkameras. Mitteilungen/ Hinweise an die Mieter und Ärzte sind nicht ergangen.
Gesamt im Objekt wurden mehr als eine Hand voll Kameras gefunden.
Eine Anzeige läuft, nur leider dauert es alles so schrecklich lange.
Am einfachsten wie duck313 geschrieben hat: Die Kamera zuhängen (Stoffbeutel o.ä.) oder vielleicht das Objektiv mit einem Stück schwarzen Klebestreifen verschönern (fällt das unter Sachbeschädigung?). Mir gefällt duck313s Idee besser 
Hi!
Dabei stellt sich die Frage,ob in einem Mietshaus überhaupt
eine Kameraüberwachung zulässig wäre.
Ich meine nein,und deshalb wäre auch eine Abschaltung nicht
ausreichend.
Ist das jetzt nur eine Meinung oder Wissen?
Ich weiß nämlich: Ja, es ist zulässig.
Und ich führe es auch nicht näher aus, warum es zulässig wäre, da der UP nicht schrieb, WO diese Kamera herumfilmt.
Grüße,
Tomh
Hi!
Am einfachsten wie duck313 geschrieben hat: Die Kamera
zuhängen (Stoffbeutel o.ä.) oder vielleicht das Objektiv mit
einem Stück schwarzen Klebestreifen verschönern (fällt das
unter Sachbeschädigung?).
Und alle zwei „Tips“ fallen u.U. unter den Begriff „Sachbeschädigung“ und der vermeintliche Held hat einiges zu zahlen - und bei so einer Kamera kann es sehr, sehr viel werden.
Grüße,
Tomh
PS: Nur Antworten, wenn einem die gesetzlichen Gegebenheiten bekannt sind, ansonsten ganz einfach Klappe halten.
Hallo,
Und alle zwei „Tips“ fallen u.U. unter den Begriff
„Sachbeschädigung“ und der vermeintliche Held hat einiges zu
zahlen - und bei so einer Kamera kann es sehr, sehr viel
werden.
Wo holst du die Sicherheit her, dass es sich um Sachbeschädigung nach §303 StGB handelt?
(1) Wer rechtswidrig eine fremde Sache beschädigt oder zerstört […]
Ist nicht gegeben
(2) Ebenso wird bestraft, wer unbefugt das Erscheinungsbild einer fremden Sache nicht nur unerheblich und nicht nur vorübergehend verändert.
Das „und“ bedeutet, dass beides gegeben sein muss. Ein Stoffbeutel ist definitiv vorübergehend. Er kann ohne Rückstände und erheblichen Aufwand entfernt werden.
Bei dem Abkleben ist es grenzwertig wegen Kleberückständen etc.
Grüße,
TomhPS: Nur Antworten, wenn einem die gesetzlichen Gegebenheiten
bekannt sind, ansonsten ganz einfach Klappe halten.
Sie sind mir bekannt.
Gruß
-Thunderbird-
Ich weiß nämlich: Ja, es ist zulässig.
Und ich führe es auch nicht näher aus, warum es zulässig wäre,
da der UP nicht schrieb, WO diese Kamera herumfilmt.
Steht doch in der Überschrift: im Mietshaus
Und mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit wird nicht das innere der Wohung gemeint sein.
Tenor der fix gefundenen Urteile: Ohne Einwilligung aller Mieter nicht zulässig.
http://www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/v1/videou…
http://medien-internet-und-recht.de/volltext.php?mir…
http://www.gerichtsentscheidungen.berlin-brandenburg…
http://www.ferner-alsdorf.de/2010/02/juristische-ges…
Warum schreibst Du nicht einfach: Ich glaube zu wissen, hab aber keine Lust Belege zu suchen und meine sowieso nur exotische Einzelfälle, die mich zu einer pauschalen Aussage verleiteten.
Gruß
osmodius
Das sagt ja genau der richtige
Hallo,
Und alle zwei „Tips“ fallen u.U. unter den Begriff
„Sachbeschädigung“ und der vermeintliche Held hat einiges zu
zahlen - und bei so einer Kamera kann es sehr, sehr viel
werden.
ach. Das erkläre uns mal…
PS: Nur Antworten, wenn einem die gesetzlichen Gegebenheiten
bekannt sind, ansonsten ganz einfach Klappe halten.
Das sagt ja genau der richtige. Warum hältst Du nicht einfach die Klappe anstatt hier so einen Unfug zu schreiben?
