Hallo,
nach durchgehn der Linkliste ist mir so spontan eingefallen, ob es eine Liste gibte, welche Namen nicht erlaubt sind, die man sein Kind nicht geben darf.
Desweiteren Frage ich mich, wie ist es, wenn ich meinen Kind einen selbsterfundenen Name gebe? Wie wird das überprüft, welche Kriterien muss man einhalten usw…
Gibt es da auch einen Link für?
Gruß Wölkchen
Hallo Wölkchen,
Gibt es da auch einen Link für?
Habe kurz für dich gesucht aber die Links nicht intensiv geprüft. vielleicht ist ja was dabei.
Quelle mdr.de:
Das deutsche Namensrecht hat viele Freiräume, kennt aber auch gewisse Grenzen. So darf etwa ein Vorname ein Kind in seinem späteren Leben nicht von Vornherein der Lächerlichkeit preisgeben. Vornamen wie „Prestige“ oder „Bierstübl“ wurden daher bislang von den Standesbeamten abgelehnt. Auch muss das Geschlecht aus einem Namen eindeutig hervorgehen. Ist dies nicht der Fall, darf der Name trotzdem gegeben werden, wenn durch einen zweiten Namen deutlich wird, ob es sich um ein Mädchen oder einen Jungen handelt. Soll das Kind einen besonders aparten Namen bekommen, muss man dem Standesamt unter Umständen beweisen, dass es sich wirklich um einen Vornamen handelt. Hier hilft die Namensberatung der Universität Leipzig weiter. Die Kosten für die Feststellung müssen die Eltern allerdings selbst tragen.
http://www.rund-ums-baby.de/vornamensuche/namensrech…
http://www.beliebte-vornamen.de/recht.htm
Der § Namensrecht gibt m. E. nicht viel her
http://dejure.org/gesetze/BGB/12.html
http://www.ratgeberrecht.de/index/ir1006.html
Noch was zur Erheiterung/Abscheckung
http://www.unmoralische.de/namen/vornamen.htm
Diphda, mit zum Glück seltenem und schönem Vornamen im Real-Live
Danke Diphda für die Ausführung.
Das sieht dann ja für mein Namen sehr gut aus, ausser der Standesbeamte ist doof^^
Mal schaun, ob ich auch ein Mädchen bekomme 
Also irgendwann…
Gruß Wölkchen
Vornamen wie „Prestige“ oder „Bierstübl“ wurden daher bislang von den Standesbeamten abgelehnt.
Vom Standesbeamten vielleicht, aber das OLG Schleswig hat den Namen „Prestige“ als zulässig in Verbindung mit einem eindeutig weiblichen Vornamen befunden…
http://www.haus.de/PH2H/PH2HV/ph2hv.htm?page=urteile…
Viele Grüße
Anja
bissle off topic
hi,
ein bischen sollte man auch auf die regionale Betonung von Namen achten…
eine Astrid wird in Schwaben nämlich zur Arschdridd…*ggg*…und
Tschakeline ist auch nicht wirklich nett…
viele Grüße
Sue
Hi,
ob man einem Mädchen/einer Frau, die mit dem Vornamen „Prestige“ durchs Leben gehen muss, damit etwas Gutes tut, bezweifle ich allerdings.
Grüße, Peter
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Hängt oft vom Beamten ab
Hi!
Beim Namen unserer Kleinen sind wir auch auf etwas ausgefallenem gelandet. Und ich habe gehofft, dass wir auf dem Standesamt keine Probleme bekommen würden. Die Standesbeamtin, die den Namen noch nie zuvor gehärt hatte, hat im Internet mit einer Suchmaschine danach gesucht. Da kam sie auf eine australische Seite, auf der der Name so ähnlich stand. Dann hat sie gesagt, naja, lassen wir gelten und uns den Stempel aufgedrückt. Also Recht hin oder her, ist der Standesbeamte nicht kleinlich, dann klappt manchmal auch ein ausgefallener Name. (Unsere Erfahrung)
LG, Iris
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