S.J.
also für die aussage hätte ich doch mal gern ne quelle. weil sie ist falsch.
der eingriff in die persönlichkeitsrechte des mieters ist schon nicht ohne und kann maximal zur vermeidung bzw. bei der aufklärung von Straftaten erlaubt sein, das aber nur unter der voraussetzung, das auch ein konkrete gefahr vorliegt. und die hinweispflicht kommt noch hinzu.
also ist die aussage richtig, im hier beschriebenen fall ist die überwachung unzulässig, da es an der gefährung fehlt, keine hinweise schilder vorhanden sind und selbst wenn es dummys sind, diese echten gleich zu behandeln sind.
Hallo,
Ist das jetzt nur eine Meinung oder Wissen?
Ich weiß nämlich: Ja, es ist zulässig.
ach das weißt Du so grundsätzlich, ohne nähere Kenntnisse zu den Umständen zu haben?
Zweckbindung, Datensparsamkeit und Transparenz sind wesentliche Aspekte des Datenschutzes. Eine Videoüberwachung ist nur zulässig, wenn sie wegen berechtigter, konkret festgelegter Interessen erforderlich ist und keine Anhaltspunkte bestehen, dass schutzwürdige Interessen der Betroffenen überwiegen.
Und dann kommst Du und behauptest: Ja, es ist zulässig. Richtig wäre die Aussage, dass es in Einzelfällen zulässig sein könnte. Ein solcher Einzelfall liegt hier kaum vor.
Zitat: "Es ist ein Miethaus mit 70 Mietparteien und 3 Arzt-Praxen. Die Mieter wissen von nichts , oder denken, es sind Blindkameras. Mitteilungen/ Hinweise an die Mieter und Ärzte sind nicht ergangen.Gesamt im Objekt wurden mehr als eine Hand voll Kameras gefunden.
Und ich führe es auch nicht näher aus, warum es zulässig wäre,
da der UP nicht schrieb, WO diese Kamera herumfilmt.
Egal. Hier dürfte es sich um eine Überwachung im großen Stil handeln, Hinweise sind offensichtlich nicht vorhanden (was in jedem Fall nötig ist). Auch wenn die Kameras nur Attrappen sind fühlen sich die Mieter ganz offensichtlich in ihren Persönlichkeitsrechten verletzt. Wie man bei einer solchen Schilderung behaupten kann, dass das erlaubt sei und man das „weiß“, erschließt sich mir nicht.
S.J.
beide antworten von dir fallen unter den bereich falsch.
das abhängen einer illegalen cam hat keinen substanzverletzung zu folge.
und abkleben ist mit sicherheit ein noch sehr mildes mittel gegen dieses unzulässige überwachung.
„PS: Nur Antworten, wenn einem die gesetzlichen Gegebenheiten bekannt sind, ansonsten ganz einfach Klappe halten.“
Wenn man hier Regeln aufstellen will, dann sollte man mit guten Beispiel voran gehen…
ach das weißt Du so grundsätzlich, ohne nähere Kenntnisse zu
den Umständen zu haben?
Genausoviel, wie alle anderen Poster. Und da es (in zugegeben sehr wenigen Ausnahmefällen) zulässig ist (z.B. Az. 208 C 57/94, Az. 2ZBR 124/04, usw.), ist ein allgemeines „darf man nicht“ schlicht falsch.
Zweckbindung, Datensparsamkeit und Transparenz sind
wesentliche Aspekte des Datenschutzes. Eine Videoüberwachung
ist nur zulässig, wenn sie wegen berechtigter, konkret
festgelegter Interessen erforderlich ist und keine
Anhaltspunkte bestehen, dass schutzwürdige Interessen der
Betroffenen überwiegen.Und dann kommst Du und behauptest: Ja, es ist zulässig.
Richtig wäre die Aussage, dass es in Einzelfällen zulässig
sein könnte. Ein solcher Einzelfall liegt hier kaum vor.
Der obige Absatz beweist doch die Richtigkeit: Es ist zulässig - in gewissen Fällen (Bezugnehmend auf das erste Posting des UP, ohne Kenntnisse des Zweiten) - deswegen auch die Polemik.
Zitat: "Es ist ein Miethaus mit 70 Mietparteien und 3
Arzt-Praxen. Die Mieter wissen von nichts , oder denken, es
sind Blindkameras. Mitteilungen/ Hinweise an die Mieter und
Ärzte sind nicht ergangen .Gesamt im Objekt wurden mehr als
eine Hand voll Kameras gefunden.
Genau DAS kam aber erst im nächsten Zweig - und nicht auf den ersten Einzeiler ohne irgendeine weitere Information zu den Kamerainstallationen.
Gab es ev. eine Mieterversammlung, in der eine Kameraüberwachung (ev. mit Attrappen) beschlossen wurde, die hier angesprochenen „wissen von nichts“-Mieter nicht anwesend waren und die „Überwachungsmitteilung“ ohne Einspruch einzulegen im Rundordner landete? (Zugegeben, ein doch heftig konstruierter Fall).
Solange nicht geklärt ist, wer hierfür verantwortlich ist, kann keine rechtsbindende Antwort gegeben werden.
Der Erste, der hier einschreiten kann bzw. muß, ist einmal der Vermieter, der die Kameras, die in den allgemeinen Flächen installiert sind, „entfernt“.
Was mir hier ganz einfach äußerst Skurril vorkommt: Von einen Tag auf den anderen sind da plötzlich überall Kameras - und plötzlich fiel es allen wie Schuppen von den Augen … schlechter Agentenfilm?
Genausoviel, wie alle anderen Poster. Und da es (in zugegeben
sehr wenigen Ausnahmefällen) zulässig ist (z.B. Az. 208 C
57/94, Az. 2ZBR 124/04, usw.), ist ein allgemeines „darf man
nicht“ schlicht falsch.
Soso, und dieser Ausnahmefall ist dann die Ausnahme von - na, wer weiß es? - genau, von der Regel.
Genau DAS kam aber erst im nächsten Zweig - und nicht auf den
ersten Einzeiler ohne irgendeine weitere Information zu den
Kamerainstallationen.
Genau. Und die schrifliche Zustimmung hat der Mieter einfach vergessen. Da wäre ein Verweis ins Medizin-Brett angemessen gewesen.
Gab es ev. eine Mieterversammlung, in der eine
Kameraüberwachung (ev. mit Attrappen) beschlossen wurde, die
hier angesprochenen „wissen von nichts“-Mieter nicht anwesend
waren und die „Überwachungsmitteilung“ ohne Einspruch
einzulegen im Rundordner landete? (Zugegeben, ein doch heftig
konstruierter Fall).
Dafür braucht es keine Mieterversammlung, sonder eine schrifliche Einwilligung aller(!) Mieter. Ja, auch die derer, die erst später hinzuziehen.
Solange nicht geklärt ist, wer hierfür verantwortlich ist,
kann keine rechtsbindende Antwort gegeben werden.
Ach, hier werden rechtsbindende Antworten gegeben???
Der Erste, der hier einschreiten kann bzw. muß, ist einmal der
Vermieter, der die Kameras, die in den allgemeinen Flächen
installiert sind, „entfernt“.
Ist das jetzt eine rechtsbindende Antwort?
Guten Tag,
Folgende Situation:
Im Haus gibt es einen Mieter, der ist dem HW nicht recht. Der HW hat einen unheimlichen Drang, diesen Mieter mit einem Fehlverhalten zu konfrontieren. Und es soll geschehen, dem Mieter wird etwas vorgeworfen, er bestreitet vehemment.
Dem HW platzt der Kragen und nimmt ihn mit ins Büro. Dort spult er ein Band 3 Wochen, auf ein bestimmtes Datum mit Uhrziet zurück und überlistet den Mieter.
Der fällt aus allen Wolen und erkennt, das Haus wird überwacht.
Bisher gingen die Mieter von einer Blindkamera aus, nun der Beweis, die Kamera läuft, zeichnet auf und die Bilder werden „ausgeschlachtet“. Natürlich erfolgt auch die Meldung an den Eigentümer, aber auch der bleibt stumm. Der Mieter skeptisch geworden, überprüft nun die ges. Wohnanlage und findet noch mehr Kameras.
Ist das eine Theorie, die die Frage zulässt: Überwachung im Miethaus ohne Benachrichtigung, JA oder NEIN, erlaut oder verboten???
Das Gefühl ständig in eine Kamera zu schauen, muss schrecklich sein!!!
LG
RA
…noch erwähnenswert ist die Tatsache, dass dem HW alles geglaubt wird und der Eigentümer lieber den Mieter verurteilt, als die Praktiken (Schnüffelleien)des HW mal zu hinterfragen…er ist und bleibt die wichtigste Person im Haus…
LG
RA